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   BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65   

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BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65 (https://dejure.org/1965,355)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1965 - 3 StR 15/65 (https://dejure.org/1965,355)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 (https://dejure.org/1965,355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung - Verurteilung wegen Verabredung eines Sprengstoffverbrechens - Nichtanhörung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 34 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 310
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Der in § 128 StGB verwendete Begriff der Verbindung deckt sich mit dem in den §§ 129, 90 b StGB enthaltenen Begriff der Vereinigung (BGHSt 20, 45, 60) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64].

    Eine Vereinigung liegt vor, wenn sich mehrere Personen auf eine längere Dauer zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen haben (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Daher ist die Feststellung erforderlich, dass sich im Gebiet der Bundesrepublik nicht nur Mitglieder dieser ausserdeutschen Organisation befinden, sondern dass diese Mitglieder hier eine eigene Vereinigung gebildet haben (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965).

    Fraglich könnte allenfalls sein, ob der Kreis der Personen, mit denen Dr. B. in Verbindung stand, zeitlich und organisatorisch derart fest von ihm zusammengeschlossen war, dass er schon eine Vereinigung darstellte, oder ob es sich dabei nur um eine lockere "Organisation" (BGHSt 20, 45, 53) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] oder gar, wie die Revisionen geltend machen, nur um einen losen Zusammenhang politisch Gleichgesinnter handelte, deren Mitglieder von Dr. B. jeweils von Fall zu Fall bei den Unternehmen herangezogen wurden.

    Sie haben also das "Organisationsbewusstsein", das auch bei einer Verbindung des § 128 StGB erforderlich ist, gehabt (BGHSt 20, 54 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]).

    Der zu § 128 StGB ausgesprochene Grundsatz, dass die Vereinigung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehen muss (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169 [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64]; 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965) gilt auch für § 129 StGB, der das in Art. 9 Abs. 2 GG nur für dessen räumlichen Geltungsbereich enthaltene Verbot mit Strafe bewehrt.

  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 4/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Daher ist die Feststellung erforderlich, dass sich im Gebiet der Bundesrepublik nicht nur Mitglieder dieser ausserdeutschen Organisation befinden, sondern dass diese Mitglieder hier eine eigene Vereinigung gebildet haben (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965).

    Der zu § 128 StGB ausgesprochene Grundsatz, dass die Vereinigung im Geltungsbereich des Grundgesetzes bestehen muss (BGHSt 20, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; 20, 164, 169 [BGH 16.02.1965 - 3 StR 50/64]; 3 StR 4/65 vom 25. Mai 1965) gilt auch für § 129 StGB, der das in Art. 9 Abs. 2 GG nur für dessen räumlichen Geltungsbereich enthaltene Verbot mit Strafe bewehrt.

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Dennoch ist nicht anzunehmen, sie hätte übersehen, dass auch ein verschuldeter Verbotsirrtum insofern rechtlich erheblich ist, als er zur Strafmilderung führen kann (BGHSt 2, 99, 102, 103) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51].
  • BGH, 15.12.1960 - 3 StR 26/59

    Vorlage einer für eine einheitliche Fortbildung des Verfahrensrechts grundlegend

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Bei § 129 StGB brauchen die strafbaren Handlungen nicht Endziel, Hauptzweck oder ausschliessliche Tätigkeit zu sein (BGHSt 15, 259, 260) [BGH 15.12.1960 - 3 StR 26/59].
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Als Mitglied nimmt teil, wer seinen Willen der Gesamtheit unterordnet und ausserdem für die Vereinigung fortdauernd tätig wird oder werden wollte (RG JW 1931, 3667; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 2/65 vom 23. März 1965).
  • BGH, 23.03.1965 - 3 StR 2/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Als Mitglied nimmt teil, wer seinen Willen der Gesamtheit unterordnet und ausserdem für die Vereinigung fortdauernd tätig wird oder werden wollte (RG JW 1931, 3667; BGHSt 18, 296, 300 [BGH 20.03.1963 - 3 StR 5/63]; 3 StR 2/65 vom 23. März 1965).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Dem ist die Rechtsprechung stets nachdrücklich entgegengetreten (BGHSt 2, 284; 17, 28 [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61]; 17, 337, 343 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61]; RGSt 45, 138; 65, 58; 66, 14).
  • BGH, 07.11.1956 - 6 StR 137/55
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Auch der Teil einer Vereinigung oder Verbindung kann unter die §§ 128, 129 StGB fallen (BGHSt 10, 16; 15, 175) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].
  • BGH, 04.10.1960 - 1 StE 3/60
    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Auch der Teil einer Vereinigung oder Verbindung kann unter die §§ 128, 129 StGB fallen (BGHSt 10, 16; 15, 175) [BGH 04.10.1960 - 1 StE 3/60].
  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65
    Dem ist die Rechtsprechung stets nachdrücklich entgegengetreten (BGHSt 2, 284; 17, 28 [BGH 11.12.1961 - AnwSt B 6/61]; 17, 337, 343 [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61]; RGSt 45, 138; 65, 58; 66, 14).
  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64

    Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen

  • RG, 19.10.1906 - IV 429/06

    Welches sind die Voraussetzungen des oblichting (Betrugs) gemäß Art. 326 des

  • RG, 01.05.1908 - II 221/08

    1. Setzt § 128 St.G.B.'s eine Verbindung voraus, welche eine Einwirkung auf

  • RG, 13.07.1911 - II 470/11

    1. Beleidigung einer Personengesamtheit. 2. Darf der Wahrheit einer

  • RG, 04.04.1902 - 4956/01

    Muß die Verbindung im Sinne der §§ 128. 129 St.G.B.'s auf einen strafbaren Zweck

  • RG, 19.11.1931 - II 1173/31

    Unter welchen Voraussetzungen sind Fragen über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    bb) Vor Inkrafttreten des durch das 34. Strafrechtsänderungsgesetz vom 22. August 2002 (BGBl. I S. 3390) in das Strafgesetzbuch eingefügten § 129b StGB am 30. August 2002 war ein organisationsbezogenes Verhalten mit Blick auf den räumlichen Geltungsbereich des Verbots nach Art. 9 Abs. 2 GG, an das die §§ 129, 129a StGB anknüpfen, nur dann nach diesen Vorschriften strafbar, wenn es sich auf eine Vereinigung bezog, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestand (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 311; Beschlüsse vom 5. Januar 1982 - StB 53/81, BGHSt 30, 328; vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; vom 10. Januar 2002 - AK 22/01).

    Nicht erforderlich war es jedoch, dass sich auch die gruppeninterne Willensbildung autonom innerhalb der inländischen Teilorganisation vollzog; vielmehr genügte es, wenn deren Mitglieder in die Willensbildung der ausländischen Organisation integriert waren und sich den auf dieser Ebene getroffenen Entschlüssen gegebenenfalls unter Zurückstellung ihrer individuellen Meinungen unterwarfen, sie mithin von der ausländischen (Haupt-)Vereinigung "gelenkt" wurden (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, NJW 1966, 310, 311; Beschluss vom 12. Oktober 2001 - AK 14/01).

  • OLG Hamburg, 19.08.2005 - 2 BJs 88/01

    Sieben Jahre Haft für al Motassadeq

    Es reicht aus, dass das deutsche Strafrecht für die beabsichtigten Auslandstaten Geltung beansprucht (BGH NJW 1966, 310 ff).

    Dass die von der terroristischen Vereinigung geplanten Taten im Ausland durchgeführt werden sollten, hindert die Anwendung des § 129a StGB nicht (vgl. BGH NJW 1966, 310 ff).

  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Daraus folgt jedoch nicht, daß § 129 Abs. 1 StGB nur anwendbar ist, wenn die Straftaten, die begangen werden sollen, Endziel, Hauptzweck oder ausschließliche Tätigkeit der Vereinigung sind (vgl. BGH bei Wagner GA 1967, 103; BGH NJW 1966, 310 jew. unter Hinweis auf BGHSt 15, 259, 260; ferner BGHSt 27, 325, 326).
  • BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82

    Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle

    Unter einer Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB ist der auf Dauer angelegte organisatorische Zusammenschluß von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, daß sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 10, 16, 17; BGH NJW 1966, 310, 312; BGH NJW 1978, 433 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S], insoweit in BGHSt 27, 325 nicht abgedruckt; BGHSt 28, 147 [BGH 11.10.1978 - 3 StR 105/78 S]).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 265/13

