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   BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07   

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https://dejure.org/2007,6549
BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07 (https://dejure.org/2007,6549)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2007 - 3 StR 163/07 (https://dejure.org/2007,6549)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 (https://dejure.org/2007,6549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Bedeutungslosigkeit des Vorliegens eines absoluten Revisionsgrundes; Rechtmäßigkeit einer Sachbeweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 § 338 Nr. 5
    Sachbeweiserhebung in Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92

    Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07
    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; Beschl. vom 31. Januar 2001 - 3 StR 528/00).
  • BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07
    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; Beschl. vom 31. Januar 2001 - 3 StR 528/00).
  • BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00

    Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund und

    Auszug aus BGH, 19.07.2007 - 3 StR 163/07
    Auch wenn ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 StPO gegeben ist, gefährdet dies den Bestand des angefochtenen Urteils nicht, soweit ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil zum Nachteil des Beschwerdeführers denkgesetzlich ausgeschlossen ist (BGH NJW 1977, 443; BGHR StPO § 338 Beruhen 1; Beschl. vom 31. Januar 2001 - 3 StR 528/00).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Der andere Teil dieser "Bewältigungsstrategien" bestand in der Einrichtung hoher Hürden im Anwendungsbereich relativer Revisionsgründe für eine Ursächlichkeit des Formverstoßes (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 1999 - 3 StR 268/99 -, StV 1999, S. 585; Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ), in der Aufweichung der unbedingten Aufhebungswirkung absoluter Revisionsgründe (vgl. jüngst BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 -, BeckRS, Abs.-Nr. 4 f. m.w.N.; dazu Fezer, in: Festschrift für Otto, 2007, S. 901 ; Mehle, in: Festschrift für Dahs, 2005, S. 381 ) und in der - vor allem beim absoluten Revisionsgrund des Fehlens notwendiger Verteidigung bemühten - Figur der Verwirkung von Verfahrensrügen infolge "dysfunktionalen Verteidigerverhaltens" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 5 StR 307/97 -, NStZ-RR 1998, S. 18; BGH, Beschluss vom 26. November 1997 - 5 StR 561/97 -, NStZ 1998, S. 209; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 441/97 -, NStZ 1998, S. 267 [nicht tragend]; vgl. weiter BGH, Beschluss vom 11. März 1997 - 5 StR 77/97 -, NStZ 1997, S. 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07 -, BeckRS).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09

    Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die

    Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8; BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).
  • BGH, 14.01.2014 - 4 StR 529/13

    Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung; Entfernung des

    Ein Fall, in dem es denkgesetzlich ausgeschlossen wäre, dass das Urteil auf dem Verfahrensfehler beruht (vgl. für die Augenscheinseinnahme während der Abwesenheit des Angeklagten BGH, Beschlüsse vom 22. Dezember 1999 - 2 StR 552/99, vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 488/00, NStZ 2001, 262, 263, vom 30. Januar 2001 - 3 StR 528/00, NStZ-RR 2002, 102, vom 5. Februar 2002 - 5 StR 437/01, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 25, vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01, vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, und vom 5. Oktober 2010 - 1 StR 264/10, NStZ 2011, 51), liegt entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht vor.
  • BGH, 17.09.2014 - 1 StR 212/14

    Revisionsgründe im Strafverfahren: Abwesenheit des während der Zeugenvernehmung

    Danach ist ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten vorgenommen und auch nicht in seiner Anwesenheit wiederholt worden (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden;

    Eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs denkbare Ausnahme eines auch für einen selbständigen Teil der Entscheidung - etwa den Rechtsfolgenausspruch - möglichen denkgesetzlichen Ausschlusses des Beruhens auf dem absoluten Revisionsgrund (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, NStZ 2012, 587, und vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, jeweils mwN) kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10

    Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung

    Eine Aufhebung allein des Strafausspruches kommt jedoch - anders als etwa in der Entscheidung BGHR StPO § 338 Beruhen 2 - nicht in Betracht.
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