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   BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19   

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https://dejure.org/2019,22643
BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19 (https://dejure.org/2019,22643)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 3 StR 183/19 (https://dejure.org/2019,22643)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 3 StR 183/19 (https://dejure.org/2019,22643)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 187 GVG; § 44 StPO; § 346 Abs. 2 StPO
    Kein Anspruch des verteidigten Angeklagten auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsbegründung; Entscheidung des Revisionsgerichts; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 346 Abs. 1 StPO, § 346 Abs. 2 StPO, §§ 44, 45 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anspruch auf Übersetzung des Urteils in die polnische Sprache

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anspruch auf Übersetzung des Urteils in die polni...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Irrtum über den Lauf der Revisionsbegründungsfrist bei übersetzter Rechtsmittelbelehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Anspruch auf Übersetzung des Urteils in die polnische Sprache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wiedereinsetzung: Unzulässigkeit des Antrags - Wenn die Glaubhaftmachung fehlt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.2019 - 3 StR 560/18

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (keine Mitteilung

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19
    b) Ob der Wiedereinsetzungsantrag auch deshalb unzulässig wäre, weil der Antragsteller nicht ausreichend Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses gemacht hat (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO), kann daher dahingestellt bleiben (vgl. zum Erfordernis entsprechenden Vortrags: Senat, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 -, juris; vom 7. Februar 2019 - 3 StR 560/18 -, juris).
  • BGH, 18.09.2018 - 3 StR 92/18

    Zustellung des Urteils an den Verteidiger (kein Zustellungsmangel; mangelnde

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19
    b) Ob der Wiedereinsetzungsantrag auch deshalb unzulässig wäre, weil der Antragsteller nicht ausreichend Angaben über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses gemacht hat (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO), kann daher dahingestellt bleiben (vgl. zum Erfordernis entsprechenden Vortrags: Senat, Beschlüsse vom 18. September 2018 - 3 StR 92/18 -, juris; vom 7. Februar 2019 - 3 StR 560/18 -, juris).
  • BGH, 22.01.2018 - 4 StR 506/17

    Schriftliche Übersetzung eines Urteils (Zuständigkeit des Vorsitzenden für die

    Auszug aus BGH, 04.06.2019 - 3 StR 183/19
    Dies ist indessen vorliegend schon nicht der Fall, weil der Verurteilte verteidigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17 -, juris).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 76/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Wiedereinsetzung von Amts wegen:

    Da der Angeklagte verteidigt ist, kommt es für den Beginn und den Lauf der Frist nicht darauf an, dass eine Übersetzung des angefochtenen Beschlusses in seine Muttersprache unterblieben ist (vgl. - zur Revisionsbegründungsfrist nach § 345 Abs. 2 StPO - BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 183/19, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - 2 StR 225/20

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung; keine

    Insbesondere wäre mitzuteilen und glaubhaft zu machen gewesen, was er im Einzelnen mit seinem Verteidiger besprochen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2020 - 5 StR 174/20 und vom 4. Juni 2019 - 3 StR 183/19).
  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 174/20

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Insbesondere wäre mitzuteilen und glaubhaft zu machen gewesen, was der Verurteilte im Einzelnen mit seinem Verteidiger besprochen und was dieser wiederum verstanden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 3 StR 183/19).
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