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   BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11   

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https://dejure.org/2011,12177
BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,12177)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - 3 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,12177)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 3 StR 154/11 (https://dejure.org/2011,12177)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 30 BtMG; § 29a BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit; eingewurzelte intensive Neigung); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Berücksichtigung einer möglichen Betäubungsmittel- (BTM) Abhängigkeit im Sinne des § 64 StGB bei der Strafzumessung im Rahmen eines BtM-Verfahrens; Auswirkungen einer nicht berücksichtigten BtM-Abhängigkeit i.S.d. § 64 StGB auf den Strafausspruch; Bewertung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Notwendigkeit der Berücksichtigung einer möglichen Betäubungsmittel- (BTM) Abhängigkeit im Sinne des § 64 StGB bei der Strafzumessung im Rahmen eines BtM-Verfahrens; Auswirkungen einer nicht berücksichtigten BtM-Abhängigkeit i.S.d. § 64 StGB auf den Strafausspruch; Bewertung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei nur psychischer Disposition

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Dieser hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.)." Dem stimmt der Senat zu.
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Der vom Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Senats vom 1. März 2011 (Az: 3 StR 28/11) hatte ersichtlich ein Sachverhalt zugrunde gelegen, der sich von dem vorliegenden wesentlich unterscheidet.
  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01

    Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Der Senat hebt deshalb auch den - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts im Übrigen rechtsfehlerfrei getroffenen - Strafausspruch auf, damit die Rechtsfolgenentscheidung insoweit insgesamt auf einheitliche und widerspruchsfreie Feststellungen gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 7).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 194/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Sachrüge; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Ein Hang gemäß § 64 StGB ist nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden (erheblichen) Abhängigkeit zu bejahen; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; BGH, Senat, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, Rdnr. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Ein Hang gemäß § 64 StGB ist nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden (erheblichen) Abhängigkeit zu bejahen; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; BGH, Senat, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, Rdnr. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2009 - 3 StR 386/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Mitteilung des Vollstreckungsstandes

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Angesichts dieser Feststellungen erscheint nicht fernliegend, dass das Gericht von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Unrecht abgesehen hat, zumal gerade eine körperliche Entzugssymptomatik erhebliche Indizwirkung für das Vorliegen eines Hanges im Sinne von § 64 StGB hat (BGH, Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 3 StR 386/09, Rdnr. 6; Fischer a.a.O.).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 429/10

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Versuch; Regelwirkung); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11
    Ein Hang gemäß § 64 StGB ist nicht nur - wovon die Strafkammer möglicherweise ausgegangen ist - im Falle einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden (erheblichen) Abhängigkeit zu bejahen; vielmehr genügt bereits eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine physische Abhängigkeit bestehen muss (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 5; BGH, Senat, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Beschluss vom 13. Januar 2011 - 3 StR 429/10, Rdnr. 4; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rdnr. 9 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19 Rn. 6; Beschlüsse vom 9. Dezember 2012 - 2 StR 455/11, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 38 Rn. 5 und vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 3 StR 154/11 Rn. 5 und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 408/16).
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