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   BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15   

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https://dejure.org/2015,19867
BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15 (https://dejure.org/2015,19867)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2015 - 3 StR 190/15 (https://dejure.org/2015,19867)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 3 StR 190/15 (https://dejure.org/2015,19867)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichartige Tateinheit aufgrund von Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit der Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Verkauf und Auslieferung der Betäubungsmittel)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1
    Tateinheit der Ausführungshandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (hier: Verkauf und Auslieferung der Betäubungsmittel)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 294/12

    Gewerbsmäßiger Betrug (Tateinheit bei Schneeballsystemen)

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5) kann die Gesamtstrafe jedoch als Einzelstrafe bestehen bleiben.

    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung bildet (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, juris Rn. 64; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5).

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    Durch die einheitliche Briefaufgabe fielen die bezüglich des gewinnbringenden Verkaufs des Amphetamin- und Ecstasyvorrats zunächst selbständigen Delikte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem Handlungsteil - der Auslieferung der Betäubungsmittel (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96, BGHSt 43, 158, 162) - zusammen.
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung bildet (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, juris Rn. 64; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    Die Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen verknüpft beide Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur (gleichartigen) Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit;

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    Die Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen verknüpft beide Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur (gleichartigen) Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Auszug aus BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15
    Der Senat schließt aus, dass das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse eine niedrigere Strafe verhängt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung bildet (BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, juris Rn. 64; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - 2 StR 294/12, juris Rn. 5).
  • LG Köln, 16.03.2020 - 323 KLs 47/19
    Tatsächlich und auch nach dem Plan des Angeklagten bestanden jedoch zwischenzeitlich in wesentlichen Ausführungsschritten Überschneidungen dahingehend, dass die getrennten Betäubungsmittelmengen bereits in dieselbe Packstation verbracht und dort für den Transport vorbereitet wurden und sodann im gleichen Transport von Barcelona in die Niederlande verbracht wurden (vgl. BGH, Beschluss vom 07. Juli 2015 - 3 StR 190/15 -, juris sowie BGH, Beschl. v. 10.07.2017 - GSSt 4/17, juris).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

    Diese Teilidentität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen verknüpft mehrere zunächst selbständige Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur (gleichartigen) Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2015 - 3 StR 190/15, juris Rn. 4; vom 28. Juli 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 7).
  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

    Die veränderte konkurrenzrechtliche Bewertung der Straftaten berührt deren Unrechts- und Schuldgehalt nicht (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 544/04, NStZ-RR 2005, 199, 200; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 190/15, juris Rn. 6 mwN) und ändert nichts an dem vom Landgericht festgestellten Erziehungsbedarf.
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