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   BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98   

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BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98 (https://dejure.org/1998,2893)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1998 - 3 StR 186/98 (https://dejure.org/1998,2893)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98 (https://dejure.org/1998,2893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erforderliche Verteidigung durch Schrotschüsse

Papierfundstellen

  • StV 1999, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 505/86

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Sachrüge - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).

    Grundsätzlich richtig ist demnach auch, daß der Verteidiger - wenn eine bloße verbale Androhung wie hier von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen muß (BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, BGH bei Holtz MDR 1979, 985).

  • BGH, 06.11.1987 - 2 StR 251/87

    Begriff des Angriffs im Rahmen der Notwehr - Notwendigkeit der Einbeziehung

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    In der Regel kann aber die Abgabe von mehr als einem Warnschuß nicht ohne weiteres verlangt werden (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 2; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 37), zumal nicht bei einem von mehreren Personen koordiniert aus verschiedenen Richtungen unternommenen Angriff.
  • BGH, 15.05.1979 - 1 StR 749/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit einem Vergehen

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Grundsätzlich richtig ist demnach auch, daß der Verteidiger - wenn eine bloße verbale Androhung wie hier von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen muß (BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1, BGH bei Holtz MDR 1979, 985).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Jedoch gilt auch für die Verwendung einer Schußwaffe, selbst einer solchen, die wie vom Angeklagten ohne waffenrechtliche Erlaubnis geführt wird, der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, daß der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort endgültig auszuräumen (vgl. BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 5 m.w.Rspr.-Nachw.).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Die dazu angestellten Erwägungen lassen indes besorgen, daß das Landgericht nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte in die Beurteilung der für die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung maßgeblichen Kampf- und Gefährdungslage (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 II Angriff 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 36 m.w.Nachw.) einbezogen hat.
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Die dazu angestellten Erwägungen lassen indes besorgen, daß das Landgericht nicht alle wesentlichen Gesichtspunkte in die Beurteilung der für die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung maßgeblichen Kampf- und Gefährdungslage (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGHR StGB § 32 II Angriff 6; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 32 Rdn. 36 m.w.Nachw.) einbezogen hat.
  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 24.06.1998 - 3 StR 186/98
    Zwar trifft es zu, daß der lebensgefährliche Einsatz einer Schußwaffe nur das letzte Mittel der Verteidigung sein kann (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 1 und 11; BGH NStZ 1982, 285; 1983, 117).
  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muß er sich nicht einlassen (vgl. nur BGH StV 1999, 143; BGH NStZ 2001, 591, jew. m.w.N.).

    Maßgeblich für die Beurteilung dessen, was zur Abwehr des Angriffs erforderlich und geboten ist, sind die Verhältnisse im Augenblick des konkreten Angriffs, also zum Zeitpunkt der Verteidigung durch den Angegriffenen ("Auseinandersetzungslage"; vgl. BGH NJW 1989, 3027; StV 1999, 143, 144; Tröndle/Fischer aaO § 32 Rdn. 16b).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Ob dies der Fall ist, muss aus der Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt unterrichteten Dritten in der Situation des Angegriffenen entschieden werden (BGH, Urteil vom 14. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).

    Wäre dies zu verneinen, müsste diese Auswirkung als nicht vorhersehbare Folge bei der vergleichenden Betrachtung mit anderen möglichen Verteidigungshandlungen außer Ansatz bleiben (vgl. für eine andere Fallkonstellation BGH, Urteil vom 14. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).

