Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37634
BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17 (https://dejure.org/2017,37634)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - 3 StR 188/17 (https://dejure.org/2017,37634)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17 (https://dejure.org/2017,37634)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,37634) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Kein revisibler Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil (lückenhafte Beweiswürdigung; Gesamtwürdigung des Beweisergebnisses; Bedeutung und Gewicht der Indizien; bloße Vermutungen; Hinnahme der tatrichterlichen Würdigung durch das Revisionsgericht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 212 StGB
    Strafsache: Beweiswürdigung bei Freispruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinnahme von Zweifeln des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten vom Revisionsgericht; Darlegung einer umfassenden Beweiswürdigung durch das Schwurgericht

  • rewis.io

    Strafsache: Beweiswürdigung bei Freispruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinnahme von Zweifeln des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten vom Revisionsgericht; Darlegung einer umfassenden Beweiswürdigung durch das Schwurgericht

  • rechtsportal.de

    BGB § 212
    Hinnahme von Zweifeln des Tatgerichts an der Täterschaft des Angeklagten vom Revisionsgericht; Darlegung einer umfassenden Beweiswürdigung durch das Schwurgericht

  • datenbank.nwb.de

    Strafsache: Beweiswürdigung bei Freispruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten;

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 450/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15, StraFo 2016, 347 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 450/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15, StraFo 2016, 347 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17
    Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise insbesondere dann, wenn das Urteil nicht erkennen lässt, dass der Tatrichter alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die tatrichterliche Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280; BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 450/15, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 569/15, StraFo 2016, 347 mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21

    Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig

    Offenbleiben kann, ob - wie der Generalbundesanwalt rügt - der Staatsschutzsenat hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Beihilfe zum Mord rechtsfehlerhaft maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. dazu etwa BGH, Urteile vom 2. Februar 2022 - 2 StR 442/21, NStZ-RR 2022, 213, 214; vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17, juris Rn. 10; vom 18. August 2015 - 5 StR 78/15, NStZ-RR 2015, 349, 350) oder dabei von überhöhten rechtlichen Anforderungen, insbesondere zu der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung anerkannten Form der psychischen Beihilfe (vgl. zu den diesbezüglichen Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 22. August 2019 - StB 21/19, juris Rn. 27 mwN), ausgegangen ist.
  • BGH, 11.10.2017 - 1 StR 305/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: keine Wiedergabe der

    a) Lückenhaft ist die Würdigung der Beweise insbesondere dann, wenn das tatrichterliche Urteil nicht erkennen lässt, dass der Tatrichter alle Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, in seine Überlegungen einbezogen und dabei nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 3 StR 188/17 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht