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   BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79   

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BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79 (https://dejure.org/1979,6502)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1979 - 3 StR 172/79 (https://dejure.org/1979,6502)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 (https://dejure.org/1979,6502)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetze Betrugstat - Nichterfüllung von Verdienstmöglichkeiten - Schaden für einen Käufer

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 106/79

    Ermittlung eines Vermögensschadens durch Vergleich zwischen gewolltem und

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Käufer nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistung darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 22, 88, 89; Urteile vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).

    In Fällen, in denen - wie hier - der gewerbliche Betrieb der Kaufsache Gegenstand der Vereinbarung ist, ist eine konkrete Gefährdung dann gegeben, wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit dieses Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam (BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).

    Die Nichtverwirklichung der hohen Verdiensterwartung, die vom Angeklagten in Aussicht gestellt worden ist, würde zwar noch keinen Vermögensschaden ausmachen (BGHSt 16, 321, 325; Urteil vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Ein Verbrauch der Strafklage käme jedoch nur dann in Betracht, wenn bereits die frühere Verurteilung wegen einer fortgesetzten Tat erfolgt wäre, wenn also das Landgericht Mannheim die beiden Einzelakte als Verwirklichung eines Gesamtvorsatzes und damit einer fortgesetzten Handlungsreihe bewertet hätte (BGHSt 15, 268, 270).

    Die in der Entscheidung BGHSt 15, 268, 272 geäußerten Bedenken haben sich nicht durchgesetzt (BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

  • BGH, 20.06.1972 - 1 StR 198/72

    Voraussetzungen eines Strafklageverbrauchs

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

    Die in der Entscheidung BGHSt 15, 268, 272 geäußerten Bedenken haben sich nicht durchgesetzt (BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

  • RG, 25.03.1920 - I 843/19

    1. Tritt der Verbrauch der Strafklage wegen einer fortgesetzten Handlung ein,

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

    Nach der Rechtsprechung ist es dabei unerheblich, ob die Vorverurteilung einen Einzelakt oder mehrere als Einzelakte abgeurteilte Taten betrifft (RGSt 54, 283; 72, 257; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273, jeweils mehrere Akte betreffend).

  • RG, 23.06.1938 - 2 D 135/38

    Ist Fortsetzungszusammenhang möglich oder ist eine Sammelstraftat anzunehmen,

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).

    Nach der Rechtsprechung ist es dabei unerheblich, ob die Vorverurteilung einen Einzelakt oder mehrere als Einzelakte abgeurteilte Taten betrifft (RGSt 54, 283; 72, 257; BGH bei Dallinger MDR 1953, 273, jeweils mehrere Akte betreffend).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Käufer nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistung darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 22, 88, 89; Urteile vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Die Nichtverwirklichung der hohen Verdiensterwartung, die vom Angeklagten in Aussicht gestellt worden ist, würde zwar noch keinen Vermögensschaden ausmachen (BGHSt 16, 321, 325; Urteil vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
  • BGH, 23.11.1962 - 4 StR 388/62

    Strafklageverbrauch im Falle der nachträglichen Feststellung weiterer vor und

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Dies entspricht schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 257, 258; JW 1928, 2247), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH GA 1958, 366, 367; BGH NJW 1963, 549 = GA 1963, 306; BGH GA 1970, 84, 85; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72).
  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    Ein Vermögensschaden kann auch dann vorliegen, wenn der Wert der dem Kunden versprochenen Leistung einer konkreten Gefährdung ausgesetzt ist (BGHSt 21, 112, 113).
  • BGH, 20.02.1968 - 5 StR 694/67
    Auszug aus BGH, 18.07.1979 - 3 StR 172/79
    In der Regel erleidet der durch Täuschung zu einem Kaufabschluß bewogene Käufer nur dann einen Schaden, wenn die Kaufsache objektiv den vereinbarten Kaufpreis nicht wert ist, also nach den Maßstäben des wirtschaftlichen Verkehrs keinen ausreichenden Ausgleich für seine Leistung darstellt (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 22, 88, 89; Urteile vom 9. Januar 1979 - 1 StR 336/78 - und vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 336/78

