Rechtsprechung
BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 StGB; § 74 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 73 StGB; § 111i StPO; § 267 Abs. 3 StPO
Besonders schwerer Raub (Verwenden einer Schreckschusswaffe; notwendige Feststellungen); Einziehung bei Dritten; Verfall (Erlangtes; Verfügungsgewalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 1 StGB, § 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
Schwerer Raub bei Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe; Voraussetzungen der Dritteinziehung und der Einziehung des Erlangten bei mehreren Tatbeteiligten - Wolters Kluwer
Qualifizierung der Taten wegen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs aufgrund der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe
- rewis.io
Schwerer Raub bei Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe; Voraussetzungen der Dritteinziehung und der Einziehung des Erlangten bei mehreren Tatbeteiligten
- ra.de
- rewis.io
Schwerer Raub bei Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe; Voraussetzungen der Dritteinziehung und der Einziehung des Erlangten bei mehreren Tatbeteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizierung der Taten wegen der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs aufgrund der Bedrohung mit einer Schreckschusswaffe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 07.09.2009 - 7 KLs 8/09
- BGH, 09.02.2010 - 3 StR 17/10
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 390
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11
Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …
Hierzu hat der Tatrichter regelmäßig genaue Feststellungen zu treffen, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne mag zwar üblich sein, kann aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390; Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 8/11). - BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10
Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand; …
Bei mehreren Tätern und/oder Teilnehmern genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand erlangt haben (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07, NStZ 2008, 565, 566; vom 27. Mai 2008 - 3 StR 50/08, NStZ 2008, 623; vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; Urteile vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 256; vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; Beschlüsse vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320; vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, StraFo 2010, 257).Ausführungen zu durchgeführten und/oder aufrecht erhaltenen Arrest- und Vollstreckungsmaßnahmen sind dagegen auch in den Urteilsgründen regelmäßig entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, StraFo 2010, 257; vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, NJW 2010, 1685, 1686).
- BGH, 26.03.2015 - 4 StR 463/14
Verfall (Absehen von der Verfallsanordnung, da das Erlangte nicht mehr im …
Bei mehreren Tätern und/oder Teilnehmern genügt insofern, dass sie zumindest eine faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über den Vermögensgegenstand erlangt hatten (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39; vgl. ferner Beschlüsse vom 1. März 2011 - 4 StR 30/11; vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390).
- LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13
Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren
Diese berechtigt zwar nicht zu der Schlussfolgerung, dass bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung die Beute ohne weiteres jedem einzelnen Beteiligten in voller Höhe als erlangt zugerechnet werden kann; vielmehr ist die Entstehung und der Umfang einer eigenen faktischen (Mit-) Verfügungsgewalt an der Tatbeute für jeden einzelnen Tatbeteiligten gesondert zu prüfen und bezogen auf die konkreten Fallumstände festzustellen (BGH NStZ-RR 1997, 262; BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH NStZ 2008, 623; BGH NStZ 2010, 390 f. und 568 f.; BGH…, Beschluss vom 12.05.2009, 4 StR 102/09, juris Rn. 5;… Fischer, a.a.O., § 73 Rn. 16). - BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit …
Die geladene Schreckschusspistole kann durch den Senat ungeachtet fehlender Feststellungen zur Bauart aufgrund ihrer Typenbezeichnung (Walther P88 Kompakt) wegen Allgemeinkundigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 451/14 mwN) als Schusswaffe im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG eingestuft werden, da bei ihr der Explosionsdruck nach vorne austritt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 2 StR 298/05, NJW 2006, 73, 74; siehe - zu § 250 Abs. 2 StGB - auch Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390). - BGH, 20.01.2015 - 3 StR 523/14
Notwendigkeit von Feststellungen zu Beschaffenheit und Bauweise einer …
Feststellungen dazu hat die Strafkammer nicht getroffen; sie waren auch nicht entbehrlich, denn der Austritt des Explosionsdrucks nach vorne kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390; vom 10. September 2013 - 4 StR 331/13, juris). - BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum …
Dass den Urteilsausführungen nicht unmittelbar entnommen werden kann, ob bei der aufgefundenen Gaspistole der Explosionsdruck konstruktionsbedingt nach vorn austritt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - 4 StR 380/98, BGHSt 45, 92, 93; Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 2/02, BGHSt 48, 197; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390), hätte für sich der Revision noch nicht zum Erfolg verholfen. - BGH, 11.04.2018 - 2 StR 436/17
Unbegründetheit einer Revision mangels Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten
Diese Begründung begegnet durchgreifenden Bedenken, weil § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB kein Durchladen der verwendeten Schusswaffe erfordert, es vielmehr ausreicht, wenn diese durch Einfügen des bestückten Magazins unterladen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 StR 17/10, NStZ 2010, 390). - LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22
Mehrfachverteidigung, angestellte Rechtsanwälte, Arbeitgeber
Erlangt ist ein Vermögensvorteil dann, wenn der Tatbeteiligte die Verfügungsgewalt über den Gegenstand erworben hat (BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - 3 StR 17/10; BGH, Beschluss vom 12.05.2009 - 4 StR 102/09; BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 4 StR 421/06). - LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18 Erforderlich ist insoweit, dass er im Einvernehmen mit den anderen Tatbeteiligten zumindest im wirtschaftlichen Sinne eine Mitverfügungsgewalt über den Einziehungsgegenstand erlangt hat (vgl. BGH, NStZ 2010, 390 f. und 568 f.), wobei eine mittäterschaftliche Beteiligung für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt in diesem Sinne belegt.
- BGH, 20.01.2016 - 4 StR 528/15
Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 57/11
Besonders schwere räuberische Erpressung (Schreckschusswaffe, bei der der …
- BGH, 25.07.2012 - 2 StR 138/12
Besonders schwere räuberische Erpressung (Verwendung einer Waffe: Beschaffenheit …
- BGH, 30.07.2019 - 4 StR 238/19
Schwerer Raub (Waffenbegriff: Schreckschusspistole)
- BGH, 16.07.2015 - 2 StR 12/15
Schwere räuberische Erpressung (Verwenden einer Waffe: Schreckschusspistole; …
- BGH, 13.03.2012 - 5 StR 73/12
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
- BGH, 15.02.2011 - 3 StR 8/11
Einziehung; Schusswaffe (notwendige Feststellungen)
- BGH, 29.04.2021 - 5 StR 104/21
Geladene Schreckschusspistole als Waffe bei der Verurteilung wegen (besonders) …
- LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 11 KLs 10/18