Rechtsprechung
BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 52 StGB; § 41 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
Bewertung einer Betrugstat als einheitliches Geschehen trotz einzelner Veränderungen (bloße Veränderungen im äußeren Ablauf; Fortsetzung des von vornherein auf Dauer und Gleichförmigkeit angelegten Handelns); Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 41 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung: Gleichzeitige Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe - IWW
- Wolters Kluwer
Bemessung sämtlicher Einzelstrafen durch Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Konkurrenzverhältnisse
- rewis.io
Strafzumessung: Gleichzeitige Verhängung von Freiheits- und Geldstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung sämtlicher Einzelstrafen durch Freiheitsstrafen und Geldstrafen i.R.d. Konkurrenzverhältnisse
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Wenn Geld- neben Freiheitsstrafe, dann aber richtig
Verfahrensgang
- LG Mainz, 03.05.2013 - 1 KLs 3332 Js 26518/08
- BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 338
- StV 2015, 171
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
Das Verhältnis zwischen den beiden Sanktionsmitteln richtet sich dabei nach allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen, weshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die Verhängung einer zusätzlichen Geldstrafe als bestimmende Strafzumessungstatsache Berücksichtigung zu finden hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147). - BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13
Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - 3 StR 176/14
b) Was den Angeklagten M. anbelangt, hat der Ausspruch dagegen insgesamt keinen Bestand, denn das Landgericht hat nicht geprüft, ob bereits nach der Härtevorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB von der Anordnung des Verfalls von Wertersatz abzusehen gewesen wäre (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: …
Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend die Anwendung von § 41 StGB gegen einkommens- und vermögenslose Täter beanstandet, wenn diese nicht wenigstens sichere Erwerbsaussichten hatten (etwa BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147 f.; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338 f.). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15 Rn. 7, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2); § 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4). - BGH, 23.09.2014 - 5 StR 410/14
Strafverfahren: Entschädigungsanspruch wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des …
Für die Feststellung der Verzögerung bedurfte es keiner Einstimmigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14). - LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden …
Bei der Entscheidung für die Heranziehung des § 41 StGB hat sich die Kammer auch davon leiten lassen, dass die hier verwirklichte Tatschuld (noch) solch beschränktes Gewicht hat, dass durch ihre gebotene Absenkung die Möglichkeit der Verhängung einer noch aussetzungsfähigen Freiheitsstrafe eröffnet wurde, so dass die hier vorhersehbar entsozialisierenden Wirkungen einer vollzogenen Freiheitsstrafe vermeidbar wurden und insgesamt eine Tat und Täter besser gerecht werdende Ahndung ermöglicht wurde (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26.11.2015 - 1 StR 389/15; und vom 24.07.2014 - 3 StR 176/14, NStZ-RR 2014, 338, 339; Urteil vom 24.08.1983 - 3 StR 89/83, NJW 1984, 2170, 2171). - BGH, 24.11.2015 - 3 StR 434/15
Verwerfung einer Revision im Zusammenhang mit Banden- und gewerbsmäßigem Betrug
Der Senat lässt offen, ob, wie der Generalbundesanwalt meint, der aufgrund des dem vorbezeichneten Urteil nachfolgenden Beschlusses des Senats vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14 - in Rechtskraft erwachsene Schuldspruch der weiteren Berücksichtigung eines Verfahrenshindernisses entgegensteht (vgl. hierzu bereits BGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, BGHR StPO § 328 Abs. 2 Verweisungsurteil 1).