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   BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17   

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BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,22176)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2017 - 3 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,22176)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - 3 StR 166/17 (https://dejure.org/2017,22176)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufbewahrung der Betäubungsmittel für einen Dritten; untergeordnete Beteiligung; beschränkte Eigennützigkeit bei Überlassung von Drogen zum Eigenkonsum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe in Fällen der Depothaltung von Betäubungsmitteln für einen anderen; Rechtfertigung des Aufbewahrens zum gewinnbringenden Umsatz für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens; Aufbewahrung von Rauschgift für einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe in Fällen der Depothaltung von Betäubungsmitteln für einen anderen; Rechtfertigung des Aufbewahrens zum gewinnbringenden Umsatz für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens; Aufbewahrung von Rauschgift für einen ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe in Fällen der Depothaltung von Betäubungsmitteln für einen anderen; Rechtfertigung des Aufbewahrens zum gewinnbringenden Umsatz für die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens; Aufbewahrung von Rauschgift für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufbewahrung fremder Betäubungsmitteln - und die Teilnahme am Handeltreiben

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).

    Die Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe ist auch in diesen Fällen der Depothaltung für einen anderen nach den allgemeinen Grundsätzen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59 mwN).

    Schon die angesichts dessen nur untergeordnete Beteiligung des Angeklagten lässt hier die Annahme von Beihilfe naheliegend erscheinen (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 241 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59).

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).

    Schon die angesichts dessen nur untergeordnete Beteiligung des Angeklagten lässt hier die Annahme von Beihilfe naheliegend erscheinen (vgl. Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 241 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59).

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Danach ist in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft zu beurteilen, ob ein Beteiligter, der einen nicht ganz untergeordneten, die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tat als eigene oder ob er lediglich fremdes Tun fördern wollte (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Die Gegenleistung war zudem nicht umsatzabhängig und verhältnismäßig gering (vgl. Körner/Patzak/Volkmer aaO, § 29 Rn. 240 mwN; BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - 4 StR 69/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 395/90

    Betäubungsmittel - Täterschaft - Einfuhr - Transport - Untergeordneter Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Auch eine solche ganz untergeordnete Hilfstätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - 3 StR 395/90, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 25; Körner/Patzak/Volkmer aaO, § 29 Rn. 243) trägt hier angesichts des Umstands, dass der Angeklagte in An- und Verkauf der Betäubungsmittel nicht eingebunden war, und mit Blick auf seine beschränkte Eigennützigkeit - er erhielt wiederum nicht ausschließbar zum Eigenbedarf nur verhältnismäßig geringe Mengen Marihuana - nicht die Wertung, er habe "einen nicht nur unerheblichen Tatbeitrag' erbracht und deshalb täterschaftlich Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge getrieben.
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).
  • BGH, 11.05.2017 - 5 StR 133/17

    Fehlende genaue Angabe der Einziehungsgegenstände; rechtsfehlerhaft unterbliebene

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, dass einzuziehende Gegenstände nach ständiger Rechtsprechung in der Entscheidungsformel so genau angegeben werden müssen, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsbehörden Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 5 StR 133/17, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89

    Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    a) Zwar kann das Aufbewahren von zum gewinnbringenden Umsatz bestimmten Betäubungsmitteln ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens bereits für sich genommen rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81, NStZ 1981, 263; vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361; vom 2. Januar 1990 - 1 StR 642/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20; vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17
    a) Zwar kann das Aufbewahren von zum gewinnbringenden Umsatz bestimmten Betäubungsmitteln ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens bereits für sich genommen rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 18. März 1981 - 3 StR 68/81, NStZ 1981, 263; vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361; vom 2. Januar 1990 - 1 StR 642/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20; vom 23. September 1992 - 3 StR 275/92, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35).
  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auch eine eigennützige, auf die Förderung fremder Umsatzgeschäfte gerichtete Tätigkeit kann (täterschaftliches) Handeltreiben sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 3 StR 166/17).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 451/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft und Teilnahme: allgemeine

    Danach ist in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft zu beurteilen, ob ein Beteiligter, der einen nicht ganz untergeordneten, die Tatbestandsverwirklichung fördernden Beitrag leistet, auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tat als eigene oder ob er lediglich fremdes Tun fördern wollte (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2017 - 3 StR 166/17, juris Rn. 7; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
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