Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.03.2018

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44209
BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,44209)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2015 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,44209)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2015,44209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,44209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (26)

  • HRR Strafrecht

    § 344 StPO; § 345 StPO; § 111i Abs. 2 StPO
    Unzulässigkeit der Revision wegen unterbliebenen Feststellungen zum Absehen vom Verfall wegen entgegenstehender Ansprüche Dritter (unklare und widersprüchliche Angaben; Revisionsbegründungsfrist; Angriffsrichtung; Nebenbeteiligte)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 202a StPO; § 212 StPO
    Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Kausalität; keine Ergänzung um normative Gesichtspunkte; verspätete und formelhafte Mitteilung; Transparenzgebot; Beurteilung Art und Schwere des Verstoßes bei nicht ...

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 StPO; § 257c StPO; § 202a StPO; § 212 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; Art. 6 EMRK
    Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (Kausalität; keine Ergänzung um normative Gesichtspunkte; verspätete Mitteilung; kein Anspruch der Öffentlichkeit auf unverzügliche Mitteilung; Transparenz; Art und Schwere ...

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 337 Abs. 1 StPO; Art. 6 EMRK
    Beruhensprüfung bei Verstoß gegen Mitteilungspflichten (verständigungsbezogenes Gespräch; Kausalität; keine Ergänzung um normative Gesichtspunkte; keine Verletzung der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit trotz verspäteter Unterrichtung; Recht auf ein faires ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i StPO, § 344 Abs 1 StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 73 StGB
    Revision im Strafverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs: Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft bei Beschränkung auf die Beanstandung der mangelnden Feststellung von Ersatzansprüchen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 337 Abs 1 StPO
    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden Richters; Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 257c StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 337 StPO, § 243 Abs. 4 StPO, § 257c Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 8, § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 140 Abs. 1 Nr. 1, § 141 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Revisionsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Mitteilung über den Inhalt der Erörterungen außerhalb der Hauptverhandlung als Verständigung i.R.d. Transparenzgebots

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe; Bericht über außerhalb der Hauptverhandlung stattgefundenen Erörterungen; Wahrung des Schutzguts der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Mitteilungspflicht des Vorsitzenden Richters; Beruhensprüfung bei Verstößen gegen die Mitteilungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs: Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft bei Beschränkung auf die Beanstandung der mangelnden Feststellung von Ersatzansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Revisionsbegründung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im BCI-Betrugsfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verständigungsgespräche - und die formellhafte oder verspätete Erfüllung der Mitteilungspflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mangelhafte Unterrichtung über Verständigungsgespräche

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil im BCI-Betrugsfall bestätigt

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    BCI-Betrugsfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 287/10

    Gespräche mit Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Die Mitteilungspflicht erstreckt sich auch auf die Darlegung, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte gegebenenfalls vertreten wurden und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils gestoßen ist (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, wistra 2011, 72, 73; vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, NJW 2015, 645).

    Dabei ist über die stattgefundenen Erörterungen jedenfalls in der Regel unverzüglich zu informieren (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, wistra 2011, 72, 73; vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Das Transparenzgebot soll sicherstellen, dass derartige Erörterungen stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 215 ff.; BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, NStZ 2014, 418 mwN).

    Auch im Falle eines frühzeitigen Geständnisses wäre die Strafkammer zwingend gehalten gewesen, das Geständnis umfassend auf seine Glaubhaftigkeit zu überprüfen (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 209 f.).

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Selbst wenn man jedoch unter Zurückstellung der in der Entscheidung vom 23. Juli 2015 dargelegten Bedenken den in den Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170; 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172) aufgestellten Maßstäben zur normativen Beruhensprüfung folgen würde, wäre nach den dort aufgezeigten Kriterien hier ein Fall gegeben, der die Wertung, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 243 Abs. 4 StPO nicht beruht, rechtfertigen würde.

    Schließlich sind der Angeklagte und die Öffentlichkeit später detailliert unterrichtet worden (zu einem Ausschluss des Beruhens bei vergleichbarer Sachlage BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 172; BGH, Beschluss vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379).

