Rechtsprechung
BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15 |
Volltextveröffentlichungen (26)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; Beweisverwertungsverbot - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ... - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 52 StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 33 Abs. 1 StPO; § 35 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Verhältnis von Einfuhr von und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Einfuhrhandlungen als unselbständige Teilakte des Handeltreibens); Pflicht zur Benachrichtigung des Betroffenen bei der Beschlagnahme von E-Mail-Konten; Gesetzesbindung der Ermittlungsbehörden; ...
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender email-Kommunikation - rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 StPO, § 35 Abs 2 StPO, § 94 StPO, §§ 94 ff StPO, § 98 StPO
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 33 Abs. 1, § 35 Abs. 2 StPO, § 101 Abs. 5 StPO, § 101 Abs. 1 StPO, §§ 94, 98 StPO
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- kanzlei.biz
Beschlagnahme von Email-Konto muss bekannt gegeben werden
- online-und-recht.de
Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
- datenschutz.eu
Keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
- opinioiuris.de
Heimliche Beschlagnahme von Emails
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers wegen unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender E-Mail-Kommunikation
- ra.de
- rewis.io
Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Beweisverwertungsverbot für sichergestellte Daten auf dem Mailserver eines Providers unterlassener bzw. verzögerter Mitteilung an Betroffene und provozierter Fortsetzung belastender email-Kommunikation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beschlagnahme von Benachrichtigungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- internet-law.de (Auszüge)
E-Mails dürfen nicht heimlich beschlagnahmt werden
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Heimliche Beschlagnahme von Emails - Die Ermittlungsbehörden sind ans Gesetz gebunden
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kein geheimer Zugriff
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Beschlagnahme der auf dem Mailserver eines Providers gespeicherten Daten muss Betroffenen mitgeteilt werden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Heimliche Beschlagname von eMails
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine heimliche Beschlagnahme von E-Mails
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
E-Mails dürfen nicht ohne Bekanntgabe beschlagnahmt werden
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 03.09.2014 - 4 KLs 100/12
- BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 132
- MMR 2016, 216 (Ls.)
- K&R 2016, 52
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.2009 - StB 48/09
Überwachung der Telekommunikation; Beschlagnahme von E-Mails beim Provider …
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
Eine Zurückstellung der Benachrichtigung wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks sieht die Strafprozessordnung für diese Untersuchungshandlung - anders als § 101 Abs. 5 StPO für die in § 101 Abs. 1 StPO abschließend aufgeführten heimlichen Ermittlungsmaßnahmen - nicht vor (BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298). - BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)
Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
Beide Einfuhrhandlungen stellen somit unselbständige Teilakte des einheitlichen Betriebs der Plantage und damit des gesamten, als Bewertungseinheit anzusehenden Handeltreibens dar (vgl. BGH, NStZ 2010, 223;… Weber, BtmG, 4. Auflage, § 30a Rn. 36 m.w.N.).
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- …
- BGH, 26.01.2017 - StB 26/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen erledigte polizeiliche Überwachungsmaßnahmen …
Tauglicher Gegenstand dieses Verfahrens sind ausschließlich die in § 101 Abs. 1 StPO aufgeführten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen; der Katalog ist abschließend (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).Strafprozessual ermöglichen nach diesen Maßstäben die §§ 94 ff. StPO die Sicherstellung und Beschlagnahme entsprechender E-Mails (…BVerfG aaO, S. 58 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
Eine Zurückstellung der Benachrichtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und führt zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Sicherstellung bzw. der Beschlagnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
- BGH, 26.01.2017 - StB 28/14
Nachträglicher Rechtsschutz gegen bereits erledigte verdeckte polizeiliche …
Tauglicher Gegenstand dieses Verfahrens sind ausschließlich die in § 101 Abs. 1 StPO aufgeführten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen; der Katalog ist abschließend (BGH, Beschluss vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).Strafprozessual ermöglichen nach diesen Maßstäben die §§ 94 ff. StPO die Sicherstellung und Beschlagnahme entsprechender E-Mails (…BVerfG aaO, S. 58 ff.; BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
Eine Zurückstellung der Benachrichtigung ist gesetzlich nicht vorgesehen und führt zur Rechtsfehlerhaftigkeit der Sicherstellung bzw. der Beschlagnahme (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2009 - StB 48/09, NJW 2010, 1297, 1298; vom 4. August 2015 - 3 StR 162/15, NStZ 2015, 704, 705).
Rechtsprechung
BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten i.R.d. Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 356a; GG Art. 103 Abs. 2
Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten i.R.d. Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 03.09.2014 - 4 KLs 100/12
- BGH, 04.08.2015 - 3 StR 162/15
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Auch daraus, dass sich die Gründe des Beschlusses vom 4. August 2015 mit dem Inhalt der Gegenerklärung nicht ausdrücklich auseinandersetzen, kann der Verurteilte nicht schließen, der Senat habe seinen Vortrag übergangen, denn eine Begründungspflicht für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare Entscheidungen besteht nicht (BVerfG, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07, StraFo 2007, 463 mwN). - BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 29.10.2015 - 3 StR 162/15
Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563, 2565).