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BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13 |
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 239b StGB
Geiselnahme (stabile Bemächtigungslage; Erstreben eines über den zur Bemächtigung erforderlichen Zwang hinausgehenden Nötigungserfolgs; funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen geplanter Nötigung und Bemächtigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 239b Abs 1 StGB
Geiselnahme: Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und Nötigung - Wolters Kluwer
Geiselnahme bei Fesselung des Opfers nach begangenen Raub
- rewis.io
Geiselnahme: Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und Nötigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b Abs. 1
Geiselnahme bei Fesselung des Opfers nach begangenen Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.02.2013 - 96 KLs 32/12
- BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 38
- NStZ-RR 2015, 36
- StV 2014, 217
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17
Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des …
Zwar ist die Strafkammer im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass es im Rahmen von § 239b Abs. 1 Var. 1 StGB maßgeblich darauf ankommt, dass die Absicht zur Vornahme einer qualifizierten Drohung bereits im Zeitpunkt des Schaffens der Bemächtigungslage besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 3 StR 175/13, NStZ 2014, 38; vom 22. August 1996 - 5 StR 263/96, NStZ-RR 1997, 100;… MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239b Rn. 17). - BGH, 03.02.2021 - 2 StR 279/20
Erpresserischer Menschenraub (beabsichtigter Erpressungserfolg: geplanter …
Bei einer Geiselnahme nach § 239b Abs. 1 StGB muss zwischen der Entführung oder Bemächtigung des Opfers und der qualifizierten Nötigung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass der Täter das Opfer während der Dauer der Zwangslage nötigen will und die abgenötigte Handlung während der Dauer der Zwangslage vorgenommen werden soll (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. September 2013 - 2 StR 236/13, BGHR StGB § 239b Nötigungserfolg 2; BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 175/13, NStZ 2014, 38).