Rechtsprechung
BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Besonders schwerer Raub; Doppelverwertungsverbot - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 2 Nr 1 Alt 2 StGB
Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- rewis.io
Schwerer Raub: Pfefferspray als gefährliches Werkzeug
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer straferschwerenden Berücksichtigung des Einsatzes eines Pfeffersprays in Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 16.01.2012 - 21 KLs 46/11
- BGH, 12.06.2012 - 3 StR 186/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 304
- NStZ-RR 2012, 308
- NStZ-RR 2013, 266
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen …
Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob es sich um eine "Waffe' (…vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 244 Rn. 4; Mitsch, JR 2009, 297, 299) oder um "ein anderes gefährliches Werkzeug' (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB), wohl auch BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 445/08, BGHSt 52, 376, 377 Rn. 4) handelt.Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug' (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 571 f. mwN;… grundlegend Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 57, 257, 269 Rn. 32).
- BGH, 17.07.2012 - 3 StR 158/12
Gefährliche Körperverletzung (Begehung mit einem anderen Beteiligten …
Dies holt der Senat nach, weil die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation erfordert (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12). - BGH, 02.08.2012 - 3 StR 259/12
Schuldunfähigkeit bei Nichtvorwerfbarkeit der fehlenden Einsichtsfähigkeit; …
Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend erkannt hat - im Fall II. 3. a der Urteilsgründe eine versuchte und im Fall II. 3. c der Urteilsgründe eine vollendete Tat nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begangen hat, hat der Senat den Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte insoweit der versuchten bzw. vollendeten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist; denn die von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO geforderte rechtliche Bezeichnung der Straftat erfordert eine Kennzeichnung der begangenen Qualifikation (BGH, Beschlüsse vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101; vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12). - LG Duisburg, 03.03.2021 - 36 KLs 27/20 Die unter Ziffer II. 2. der Urteilsgründe festgestellte Tat ist als besonders schwerer Raub zu würdigen, da der Angeklagte bei der Tat das mitgeführte Pfefferspray - mithin ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juni 2012, Az. 3 StR 186/12) - als Mittel zur Drohung mit Gewalt - dem Einsatz des Pfeffersprays - verwendete und so die Wegnahme des Bargeldes ermöglichte.
- LG Dortmund, 23.09.2020 - 31 KLs 3/13 Unabhängig von der Einordnung des Einschlagens auf den Pkw war der Raub jedenfalls wegen des Einsatzes des Pfeffersprays gegen den Zeugen H1 als besonders schwerer Raub im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB zu qualifizieren (vgl. etwa BGH NStZ-RR 2012, 308).