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   BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15   

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BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15 (https://dejure.org/2015,15398)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2015 - 3 StR 159/15 (https://dejure.org/2015,15398)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 3 StR 159/15 (https://dejure.org/2015,15398)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Rausch- und Betäubungsmittelkonsum; Tatbegehung im Rauschzustand)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Hang - und die Unterbringung in der Entziehungsanstalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.07.2009 - 4 StR 288/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15
    Obwohl der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist, liegt es angesichts seiner Drogenabhängigkeit und seiner unsicheren sozialen Situation - er ist arbeitslos und lebt von Arbeitslosengeld II - auch nicht fern, dass die von § 64 Satz 1 StGB vorausgesetzte Gefahr erheblicher künftiger Taten infolge seines Hanges gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 4 StR 288/09, NStZ-RR 2009, 383).
  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)

    Auszug aus BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15
    aa) Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 mwN).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
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