Rechtsprechung
BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 239b StGB
Geiselnahme (stabile Bemächtigungslage; Erstreben eines über den zur Bemächtigung erforderlichen Zwang hinausgehenden Nötigungserfolgs; funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen geplanter Nötigung und Bemächtigung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 239b Abs 1 StGB
Geiselnahme: Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und Nötigung - Jurion
Geiselnahme bei Fesselung des Opfers nach begangenen Raub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b Abs. 1
Geiselnahme bei Fesselung des Opfers nach begangenen Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 06.08.2013, Az.: 3 StR 175/13 (Bemächtigungslage bei Geiselnahme)" von RiBGH Prof. Dr. Christoph Krehl, original erschienen in: NStZ 2014, 38 - 39.
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.02.2013 - 96 KLs 32/12
- BGH, 06.08.2013 - 3 StR 175/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 38
- NStZ-RR 2015, 36
- StV 2014, 217
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17
Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des …
Zwar ist die Strafkammer im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass es im Rahmen von § 239b Abs. 1 Var. 1 StGB maßgeblich darauf ankommt, dass die Absicht zur Vornahme einer qualifizierten Drohung bereits im Zeitpunkt des Schaffens der Bemächtigungslage besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 3 StR 175/13, NStZ 2014, 38; vom 22. August 1996 - 5 StR 263/96, NStZ-RR 1997, 100;… MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 239b Rn. 17).
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