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. November 1968 - 4 StR 190/68, BGHSt 22, 278, 280; vom 8. November 1984 - 1 StR 608/84, NStZ 1985, 135; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 590/10, BGHSt 56, 235, 238; Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, wistra 2011, 73, 74; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 17).

    (2) Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der oben dargelegten, bereits vom Reichsgericht begründeten Auslegung des § 337 StPO nicht entgegensteht und die maßgebend auf die Kausalität abstellende Beruhensprüfung auch bei Verletzung von § 243 Abs. 4 StPO nicht um normative Gesichtspunkte zu ergänzen ist (BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, juris Rn. 21 ff.).

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Diesen hat die Revision zwar vorgelegt, jedoch sind die handschriftlichen Anmerkungen des Angeklagten vermehrt nicht lesbar (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1984 - 2 StR 166/84, BGHSt 33, 44; KK-Gericke aaO, § 344 Rn. 38).
  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 481/03

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers (objektiv erschüttertes

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Dementsprechend sind solche Erklärungen des Verteidigers gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO bei einer Verfahrensrüge mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 481/03, NStZ 2004, 632, 633).
  • BGH, 12.01.2012 - 1 StR 373/11

    Angriffsrichtung der Verfahrensrüge; Konzentrationsmaxime (Fristen); Ablehnung

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Revision auch hätte vortragen müssen, weshalb dem Wahlverteidiger Prof. Dr. S.      eine Wahrnehmung des Sitzungstags vom 30. Juli 2014 und damit ein Schlussvortrag nicht möglich war, nachdem der Angeklagte das am 16. Juli 2014 von Rechtsanwalt D.     gehaltene Plädoyer für unzureichend hielt (vgl. zu diesem Vortragserfordernis im Rahmen von § 338 Nr. 8 StPO: BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 373/11, NStZ 2012, 462, 463).
  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 647/11

    Unzulässige Verfahrensrügen (Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Insoweit hätte es zur Zulässigkeit der Rüge gehört, auch den hierzu ergangenen Ablehnungsbeschluss der Kammer mitzuteilen; die neue Bescheidung eines wiederholt gestellten Beweisantrages kann etwaige Fehler der ersten Ablehnung heilen, weil der Angeklagte seine Verteidigung auf die neue Beurteilung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, juris Rn. 25).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Insoweit hätte es zur Zulässigkeit der Rüge gehört, auch den hierzu ergangenen Ablehnungsbeschluss der Kammer mitzuteilen; die neue Bescheidung eines wiederholt gestellten Beweisantrages kann etwaige Fehler der ersten Ablehnung heilen, weil der Angeklagte seine Verteidigung auf die neue Beurteilung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14, juris Rn. 25).
  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 166/08

    Maßstab der Anrechnung einer in der Schweiz erlittenen Freiheitsentziehung

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15
    Da hier ersichtlich nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 166/08, juris), bestimmt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2014 - 3 StR 152/14, juris Rn. 2) selbst.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 190/68

    Beweiskraft eines Kraftfahrzeugscheins hinsichtlich der Angaben zur Person des

  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 608/84

    Sachverständiger - Zeuge - Revision - Verfahrensverstoß

  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

  • BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 152/14

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für eine in Frankreich erlittene

  • BGH, 15.01.2015 - 1 StR 315/14

    Pflicht zur Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anlass; Umfang; Beruhen des

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Insbesondere bei Verstößen gegen das Verfahrensrecht hängt diese Entscheidung stark von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 274/17

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist durch Zustellung des Urteils

    Zwar kann eine Revision der Staatsanwaltschaft, die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist nur mit der allgemeinen Sachrüge begründet wird, unzulässig sein, wenn sich daraus der konkrete Umfang der Anfechtung nicht zweifelsfrei ergibt; das kommt etwa in Betracht, wenn das Urteil mehrere Angeklagte und/oder mehrere Taten betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 5 StR 336/02, NJW 2003, 839), wenn ein teilweise verurteilendes, teilweise freisprechendes Erkenntnis sowohl zu Lasten als auch zu Gunsten der Angeklagten angefochten sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 2 StR 324/09, NStZ-RR 2010, 288), oder wenn aus anderen Gründen der Anfechtungsumfang unklar bleibt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, wistra 2016, 164 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2022 - 10 W 47/22

    Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung einer Beratungshilfevergütung;

    Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Verantwortlichen der A mit Urteil vom 31.7.2014 (14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12, juris, nachfolgend BGH-Urteil vom 10.12.2015 3 StR 163/15, juris) rechtskräftig zu teilweise langjährigen Haftstrafen.

    Die vorliegenden ‒ offenkundig nicht vollständigen ‒ Unterlagen, insbesondere die sogenannten "Beitrittserklärungen" der Klägerin (für die A P (USA): vgl. Kopie in Bp-Akte sowie Bl. 246 d.A.; für die A Panama Bl. 249 d.A.) und die zentral für Deutschland getroffenen Feststellungen des Beklagten sowie die rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf im Urteil vom 31.7.2014 (14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12, juris; nachgehend BGH-Beschluss vom 10.12.2015 3 StR 163/15, juris) zum "Geschäftsmodell" der A, die sich der Senat zu eigen macht, könnten auf den ersten Blick für eine stille Gesellschaftsbeteiligung sprechen.

    Dass die Feststellungen des Landgerichts das Geschäftsmodell der A betreffen, ergibt sich zweifelsfrei aus dem veröffentlichten "Terminhinweis des BGH: A-Betrugsfall" vom 6.8.2015 3 StR 163/15, juris und letztlich auch aus dem von der Klägerin vorgelegten Schreiben ihrer Rechtsanwälte vom 15.5.2012 (vgl. Bl. 250f d.A., insbesondere Betreff und Nennung des staatsanwaltlichen Aktenzeichens 130 Js 44/09) an die Rechtsanwälte des Hauptinitiators Herr V. Für die Annahme einer stillen Beteiligung an der A P (USA) spricht auch die formularmäßig verwendete Beitrittserklärung: Der Vordruck sieht von der Klägerin einzufügende Angaben zur Höhe ihrer "Beteiligungssumme" vor und enthält das Angebot an die A zum Abschluss des "auf der Rückseite abgedruckten bzw. angehängten Auszuges aus dem Gesellschaftsvertrag", dessen Kenntnisnahme und Akzeptanz die Klägerin mit ihrer nachfolgenden Unterschrift als "stiller Gesellschafter" bestätigt hat.

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung

    Dementsprechend ist darzulegen, von welcher Seite die Frage einer Verständigung aufgeworfen wurde, welche Standpunkte die einzelnen Gesprächsteilnehmer vertraten und auf welche Resonanz dies bei den anderen am Gespräch Beteiligten jeweils stieß (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 217; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10, BGHR StPO § 257c Abs. 1 Erörterungen 1; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 9).
  • FG Köln, 06.04.2022 - 4 K 3053/18

    Erzielen von Einkünften aus Kapitalvermögen durch Beteiligungen an einem

    Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Verantwortlichen der A mit Urteil vom 31.7.2014 (14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12, juris, nachfolgend BGH-Urteil vom 10.12.2015 3 StR 163/15, juris) rechtskräftig zu teilweise langjährigen Haftstrafen.

    Die vorliegenden - offenkundig nicht vollständigen - Unterlagen, insbesondere die sogenannten "Beitrittserklärungen" der Klägerin (für die A P (USA): vgl. Kopie in Bp-Akte sowie Bl. 246 d.A.; für die A Panama Bl. 249 d.A.) und die zentral für Deutschland getroffenen Feststellungen des Beklagten sowie die rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf im Urteil vom 31.7.2014 (14 KLs - 130 Js 44/09 - 10/12, juris; nachgehend BGH-Beschluss vom 10.12.2015 3 StR 163/15, juris) zum "Geschäftsmodell" der A, die sich der Senat zu eigen macht, könnten auf den ersten Blick für eine stille Gesellschaftsbeteiligung sprechen.

