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   BGH, 12.06.2012 - 3 StR 163/12   

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https://dejure.org/2012,17941
BGH, 12.06.2012 - 3 StR 163/12 (https://dejure.org/2012,17941)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - 3 StR 163/12 (https://dejure.org/2012,17941)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 3 StR 163/12 (https://dejure.org/2012,17941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 228 StGB; § 223 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (floride paranoid-halluzinatorische Schizophrenie); Wirksamkeit der Einwilligung in eine Körperverletzung (ausbleibende Lebensgefahr; unlauterer Zweck; körperliche Unterlegenheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der Einwilligung in eine Körperverletzung bei Fortführen eines Kampfes trotz Kenntnis der körperlichen Unterlegenheit; Anordnung zur Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 228; StGB § 62; StGB § 63
    Einschränkung der Einwilligung in eine Körperverletzung bei Fortführen eines Kampfes trotz Kenntnis der körperlichen Unterlegenheit; Anordnung zur Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 269
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03

    Privilegierung (privilegierende Spezialität; Verabreichen von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - 3 StR 163/12
    Dies gilt sowohl in Ansehung des Zwecks der Auseinandersetzung - der Angeklagte wollte den Nebenkläger wegen eines jedenfalls aufgrund des Zweifelssatzes anzunehmenden, unangemessenen Vorverhaltens maßregeln und hat damit keine "unlauteren" Ziele (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 170) verfolgt - als auch im Hinblick auf das Maß der Rechtsgutsverletzung und der damit verbundenen weitergehenden Gefahren für Leib und Leben des Nebenklägers (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 171 f.).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - 3 StR 163/12
    Dies gilt sowohl in Ansehung des Zwecks der Auseinandersetzung - der Angeklagte wollte den Nebenkläger wegen eines jedenfalls aufgrund des Zweifelssatzes anzunehmenden, unangemessenen Vorverhaltens maßregeln und hat damit keine "unlauteren" Ziele (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 170) verfolgt - als auch im Hinblick auf das Maß der Rechtsgutsverletzung und der damit verbundenen weitergehenden Gefahren für Leib und Leben des Nebenklägers (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 42; Urteil vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 171 f.).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Diesem Maßstab entsprechend wird die Körperverletzung nach insoweit übereinstimmender höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann als sittenwidrig bewertet, wenn bei objektiver Betrachtung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Umstände die einwilligende Person durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird (BGH, Urteile vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 120/03, BGHSt 49, 34, 44 und vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 173; BGH, Urteil vom 20. November 2008 - 4 StR 328/08, BGHSt 53, 55, 62 Rn. 28 und 63 Rn. 29; siehe auch BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 (insoweit in NStZ 2009, 401-403 nicht abgedruckt); BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 5 StR 255/10 und vom 12. Juni 2012 - 3 StR 163/12).
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