  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99

    Festnahmerecht nach § 127 StPO

    Für einen objektiven Dritten in der Tatsituation des Angeklagten (vgl. BGH StV 1999, 143, 145) gab es hier zum - lediglich mit Körperverletzungswillen vorgenommenen - Anlegen des Würgegriffs keine mildere Handlungsalternative: Auf die mehrfache Aufforderung zu Beginn der auch vom Angeklagten gegenüber seinem größeren, schwereren und gewaltbereiten Gegner mit bloßer Körperkraft ausgetragenen Auseinandersetzung, sich durch Handzeichen zu ergeben, ist der zu diesem Zeitpunkt noch nicht bewußtlose D. nämlich nicht eingegangen (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 30.06.2004 - 2 StR 82/04

    BGH bestätigt Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Er durfte sich vielmehr so wehren, daß die Gefahr sofort und endgültig gebannt war und zu diesem Zweck auch die Schußwaffe einsetzen, wenn auch nur in einer Art und Weise, die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbot (vgl. BGHSt 27, 336, 337; BGH NJW 1980, 2263; NStZ 1981, 138; StV 1999, 143).
  • OLG Karlsruhe, 10.02.2011 - 2 Ws 181/10

    Putativnotwehr: Tötung eines auf frischer Tat betroffenen mit einer

    Dabei kommt ein den Vorsatz ausschließender Tatsachenirrtum insbesondere im Falle einer - wie hier - nicht im Nahbereich eingesetzten Schreckschusswaffe in Betracht, die den Anschein einer scharfen Schusswaffe erweckt (vgl. BGH StV 1999, 143, 145).

    Aus der Sicht eines objektiv und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation (vgl. zur gebotenen objektiven ex-ante-Betrachtung der konkreten "Kampfeslage" BGH StV 1999, 143, 144; Fischer a.a.O. § 32 Rdnr. 30; Rönnau/Hohn a.a.O. § 32 Rdnr. 150) stand es indes keineswegs fest, dass sich der weiterhin mit einer offenbar scharfen Schusswaffe bewaffnete B. O. nicht erneut umdrehen und sofort schießen würde.

    Jedoch gilt auch für die Verwendung einer Schusswaffe der allgemeine notwehrrechtliche Grundsatz, dass der Verteidiger berechtigt ist, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Abwehrmöglichkeiten ist er auf die für den Angreifer minder einschneidende nur dann verwiesen, wenn ihm Zeit zur Auswahl sowie zur Abschätzung der Gefährlichkeit zur Verfügung steht und die für den Angreifer weniger gefährliche Abwehr geeignet ist, die Gefahr zweifelsfrei und sofort auszuräumen (vgl. BGH StV 1999, 143, 144).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung entschieden werden (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).

    Zwar geht die Rechtsprechung davon aus, dass gegenüber einem unbewaffneten Angreifer der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers in der Regel anzudrohen ist (BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29 f.; Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 256, 258) und, sofern dies nicht ausreicht, der Versuch unternommen werden muss, auf weniger sensible Körperpartien einzustechen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2001 - 4 StR 256/01), doch stehen diese Einschränkungen unter dem Vorbehalt, dass beide Einsatzformen im konkreten Fall eine so hohe Erfolgsaussicht haben, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2003 - 3 StR 458/02, NStZ 2004, 615, 616; Beschluss vom 21. März 2001 - 1 StR 48/01, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 15; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer umfassenden und objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148; Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).
  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01

    Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit;

    Ist dem Angreifer die Existenz einer dem Verteidiger zur Verfügung stehenden Waffe unbekannt, muß je nach Lage vom Verteidiger regelmäßig verlangt werden, daß er die Verwendung der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich einsetzt (vgl. nur BGHSt 26, 143, 146; 26, 256, 258; BGH NStZ 1996, 29, StV 1999, 143 = BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung entschieden werden (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 14).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    (1) Für die gebotene ex ante-Betrachtung ist entscheidend, wie sich die Lage aus Sicht eines objektiven und umfassend über den Sachverhalt orientierten Dritten in der Tatsituation des Angeklagten nach der unter Beachtung des Zweifelssatzes zu bildenden tatrichterlichen Überzeugung darstellt (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 186/98, StV 1999, 143).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2013 - L 9 U 249/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2012 - L 9 U 337/09
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