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BGH, 19.06.1996 - 3 StR 166/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung der Äußerungen des Angeklagten zur Sache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
Auszug aus BGH, 19.06.1996 - 3 StR 166/96
Danach steht für das Revisionsverfahren fest (§ 274 Satz 1 StPO), daß sich der Angeklagte zur Sache geäußert und die Strafkammer diese Äußerung unter Verstoß gegen § 261 StPO nicht berücksichtigt hat (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11).
- BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Der Sitzungsniederschrift kommt zur Frage des Aussageverhaltens des Angeklagten die Beweiskraft des § 274 StPO nicht zu, da sie insoweit - anders als in den Fällen, die den vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidungen (…BGHR StPO § 274 Beweiskraft 11, 15; Beschl. vom 19. Juni 1996 - 3 StR 166/96) zugrunde lagen - unklar und mißverständlich ist.