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   BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00   

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BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00 (https://dejure.org/2000,2688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    §§ 323a; 16 Abs. 1; 24 Abs. 1 StGB
    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln bei der versuchten Rauschtat

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des vorsätzlichen Vollrausches; Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und Fahrlässigkeit; Rücktritt von im Rausch begangenem versuchten Totschlag; Schuldfähigkeit von Betrunkenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323 a
    Vorsatz und Rauschtat beim Vollrausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 15
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 301/88

    Abhängen des Vorliegens eines beendeten Versuchs von den Vorstellungen des Täters

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 12.10.1988 - 2 StR 531/88

    Unzureichende Erörterung der Todesnähe nach der letzten Ausführungshandlung

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    Im übrigen ist in Fällen wie hier, in denen die Schuldunfähigkeit des Täters nach dem Zweifelssatz lediglich nicht ausgeschlossen werden kann, dieser also möglicherweise nur erheblich vermindert schuldfähig war, § 323 a Abs. 2 StGB zu beachten, so daß bei einer gefährlichen Körperverletzung als Rauschtat gemäß § 223 a StGB a. F., §§ 21, 49 Abs. 1 StGB eine Herabsetzung des Strafrahmens auf drei Jahre und neun Monaten Freiheitsstrafe in Betracht kommt (BGH NJW 1992, 1519, 1520; Cramer aaO, § 323 a Rdn. 28 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.05.1989 - 2 StR 684/88

    Begriff des vorsätzlichen Handelns im Rahmen des § 323 a Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    Bedingt vorsätzlich im Sinne des § 323 a StGB handelt, wer es bei dem Genuß von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, daß er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. BGHR StGB § 323 a I Vorsatz 2; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 323 a Rdn. 10 m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 327/93

    Verwüstung in der Gaststätte - § 323a StGB i.V.m. § 255 StGB, § 24 StGB,

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    Auch wenn bei einem Vollrausch dem Täter die Herbeiführung des Rausches und nicht die im rauschbedingten Zustand begangene rechtswidrige Tat zum Vorwurf gemacht wird, so sind dennoch die Bestimmungen über den strafbefreienden Rücktritt analog anzuwenden, wenn der mit natürlichem Vorsatz handelnde Täter vom Versuch der Rauschtat freiwillig zurücktritt (BGHR StGB § 323 aI Rücktritt 1; BGH NStZ 1994, 131 mit Anm. Kusch).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92

    Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    Zwar darf die im Rausch begangene Tat als solche dem Angeklagten nicht vorgeworfen werden, weil er insoweit ohne Schuld gehandelt hat; jedoch dürfen die tatbezogenen Merkmale der Rauschtat, wie Art, Umfang, Schwere und Gefährlichkeit oder Folgen dieser Tat bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden (BGH NStZ 1993, 32, 33).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    In dem angefochtenen Urteil fehlen Ausführungen zu der für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts entscheidenden Frage, welche Vorstellungen sich der Angeklagte unmittelbar nach den Schüssen von den Verletzungen des Opfers gemacht hat, insbesondere, ob er zu diesem Zeitpunkt von deren tödlicher Wirkung ausgegangen ist ("Rücktrittshorizont" vgl. BGHSt 31, 170, 175; 35, 90, 93; BGHR StGB § 24 I Satz 1 Versuch, unbeendeter 16, 17 und 31).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 278/82

    "krimineller Journalismus" - § 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00
    Dessen vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gemäß § 154 a StPO steht seiner Berücksichtigung bei der Strafzumessung nach einem gerichtlichen Hinweis entsprechend § 265 Abs. 4 StPO nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 1983, 20, 21; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 154 a Rdn. 2).
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Vorsätzlich handelt nur, wer es zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich durch den Konsum des Rauschmittels in einen besonders schweren, die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit erheblich vermindernden Rausch versetzt (BGH, Beschluss vom 28.06.2000, 3 StR 156/00; juris, Rn. 8; OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2010, III 1 RVs 25/10; juris, Rn. 24; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 9 m.w.N.).

    Die Kammer hätte deshalb die Milderung des Strafrahmens erwägen müssen (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 17.10.1991, 4 StR 465/91, juris, Rn. 7; BGH, NStZ-RR 1996, 290; BGH, Urteil vom 28.06.2000, 3 StR 156/00, juris, Rn. 14; Münchner Kommentar/Geisler, § 323 a StGB, Rn. 80).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Eine solche ist - in Form eines hinreichenden bedingten Vorsatzes - gegeben, wenn der Täter beim Rauschmittelkonsum für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 2 StR 391/21, NStZ-RR 2022, 184; Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 16; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 31).

    Denn tatbezogene Merkmale des Rauschdelikts, namentlich Art, Umfang und Schwere der im Rausch begangenen Tat sowie deren Folgen, dürfen strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2020 - 4 StR 264/19, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 8 Rn. 7; vom 26. Oktober 2000 - 4 StR 340/00, NZV 2001, 133; Urteile vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15; vom 21. Mai 1997 - 2 StR 115/97, NStZ-RR 1997, 300; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; BeckOK StGB/Dallmeyer, 59. Ed., § 323a Rn. 20 mwN; Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 22 mwN; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 81).

  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 15 - juris Rdn. 8; OLG Hamm a.a.O. - juris Rdn. 14; OLG Jena a.a.O. - juris Rdn. 16; OLG Braunschweig a.a.O. - juris Rdn. 8; Senat, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - [5] 121 Ss 4/17 [3/17] - und 20. Januar 2016 - [5] 161 Ss 270/15 [56/15] -).
  • OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 30/16

    Vollrausch Vorsatz Mindestfeststellungen

    Der zumindest erforderliche bedingte Vorsatz ist gegeben, wenn es der Täter bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (BGH, Beschluss vom 12. Mai 1989 - 2 StR 684/88, juris, und Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris, Rdnr. 8; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris, Rdnr. 8).

    Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass bei Alkoholgenuss in einer Menge, die - wie hier - zu einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 3, 4 o/oo führt, stets auf die vorsätzliche Herbeiführung eines Rauschzustandes durch den Täter geschlossen werden kann (BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 - 3 StR 156/00, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2000 - 4 Ss 615/00, juris; Senat, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 Ss 135/07, juris).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Erfolg spricht (eine reale Chance); eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten (sie müssen nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 f.) oder eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert (Stree/Kinzig, a.a.O., § 57 Rn. 11 ff., Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186

    Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen

    Die Nichtaussetzung eines Strafrests bedeutet jedoch, dass im Rahmen der Strafvollstreckung nicht einmal von derjenigen "gewissen Wahrscheinlichkeit" eines Resozialisierungserfolgs (nur) in der Bewährungszeit ausgegangen worden ist, die für eine Strafrestaussetzung erforderlich wäre (nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit, eine "reale Chance" für den Erfolg spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten muss demgegenüber nicht unbedingt einschlägig sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 ff.; eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert, vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 14 ff. und Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 28.05.2009 - 2 Ss 200/09

    Strafzumessung; allgemeine Anforderungen; Widerruf von Strafaussetzung

    Umgekehrt kommt eine Strafaussetzung nicht in Betracht, wenn - ausschließlich - andersartige Straftaten als die Anlasstat zu erwarten sind (BGH, NStZ-RR 2001, 15, 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 - 39/08 (REV)- 1 Ss 107/08 - zitiert nach juris Rn. 17 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 19 CS 16.2376

    Kein Anspruch auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung kann die Aussetzung des Strafrestes "verantwortet werden" im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit, eine "reale Chance" für den Erfolg spricht; eine Wahrscheinlichkeit der Resozialisierung, also eine Unwahrscheinlichkeit neuer Straftaten muss demgegenüber nicht unbedingt gegeben sein vgl. BGH, U.v. 28.06.2000 - 3 StR 156/00 - NStZ-RR 2001, 15, juris Rn. 18 sowie BayObLG, U.v. 05.09.2002 - 5 St RR 224/2002 - NStZ-RR 2003, 105, juris Rn. 9 ff.; eine "überwiegende Wahrscheinlichkeit" der Bewährung in Freiheit wird nicht gefordert, vgl. Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 57 Rn. 14 ff. und Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, § 57 Rn. 14).
  • BGH, 08.12.2021 - 2 StR 391/21

    Vollrausch (Eventualvorsatz: Beweiswürdigung, Vorhersehbarkeit der Schwere des

    a) Bedingt vorsätzlich im Sinne des § 323a Abs. 1 StGB handelt, wer es bei dem Genuss von Rauschmitteln für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Einsichtsfähigkeit oder sein Hemmungsvermögen jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 1989 ? 2 StR 684/88, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Vorsatz 2; BGH, Urteil vom 28. Juni 2000 ? 3 StR 156/00, NStZ-RR 2001, 15).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 19 ZB 18.1011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich eines die Ausweisung u.a.

  • OLG Hamm, 08.12.2005 - 2 Ss 442/05

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

  • OLG Hamm, 16.12.2004 - 3 Ss 493/04

    Schuldunfähigkeit; hohe Blutalkoholkonzentration; Erfahrungssatz; Vollrausch;

  • VGH Bayern, 10.07.2017 - 19 ZB 15.1916

    Verlustfeststellung hinsichtlich eines polnischen Straftäters

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Hamburg, 23.06.2008 - 2-39/08

    Notwendige Verteidigung: Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere

  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 19 CS 18.1704

    Abschiebung, Aufenthaltserlaubnis, Beschwerde, Bescheid, Abschiebungsverbot,

  • OLG Hamm, 14.12.2004 - 3 Ss 408/04

    Vollrausch; tatsächliche Feststellungen; Vorsatz; Fahrlässigkeit; Rauschtat;

  • KG, 28.01.2022 - 121 Ss 116/21

    Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB bei Straftaten nach § 114

  • KG, 28.01.2022 - 5-44/21
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • OLG Brandenburg, 12.11.2008 - 1 Ss 82/08

    Vollrausch: Rauschzustand im Sinne von § 323a Abs. 1 StGB durch Hinzutreten einer

  • OLG Jena, 22.08.2007 - 1 Ss 136/07

    Vollrausch

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