    Dass die Feststellungen des Landgerichts das Geschäftsmodell der A betreffen, ergibt sich zweifelsfrei aus dem veröffentlichten "Terminhinweis des BGH: A-Betrugsfall" vom 6.8.2015 3 StR 163/15, juris und letztlich auch aus dem von der Klägerin vorgelegten Schreiben ihrer Rechtsanwälte vom 15.5.2012 (vgl. Bl. 250f d.A., insbesondere Betreff und Nennung des staatsanwaltlichen Aktenzeichens 130 Js 44/09) an die Rechtsanwälte des Hauptinitiators Herr V. Für die Annahme einer stillen Beteiligung an der A P (USA) spricht auch die formularmäßig verwendete Beitrittserklärung: Der Vordruck sieht von der Klägerin einzufügende Angaben zur Höhe ihrer "Beteiligungssumme" vor und enthält das Angebot an die A zum Abschluss des "auf der Rückseite abgedruckten bzw. angehängten Auszuges aus dem Gesellschaftsvertrag", dessen Kenntnisnahme und Akzeptanz die Klägerin mit ihrer nachfolgenden Unterschrift als "stiller Gesellschafter" bestätigt hat.

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    aa) Bei einem Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 StPO ist bei Zugrundelegung der von der herkömmlichen Dogmatik des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) abweichenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sinne eines um normative Aspekte angereicherten Beruhensbegriffs regelmäßig davon auszugehen, dass das Urteil auf diesem Verfahrensfehler beruht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 37 f.; vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 171 f.; vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 2055/14, NStZ 2015, 172, 173 f.; Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 97 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - 1 StR 418/21, NStZ 2022, 371 Rn. 12; vom 15. Juli 2020 - 2 StR 526/19, NStZ 2021, 506 Rn. 12; vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, NStZ 2021, 310 Rn. 17, 23; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 38a ff. mwN; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 106 ff.; insofern kritisch BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 4 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren

    Da der Eintritt der Rechtskraft eines Urteils durch eine eingelegte Revision nur gehemmt wird, soweit das Urteil angefochten ist (§ 343 Abs. 1 StPO), und für jeden Verurteilten Rechtssicherheit über den Eintritt der Rechtskraft bestehen muss, muss bereits aus der Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft eindeutig hervorgehen, hinsichtlich welches Verurteilten das Urteil angegriffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 2 ff.; andererseits aber Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

    Zwar ist eine solche Mitteilung gegenüber dem Angeklagten in der Regel unverzüglich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15, Rn. 26 und vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 249/20

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens bei Verstoß gegen Mitteilungs- und

    Eine Beeinträchtigung des Schutzkonzepts der Vorschriften der § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a und § 257c StPO, durch die sichergestellt werden soll, dass kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird, drohte nicht (vgl. zu dieser Voraussetzung für einen ausnahmsweise anzunehmenden Beruhensausschluss BVerfGE 133, 168, 223 f.; BVerfG, NJW 2015, 1235, 1237; Beschluss vom 16. Februar 2016 - 2 BvR 107/16; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, aaO; Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 153 f.; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, aaO, mwN).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    In aller Regel ist aber mit Blick auf die vom Gesetz bezweckte Transparenz des Verständigungsverfahrens eine umgehende Information des Angeklagten nach dem Verständigungsgespräch geboten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353; vom 11. Juni 2015 - 1 StR 590/14, NStZ-RR 2015, 379; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 6. Februar 2018 - 1 StR 606/17, NStZ 2018, 419, 420; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 56; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 64; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 18f.).
  • BGH, 15.07.2020 - 2 StR 526/19

    Mitteilungspflicht des Vorsitzenden (Umfang; Zielrichtungen; Unterscheidung

  • FG Düsseldorf, 18.08.2023 - 1 K 1183/19

    Steuerpflicht von Scheinrenditen aus Schneeballsystem: Zuordnung zu den Erträgen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8178
BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2018,8178)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2018 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2018,8178)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2018 - 3 StR 163/15 (https://dejure.org/2018,8178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 2 RVG; Nr. 4142 VV RVG; § 111i Abs. 2 StPO a. F.
    Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren (auf Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit; wirtschaftliches Interesse an der Abwehr der Revision; Auffangrechtserwerb)