    Begründung der Nichtvereidigung von Zeugen - Unwahre Angaben über die

  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    In einem solchen Fall bildet aber das rechtskräftige Urteil nach feststehender Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs kein Hindernis, die weiteren, von der Verurteilung nicht erfaßten Teilakte des Jetzt als fortgesetzte Handlung gewerteten Gesamtverhaltens gesondert zu verfolgen (RGSt 47, 397, 401; 54, 283, 285; 54, 333, 334/335; 72, 257, 258; RG JW 1928, 2247/2248; BGH, Urt. vom 20. Februar 1953 - 2 StR 816/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549, 550; BGH GA 1970, 84, 85; BGH NStZ 1984, 231; BGH, Urteile vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 -, vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - und vom 11. September 1984 - 1 StR 408/84; berichtend: BGHSt 29, 63, 64).
  • BGH, 01.06.1983 - 2 StR 96/83

    Schadensermittlung bezüglich künftiger Vertragsentwicklung und der Höhe

    Wenn allerdings nach den Umständen des Falles von vornherein ernstlich damit zu rechnen gewesen war, daß die Automaten nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, und wenn dieses wirtschaftliche Risiko für die Aufsteller nicht durch eine besondere Vertragsgestaltung ausgeschlossen wurde, kann ein solcher Minderwert angenommen werden (vgl. BGH, Urteile vom 13. Januar 1981 - 5 StR 414/80; vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 und 13. Juni 1978 - 3 StR 106/78; Beschluß vom 16. November 1979 - 3 StR 232/79; BGHSt 23, 300, 302; 22, 88; 21, 384, 385; 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]und 367, 373).
  • BGH, 30.11.1983 - 2 StR 668/83

    Verfahrenshindernis durch Verbrauch der Strafklage - Strafverfolgungshindernis

    Dies entsprach schon der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 283; 72, 258; JW 1928, 22, 47), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH bei Dallinger MDR 1953, 273; BGH NJW 1963, 549; BGH, Urteil vom 20. Juni 1972 - 1 StR 198/72 - BGH, Urteil vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 -).
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 653/79

    Vorgeschriebene Reihenfolge der Berufung von Ergänzungsschöffen nach Berufung des

    Falls der neue Tatrichter wieder zu einer Verurteilung kommt, wird er genauere Ausführungen zum Begriff des Vermögens Schadens machen müssen, der darin zu sehen sein wird, daß die gekauften Heißluftmangeln den besonderen Bedürfnissen der Käufer nicht entsprochen (BGHSt 16, 321, 326; BGH NJW 1968, 261) oder einen kostendeckenden Umsatz nicht haben erwarten lassen; insoweit wird auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79 - hingewiesen, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt (vgl. ferner Lackner in LK, 10. Aufl., § 263 Rdn. 156, 196 und 272 ff).
  • BGH, 16.11.1979 - 3 StR 232/79

    Reichweite des Begriffs Vermögensschaden in Bezug auf Gewinnerwartungen -

    In den Fällen, in denen der Käufer einer Sache, die er nach dem Vertragszweck zum gewerblichen Betrieb verwenden will, diese dazu sinnvoll gebrauchen kann, ist eine dem Vermögensschaden gleichstehende konkrete Vermögensgefährdung aber allein dann gegeben, "wenn nach den Umständen mit einer Unwirtschaftlichkeit des Betriebs ernsthaft zu rechnen war, so daß dem Kaufgegenstand aus diesem Grunde nach dem Urteil eines unbefangenen Beobachters wegen des konkreten Risikos bei wirtschaftlicher Betrachtung ein gegenüber der eingegangenen Verpflichtung minderer Wert zukam" (Senatsurteile vom 13. Juni 1979 - 3 StR 106/79 - und vom 18. Juli 1979 - 3 StR 172/79, bei Holtz, WDR 1979, 988).
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