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BGH, 20.06.2001 - 3 StR 176/01 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB
Verknüpfung zwischen Nötigungsmittel und Wegnahmehandlung beim Raub - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Raub - Gefährliche Körperverletzung - Schmerzensgeld - Adhäsionsverfahren - Schuldspruch - Nötigungsmittel - Wegnahmehandlung
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 249 Abs. 1
Finale Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …
Deshalb genügt der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325 und vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45). - BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter Raub)
Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01). - BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17
Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz; …
Notwendige Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Raubes ist eine finale Verknüpfung zwischen dem Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und der Wegnahme (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 144 mwN); der Umstand, dass die Wirkungen eines ohne Wegnahmevorsatz eingesetzten Nötigungsmittels noch andauern und der Täter dies ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01, vom 21. März 2006 - 3 StR 3/06, NStZ 2006, 508, vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325 und vom 25. September 2012 - 2 StR 340/12, NStZ-RR 2013, 45). - BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13
Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen …
b) § 249 StGB setzt einen finalen Zusammenhang zwischen dem eingesetzten Nötigungsmittel und der Wegnahme voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).