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   BGH, 05.07.1956 - 3 StR 183/56   

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BGH, 05.07.1956 - 3 StR 183/56 (https://dejure.org/1956,902)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 (https://dejure.org/1956,902)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1956 - 3 StR 183/56 (https://dejure.org/1956,902)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 338
  • NJW 1956, 1485
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/11
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 7/12
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist be reits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/11
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 1/12
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 5/12
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 6/12
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wähl ers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/12
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 4/11
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • StGH Baden-Württemberg, 22.05.2012 - GR (V) 8/11
    Der Täter muss also die eigene Willensentschließung des Wählers oder Abstimmenden verhindern; eine "lügnerische Wahlpropaganda", die den Wähler zur Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne veranlasst, ist bereits vom Tatbestand des § 108a StGB nicht erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.1956 - 3 StR 183/56 - BGHSt 9, 338; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 108a Rn. 1; Bauer/Gmel, Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 108a Rn. 2).
  • BGH, 18.01.1965 - AnwSt (B) 15/64

    Zulässigkeit einer Vorhaltung von Hauptakten in der Hauptverhandlung -

    "Dieselbe Rechtssache" liegt schon dann vor, wenn in den beiden von dem Rechtsanwalt eingegangenen Auftragsverhältnissen ein und derselbe Sachverhalt von rechtlicher Bedeutung sein kann (RGSt 60, 298, 300; BGHSt 5, 301, 304 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 724/53]; 9, 341 [BGH 05.07.1956 - 3 StR 183/56]; 18, 192) [BGH 09.01.1963 - 4 StR 378/62].
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