Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3007
BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01 (https://dejure.org/2001,3007)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2001 - 3 StR 175/01 (https://dejure.org/2001,3007)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2001 - 3 StR 175/01 (https://dejure.org/2001,3007)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3007) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Würgehölzer

§ 265 Abs. 1 StPO, Hinweispflicht vor Verurteilung wegen Unterlassens (§ 13 StGB), wenn die Anklage von Tatbegehung durch Tun ausgegangen ist;

§ 274 StPO, durch Protokollberichtigung kann einer Verfahrensrüge nicht nachträglich die Tatsachengrundlage entzogen werden;

§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, lebensgefährdende Behandlung: objektive Eignung aus konkreten Umständen im Einzelfall;

§ 53 Abs. 3 Nr. 3 WaffG, § 42a Nr. 3 der 1. WaffV, zur Auslegung von § 8 I Nr. 3 der 1. WaffV

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 340 StGB; § 265 StPO; § 274 StPO; § 53 Abs. 3 Nr. 3 WaffG; § 223 a Abs. 1 StGB a.F.; § 224 StGB
    Körperverletzung im Amt; Hinweispflicht (Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunktes); Protokollberichtigung nach Verfahrensrüge (Keine Entziehung der Tatsachengrundlage); Ausüben der tatsächlichen Gewalt über "Würgehölzer"; Lebensgefährdende Behandlung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung im Amt - Gefährliche Körperverletzung im Amt - Unerlaubter Besitz von Würgehölzern - Strafvollzugsbeamter

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; WaffG § 53 Abs. 3 Nr. 3; ; WaffV § 8 Abs. 1 Nr. 3 der 1.; ; StGB § 340 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; StGB § 223 a Abs. 1 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 183
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 91/87

    Gemeinschaftlich begangener Mordversuch mittels Verabreichung von Medikamenten -

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Auf die Veränderung dieses rechtlichen Gesichtspunktes (Unterlassen statt aktives Tun) hätte nach § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen werden müssen (BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Durch diese Handhabung kann einer zuvor erhobenen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage nicht entzogen werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 11, 12).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 367/87

    Begriff der lebensgefährdenden Behandlung bei Körperverletzungsdelikten

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Für die Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung genügt zwar grundsätzlich deren objektive Eignung, ohne daß der Eintritt einer konkreten Gefahr gegeben sein müßte, doch muß sich die objektive Eignung stets aus der Behandlung nach ihren konkreten Umständen im Einzelfall ergeben (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 2, 3).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Für die Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung genügt zwar grundsätzlich deren objektive Eignung, ohne daß der Eintritt einer konkreten Gefahr gegeben sein müßte, doch muß sich die objektive Eignung stets aus der Behandlung nach ihren konkreten Umständen im Einzelfall ergeben (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 2, 3).
  • BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99

    Namensverwechselung; Veidigter Dolmetscher; Protokollberichtigung

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Ob etwas anderes dann gelten könnte, wenn zweifelsfrei ein vom protokollierten Hergang abweichender Ablauf vorliegt (vgl. 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22), braucht hier nicht entschieden zu werden, da angesichts der Erklärung des damals anwesenden Verteidigers zum Ablauf der Hinweiserteilung am 29. Mai 2000 einerseits und der erst nach mehr als acht Monaten der "Erinnerung nach" vorgenommenen Protokolländerung andererseits von einer zweifelsfreien Sachlage nicht gesprochen werden kann.
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 498/88

    Maßstab für eine das Leben gefährdende Behandlung im Sinne des § 223 a

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Für die Annahme einer lebensgefährdenden Behandlung genügt zwar grundsätzlich deren objektive Eignung, ohne daß der Eintritt einer konkreten Gefahr gegeben sein müßte, doch muß sich die objektive Eignung stets aus der Behandlung nach ihren konkreten Umständen im Einzelfall ergeben (vgl. BGHR StGB § 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 1, 2, 3).
  • BVerwG, 07.04.1987 - 1 C 31.83

    Waffenrecht - Nunchaku - Verbotener Gegenstand - Gesundheitsbeschädigung

    Auszug aus BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01
    Während Würgehölzer (auch Nunchaku genannt) regelmäßig aus zwei Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, eine Schnur oder eine Kette miteinander verbunden sind (amtliche Begründung, BRDrucks. 74/76 S. 54; vgl. auch BVerwG GewArch 1987, 276, 277) wiesen diese Geräte im Gegensatz dazu keine massiven Griffe, sondern zwei mit 7, bzw. 10 mm starkem Schaumstoff ummantelte Kunststoffrohre auf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht