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   BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00   

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BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00 (https://dejure.org/2000,2897)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - 3 StR 161/00 (https://dejure.org/2000,2897)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 (https://dejure.org/2000,2897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 549
  • StV 2001, 439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.

    Soll die nachgewiesene Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, daß mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder den Umständen nach so fern liegt, daß sie ausscheidet (BGHSt 41, 153 ff.).

  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Mit diesen Umständen hätte sich der Tatrichter im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aller den Angeklagten be- und entlastenden Indizien erkennbar befassen und sie in seine Entscheidung einbeziehen müssen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und 11; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Mit diesen Umständen hätte sich der Tatrichter im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung aller den Angeklagten be- und entlastenden Indizien erkennbar befassen und sie in seine Entscheidung einbeziehen müssen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2 und 11; Engelhardt in KK 4. Aufl. § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86

    Behauptungen des Angeklagten - Verurteilungsgründe - Verwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00
    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Das Widerlegen der Einlassung eines Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert, weil auch ein unschuldiger Angeklagter durch eine Lüge sich besser zu verteidigen glauben kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10; vom 30. September 2015 - 1 StR 445/15 Rn. 15; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3 und vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 Rn. 8).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Denn auch ein Unschuldiger kann gegebenenfalls, wenn er befürchtet, er könnte zu Unrecht verurteilt werden, die Zuflucht zur Lüge nehmen (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2021 - 3 StR 124/20 = NStZ-RR 2021, 113; Beschluss vom 11.12.2018 - 2 StR 487/18 = StV 2019, 519; 29.04.2015 - 2 StR 398/14 = NStZ-RR 2015, 286; 17.05.2000 - 3 StR 161/00 = NStZ 2000, 549 = StV 2001, 439).

    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder nach den Umständen so fern liegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 StR 445/15 = NJW 2016, 262 = StraFo 2016, 26 = NStZ-RR 2016, 55; 17.05.2000 - 3 StR 161/00 = NStZ 2000, 549 = StV 2001, 439; 16.12.2010 - 4 StR 508/10 = NStZ-RR 2011, 118 = StV 2011, 269).

  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

    Dass es darin schon keinen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten gesehen hat, weil auch ein Unschuldiger Gründe für ein solches Verhalten haben könne, wenn er einer Tat beschuldigt wird, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, StV 1994, 175, 176; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 17 161/00, NStZ 2000, 549, 550).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

    War dem so, so konnte dieses erlogene Einlassungsverhalten hier durchaus als belastendes Indiz gewertet werden (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH StV 1985, 356, 357; NStZ 1986, 325; NStZ 2000, 549; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3).

    c) Hinzu kommt, daß das Belastungsindiz eines vorab zurecht gelegten Alibis (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 49; zum erlogenen Alibi vgl. BGH NStZ-RR 1998, 303; NStZ 1999, 423; StV 2001, 439) zusätzlicher Erörterung bedurfte.

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

    Da die Widerlegung der Einlassung des Angeklagten nicht alleinige Grundlage einer ihm ungünstigen Tatsachenfeststellung sein kann (Senat, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00, NStZ 2000, 549, 550; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), bedurfte die eine Notwehrlage ausschließende Annahme des Landgerichts, der Angeklagte habe den Nebenkläger nach dem Antreffen auf der Grünanlage mit dem Küchenmesser angegriffen, näherer Erörterung und Begründung.
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Der Kammer ist bewusst, dass eine gescheiterte Alibibehauptung nicht als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten zu werten ist (BGH NStZ 2000, 549).
  • BGH, 18.10.2000 - 3 StR 258/00

    Würdigung einer Lüge des Angeklagten und eines strafprozessual zulässigen

    Zwar ist es rechtlich zu beanstanden, daß das Landgericht zur inneren Tatseite ausführt (UA S. 17): 'Wer der Meinung ist, etwas Legales getan zu haben, braucht sich auch nicht gegen eine Überprüfung der Listen zu wehren oder wahrheitswidrig zu behaupten, man habe für ein Picknick gesammelt." Denn zum einen darf ein der Angeklagten nachteiliger Schluß nicht allein darauf gestützt werden, daß sie von strafprozessual vorgesehenen Rechten (hier: Widerspruch gegen die Beschlagnahme der Spendenlisten) Gebrauch gemacht hat (vgl. Miebach NStZ 2000, 234, 236 ff.); zum anderen hätte das Landgericht berücksichtigen müssen, daß auch ein Unschuldiger im Strafverfahren Zuflucht zu einer Lüge nehmen kann, so daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung für sich nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommen kann (vgl. BGH NStZ 2000, 549 f.).
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