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   BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13   

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https://dejure.org/2013,17055
BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13 (https://dejure.org/2013,17055)
BGH, Entscheidung vom 26.06.2013 - 3 StR 161/13 (https://dejure.org/2013,17055)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13 (https://dejure.org/2013,17055)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 460 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Erledigung einer Strafe

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Nachtragsverfahrens bei vollständiger Vollstreckung, Verjährung oder Erlassung der für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommenden Strafen

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Erledigung einer Strafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460; StGB § 55
    Ausschluss eines Nachtragsverfahrens bei vollständiger Vollstreckung, Verjährung oder Erlassung der für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommenden Strafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13
    "Der Einbeziehung im Wege der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 StGB steht entgegen, dass aus der wegen Diebstahls verhängten Geldstrafe des Amtsgerichts Schwarzenbek und der durch Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 16. Dezember 2011 ... wegen versuchten Betrugs verhängten Geldstrafe von 60 Tagessätzen gemäß § 460 StPO im Beschlusswege nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden ist, weil der Diebstahl am 11. Dezember 2011 begangen wurde, so dass allein das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 16. Dezember 2011 eine Zäsur bilden kann (vgl. BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 26.06.2013 - 3 StR 161/13
    Ein Nachtragsverfahren nach § 460 StPO ist erst dann ausgeschlossen, wenn sämtliche Strafen, die für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht gekommen wären, vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen sind (BGH NStZ-RR 2007, 369 f. m.w.N.).".
  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/16

    Diebstahl (irrtumsbedingte Gewahrsamslockerung, Abgrenzung zum Betrug; nicht

    Ein Nachtragsverfahren nach § 460 StPO ist erst ausgeschlossen, wenn sämtliche Strafen, die für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht gekommen wären, vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 460 Rn. 10).
  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    Sie entfiele nur, wenn die der ersten Vorverurteilung zugrundeliegende Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung - etwa infolge vollständiger Vollstreckung der Strafe - erledigt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 615/19

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (abzuurteilende Taten wurden zwischen zwei

    Ihre spätere Erledigung ist für die gesamtstrafenrechtliche Beurteilung ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13 Rn. 6 mwN und vom 15. September 2010 - 5 StR 325/10 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 StR 342/16 Rn. 21 f.; Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13 Rn. 2 f., BGHR StPO § 460 Anwendung 1).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19

    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer

    Dies wäre nicht der Fall, wenn die Erledigung zeitlich nach Erlass des Urteils des Amtsgerichts Leer vom 30. April 2015 eingetreten wäre, weil eine solche spätere Erledigung einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 460 StPO nicht entgegen stünde (BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - 4 StR 1/20 Rn. 2; vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1, und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369).
  • BGH, 27.09.2022 - 4 StR 321/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat

    Diese entfiele nur, wenn die der ersten Vorverurteilung zugrundeliegende Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung - etwa infolge vollständiger Vollstreckung der Strafe - erledigt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1).
  • BGH, 14.02.2023 - 4 StR 385/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (abzuurteilende Tat zwischen zwei

    Diese entfällt nur, wenn die der ersten Vorverurteilung zugrundeliegende Strafe bereits vor der zweiten Vorverurteilung - etwa infolge vollständiger Vollstreckung - erledigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1).
  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/17

    Verkehrsfähige Betäubungsmittel, Tatobjekt, Diebstahl

    Ein Nachtragsverfahren nach § 460 StPO ist erst ausgeschlossen, wenn sämtliche Strafen, die für eine Gesamtstrafenbildung in Betracht gekommen wären, vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369, 370; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 460 Rn. 10).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 585/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung;

    Der Umstand, dass das Landgericht von einer Erledigung der hierdurch verhängten Geldstrafe von 40 Tagessätzen ausging, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 269 f., und vom 26. Juni 2013 - 3 StR 161/13, BGHR StPO § 460 Anwendung 1).
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