  • Burhoff online

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Gegenstandswert, Revision der StA, Arrest

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gegenstandswert im Revisionsverfahren: 2.006.713,43 EUR

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.04.2008 - 1 Ws 309/07

    Verteidigergebühren: Gebührenanspruch bei Tätigkeiten gegen vermögenssichernde

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15
    Zu den "verwandten Maßnahmen' nach Nr. 4142 VV zählte auch die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aF: Entscheidend für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestands ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Betroffenen den Vermögensgegenstand endgültig entziehen bzw. die es zu einem endgültigen Vermögensverlust kommen lassen soll (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., 4142 VV Rn. 6 mwN; so auch KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07, ZfS 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06, StraFo 2007, 131).
  • BGH, 24.02.2015 - 1 StR 245/09

    Gerichtliche Festsetzung des für die Rechtsanwaltsvergütung maßgeblichen

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15
    Der vom Senat nach § 33 Abs. 1, § 2 Abs. 1 RVG festzusetzende Gegenstandswert für die Tätigkeit des Verteidigers im Revisionsverfahren bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse an der Abwehr der Revision der Staatsanwaltschaft, soweit diese das Unterlassen der Feststellung beanstandet hat (vgl. für den Verfall BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 22.11.2006 - 2 Ws 614/06

    Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe

    Auszug aus BGH, 08.03.2018 - 3 StR 163/15
    Zu den "verwandten Maßnahmen' nach Nr. 4142 VV zählte auch die Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO aF: Entscheidend für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestands ist, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die dem Betroffenen den Vermögensgegenstand endgültig entziehen bzw. die es zu einem endgültigen Vermögensverlust kommen lassen soll (Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., 4142 VV Rn. 6 mwN; so auch KG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 Ws 309-310/07, ZfS 2008, 647; OLG Köln, Beschluss vom 22. November 2006 - 2 Ws 614/06, StraFo 2007, 131).
  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes

    Die Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris), haben bei ihrer informatorischen Anhörung erklärt, dem Beschluss des Großen Senats nicht entgegenzutreten.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    Dagegen werden Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG von den Strafsenaten auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, wistra 2009, 284, vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09, juris, vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, wistra 2014, 326, vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, wistra 2015, 35 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris; zur neuen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris).
  • OLG Rostock, 07.06.2018 - 20 Ws 42/18

    Verteidigerkosten: Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Beschwerdeverfahren

    Dieser Gebührentatbestand betrifft auch sämtliche Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Rahmen von vorläufigen Maßnahmen, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch bei ihm zu einem dauerhaften Vermögensverlust kommen zu lassen (BGH, Beschluss vom 08. März 2018 - 3 StR 163/15 -, Rdz. 5 in juris m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 203/17 -, Rn. 53, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. November 2017 - 1 Ws 143/17 -, juris; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Aufl., VV 4142, Rn. 6; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Auflage, Nr. 4142 VV Rn. 5, S. 1105).
  • BGH, 29.11.2018 - 3 StR 625/17

    Wertfestsetzung für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (auf die Einziehung

    Nach Nr. 4142 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) fällt eine besondere Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris Rn. 4; vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, NStZ-RR 2018, 231; Mayer/Kroiß/Kroiß, RVG, 7. Aufl., VV 4141 - 4147 Rn. 16 f.; Bischof/Jungbauer/Kerber/Uher, RVG, 8. Aufl., VV 4100 - 4304 Rn. 121; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 23. Aufl., VV 4142 Rn. 6).
  • OLG Köln, 03.04.2019 - 2 Ws 50/19

    Maßgeblichkeit des objektiven Wertes bei Gegenstandsgebühr

    Auch der weitere von dem Beschwerdeführer angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2018 (Az. 3 StR 163/15, juris) rechtfertigt keine andere Entscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht