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   BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09   

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https://dejure.org/2009,4436
BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,4436)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 3 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,4436)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 3 StR 174/09 (https://dejure.org/2009,4436)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 21e GVG; § 222b StPO
    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der Zuständigkeit für bereits anhängige Verfahren (Begründung); Geschäftsverteilungsplan; Überlastung; unzulässige Einzelzuweisung; Besetzungsrüge (Präklusion)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährleistung des gesetzlichen Richters aufgrund der Umverteilung von Geschäftsaufgaben auf eine Hilfsstrafkammer; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Errichtung einer Hilfsstrafkammer wegen Überlastung eines ...

  • Judicialis

    GVG § 21e Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e Abs. 3 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährleistung des gesetzlichen Richters aufgrund der Umverteilung von Geschäftsaufgaben auf eine Hilfsstrafkammer; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Errichtung einer Hilfsstrafkammer wegen Überlastung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 362
  • NStZ-RR 2010, 138
  • StV 2010, 294
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734 f.).

    Nach diesen Maßstäben steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer Änderung des zuständigen Spruchkörpers auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, also etwa außer mehreren anhängigen Verfahren auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689, 2690 m. w. N.).

    Denn Änderungen der Geschäftsverteilung, die diesen Anforderungen nicht genügen, sind nicht im Sinne des § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG nötig und können vor Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Bestand haben (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690).

    Daher ist es in solchen Fällen geboten, die Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, zu dokumentieren und den Verfahrensbeteiligten - jedenfalls auf Verlangen - zur Kenntnis zu geben, um "dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung" entgegen zu wirken (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734, 1735).

    Der Präsidiumsbeschluss muss so detailliert begründet sein, dass eine Prüfung seiner Rechtmäßigkeit möglich ist; von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690 f.; BGH aaO Rdn. 17).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734 f.).

    In Ausnahmefällen kann aber auch eine Änderung der Geschäftsverteilung zulässig sein, die der Hilfsstrafkammer ausschließlich bereits anhängige Verfahren überträgt, wenn nur so dem verfassungs- und konventionsrechtlichen Beschleunigungsgebot insbesondere in Haftsachen (s. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs., Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK) angemessen Rechnung getragen werden kann (BVerfG NJW 2009, 1734, 1735).

    Daher ist es in solchen Fällen geboten, die Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, zu dokumentieren und den Verfahrensbeteiligten - jedenfalls auf Verlangen - zur Kenntnis zu geben, um "dem Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung" entgegen zu wirken (BVerfG NJW 2005, 2689, 2690; 2009, 1734, 1735).

  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Ein Verbreiten im Sinne von § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist bei der Weitergabe (je) eines einzelnen Exemplars der Schrift nur gegeben, wenn der Täter zumindest damit rechnet, dass das Werk im Anschluss einer größeren, nicht mehr kontrollierbaren Zahl von Personen zugänglich gemacht werde (BGHSt 19, 63, 71); die regelmäßig ohnehin bestehende abstrakte Gefahr der Weitergabe durch den Dritten genügt nicht.
  • BGH, 17.12.1997 - 3 StR 567/97

    Sichverschaffen von pornographischen Schriften, die den sexuellen Mißbrauch von

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Tateinheitlich kann zu § 176a Abs. 3 StGB, soweit nicht von § 154a StPO Gebrauch gemacht wird, ein Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB hinzutreten (BGHSt 43, 366, 367).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Nach diesen Maßstäben steht Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einer Änderung des zuständigen Spruchkörpers auch für bereits anhängige Verfahren jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Neuregelung generell gilt, also etwa außer mehreren anhängigen Verfahren auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, und nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht (BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689, 2690 m. w. N.).
  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Seinerseits weitergehende Tatsachen zu ermitteln und so substantiiert vorzutragen, dass der Präsidiumsbeschluss vom 30. Mai 2008 auf seine materielle Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, war er in Anbetracht der Begründungspflicht des Präsidiums hier nicht gehalten (BGH, Urt. vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdn. 23 ff., 27).
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 215/08

    Besitz kinderpornografischer Schriften; Sich-verschaffen kinderpornografischer

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
    Fälle A 1 und 2: Besitz nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt hinter die in der Herstellung liegende Besitzverschaffung gemäß Satz 1 zurück (BGH NStZ 2009, 208).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Tat auf eine jugendpornographische oder eine kinderpornographische Schrift (Datei) bezieht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 194, und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08

    Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz;

    Auch der dritte Senat des Bundesgerichtshofs hat - wenngleich bezüglich § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB - betont, dass für ein Verbreiten die regelmäßig ohnehin bestehende abstrakte Gefahr der Weitergabe durch einen Dritten nicht genüge (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 -, juris, Rn. 27).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Zwar belegt die pauschale Bezeichnung des Videos als "Pornofilm" dieses Tatbestandsmerkmal für sich gesehen nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 30; vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10, aaO; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 509/13, aaO).
  • BGH, 03.09.2015 - 1 StR 255/15

    Erwerb kinder- und jugendpornographischer Schriften (mehrere Dateidownloads

    Gegenüber dem Sich-Verschaffen gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB tritt der vom Landgericht dem Schuldspruch u.a. zugrunde gelegte Besitztatbestand gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rn. 25, StV 2010, 294; vom 8. Februar 2012 - 4 StR 657/11 Rn. 3, StV 2012, 540).
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 657/11

    Sichverschaffen von kinderpornographischen Schriften (Besitz; Tenorierung;

    Der vom Landgericht im Fall II. 3 der Urteilsgründe angenommene Besitz kinderpornografischer Schriften nach § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB tritt als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, Rn. 25).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 440/09

    Urteilsgründe (Verbreitung pornografischer Schriften; Bezeichnung eines

    Der Senat hat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts in allen Fällen den Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften von der Strafverfolgung ausgenommen (§ 154a Abs. 2 StPO), weil allein die Bezeichnung "Pornofilm" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass die Filme sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellten (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rdn. 30).
  • BGH, 12.05.2015 - 3 StR 569/14

    Unzulässige Änderung des Geschäftsverteilungsplans durch Einzelzuweisung eines

    Daher muss in derartigen Fällen das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter mit dem rechtsstaatlichen Gebot einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und dem verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden (BVerfG, Beschluss vom 18.März 2009 - 2 BvR 229/09, NJW 2009, 1734; BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 271; Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 294, 295; vom 10.Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226, 227; vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13, NStZ 2014, 287, 288; vom 25. März 2015 - 5 StR 70/15,jurisRn.

    Änderungen der Geschäftsverteilung, die hierzu nicht geeignet sind, können vor Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG keinen Bestand haben (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 272; Beschlüsse vom 4.August 2009 - 3StR 174/09, StV 2010, 294, 295; vom 10.Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226, 227).

    Einfachrechtlich folgt dieses Erfordernis aus § 21e Abs. 3 Satz 1 GVG, da Änderungen der Geschäftsverteilung, die nicht der Erhaltung oder Wiederherstellung der Effizienz eines Spruchkörpers dienen, nicht im Sinne dieser Vorschrift nötig sind (BGH, Beschlüsse vom 4.August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 294, 295; vom 10. Juli 2013 - 2 StR 116/13, NStZ 2014, 226, 227; vom 7. Januar 2014 - 5 StR 613/13, NStZ 2014, 287, 288).

    Denn von Verfassungs wegen sind Regelungen der Zuständigkeit, anders als deren Anwendung, nicht lediglich am Maßstab der Willkür, sondern auf jede Rechtswidrigkeit hin zu überprüfen (BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08, BGHSt 53, 268, 275f.; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 294, 295).

  • LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13

    Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss

    Entsprechend muss die Dokumentation der Präsidiumsentscheidung eine Nachprüfung nach diesem Maßstab ermöglichen (BGH, NJW 2014, 2295; NJW 2005, 2689, 2690; BGH, StV 2010, 294).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16

    Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und

    Auch in der - hier einschlägigen - Fallgruppe der Kettenverbreitung ist das Tatbestandsmerkmal mit der Weitergabe der Schrift an einen einzelnen Empfänger schon dann erfüllt, wenn diese seitens des Täters mit dem Willen geschieht, dass der Empfänger die Schrift durch körperliche Weitergabe einem größeren Personenkreis zugänglich machen werde, oder wenn der Täter mit der Weitergabe an eine größere, nicht mehr zu kontrollierende Zahl von Personen rechnet (st. bisherige Rspr.; vgl. bereits RG, Urteile vom 28.September 1883 - Rep. 1973/83, RGSt 9, 71, 72; vom 8.März 1921 - II 1560/20, RGSt 55, 276, 277; BGH, Urteil vom 24.März 1999 - 3 StR 240/98, NJW 1999, 1979, 1980 mwN; Beschluss vom 4.August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn.27).

    Ob insoweit für die Fälle der Kettenverbreitung zu verlangen ist, dass der Täter im Hinblick auf die Weiterverbreitung der Schrift durch seinen (unmittelbaren) Empfänger absichtlich handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.November 2011 -1 BvR 461/08, NJW 2012, 1498, 1500; S/S/Eisele, StGB, 29.Aufl., § 184b Rn.5a; s. auch BGH, Beschluss vom 4.August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn.27), oder ob in diesem Zusammenhang auch eine andere Vorsatzform ausreichen kann, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 29.09.2020 - 3 StR 280/20

    Keine Gesetzeskonkurrenz zwischen Herstellung und Verbreitung

    Anders als die Tatbestände der Herstellung pornographischer (§ 184 Abs. 1 Nr. 8 StGB) und gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a Nr. 2 StGB) setzt die Herstellung jugendpornographischer Schriften die Absicht späterer Verwendung nicht voraus, weshalb - im Gegensatz zu § 184 Abs. 1 Nr. 8 und § 184a Nr. 2 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, juris Rn. 26; zu § 86 StGB, der in der Tatbestandsvariante der Herstellung ebenfalls eine Verwendungsabsicht voraussetzt vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1980 - 3 StR 379/80, juris Rn. 7) - der Unrechtsgehalt der Herstellung in der späteren Verbreitung nicht enthalten ist.
  • BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12

    Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz

  • BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09

    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss;

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan;

  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

  • BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16

    Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren;

  • BGH, 10.06.2014 - 3 StR 57/14

    Zu Unrecht als verspätet abgelehnter Besetzungseinwand (gesetzlicher Richter;

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach

  • BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16

    Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen

  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 454/21

    Werben um Mitglieder und Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im

  • BGH, 21.04.2022 - StB 13/22

    Gesetzlicher Richter: Voraussetzungen der Einrichtung eines Hilfssenats und

  • BGH, 28.11.2012 - 5 StR 416/12

    Besetzungseinwand (Mitwirkung eines bereits an der aufgehobenen Entscheidung

  • BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11

    Sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von

  • BGH, 06.05.2014 - 4 StR 88/14

    Aufrechterhaltung eines rechtswidrig zugemessenen Rechtsfolgenausspruchs wegen

  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22

    Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen

  • OLG Köln, 09.01.2020 - 2 Ws 716/19
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