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (PKK; keine

    Es fehlt - auch mit Blick auf das von der Verteidigung angeführte Recht auf Selbstbestimmung nach Art. 1 Nr. 2 der UN-Charta (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65 - NJW 1966, 310) - an einer von einer ausreichend einhelligen Rechtsüberzeugung getragenen Praxis für ein ius ad bellum etwa nationaler Befreiungsbewegungen; ein kollektives Recht auf bewaffneten Widerstand zugunsten einer Bevölkerungsgruppe gegen die Regierung des eigenen Landes hat sich bisher im Völkergewohnheitsrecht nicht herausgebildet (zur nicht gegebenen Rechtfertigung vorsätzlicher Tötungen wegen menschenrechtswidriger Versagung der Ausreisefreiheit vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2000 - 5 StR 629/99, NJW 2000, 3079; BVerfG, Beschluss vom 30. November 2000 - 2 BvR 1473/00, NStZ 2001, 187; zu den neueren Entwicklungen des Völkerrechts in einem Bürgerkrieg vgl. Kreß, JZ 2014, 365).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 7 StS 2/15

    Mirza Tamoor B., Kais B. O. und weitere Angeklagte wegen Unterstützung

    Selbst soweit ein derartiges Recht anerkannt wird, kann es ein solches allenfalls als Notrecht zur Bewahrung oder Wiederherstellung der Rechtsordnung geben (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85, 377; BGH, Urteil vom 14. Juni 1961 - IV ZR 71/61, NJW 1962, 195, 196; zur erforderlichen Güterabwägung BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - 3 StR 15/65, …
  • BGH, 14.04.2010 - StB 5/10

    Vereinigung, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet ist, Mord oder

    Es genügte vielmehr, dass deren Mitglieder in die Willensbildung der ausländischen oder internationalen Organisation integriert waren und sich den auf dieser Ebene getroffenen Entschlüssen gegebenenfalls unter Zurückstellung ihrer individuellen Meinungen unterwarfen (vgl. BGH NJW 1966, 310, 312; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 2001 - AK 14/01; Krauß in LK 12. Aufl. § 129 Rdn. 36; Schmidt NStZ-RR 2002, 161).
  • BGH, 12.10.2001 - 2 BJs 79/00

    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Begriff; Anwendbarkeit bei

    Vielmehr genügen auch Auslandstaten, wenn auf diese das deutsche Strafrecht Anwendung fände (BGH NJW 1966, 310, 312).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Denn nach der einengenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 129 StGB (BGH NJW 1966, 310; sowie zu dem früheren § 128 StGB gegen Geheimbündelei, vgl. hierzu BGHSt 20, 45, 60) [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] bestand für den Gesetzgeber insoweit kein Anlaß zu einer Änderung der Gesetzesfassung (vgl. auch den obigen Hinweis auf Prot. 7/2454 zu § 129 a StGB).
  • BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
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  • BGH, 16.02.2012 - AK 1/12

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung an

  • LG München I, 16.11.2023 - 2 Qs 14/23

    Ermittlungsrichter, Beschwerdeführer, Durchsuchungsbeschluss, Voraussetzungen für

  • BGH, 22.10.1979 - 1 StE 3/79

    Strafbarkeit wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Strafrechtliche

  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 26.06.2002 - AK 12/02

    Beschwerde - Haftbefehl - Ermittlungsrichter - Unterstützung einer

  • BGH, 26.06.2002 - 2 BJs 88/01

    Hinreichende Anhaltspunkte für die Annahme einer terroristischen Vereinigung;

  • BGH, 30.06.1999 - StB 5/99

    "Kalif" Kaplan bleibt in Haft

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

  • BGH, 30.06.1999 - 2 BJs 95/97

    Entscheidung gemäß § 304 Abs. 5 StPO; Tatverdacht der Bildung einer

  • BGH, 12.10.2001 - AK 14/01

    Untersuchungshaft - Terroristische Vereinigung - Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 56/81

    Notwendigkeit eines Teilfreispruchs bei Anklage selbständiger Handlungen

  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 3/69

    Strafbarkeit wegen Geheimbündelei in Tateinheit mit Teilnahme an einer

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