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   BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08   

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https://dejure.org/2008,6928
BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08 (https://dejure.org/2008,6928)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - 3 StR 193/08 (https://dejure.org/2008,6928)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 3 StR 193/08 (https://dejure.org/2008,6928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf den Gehilfen bei einem gewerbsmäßigen Handeln des Gehilfen selbst; Gewerbsmäßigkeit als ein die Strafe schärfendes persönliches Merkmal

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 28 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 § 28 Abs. 2 § 260
    Gewerbsmäßigkeit als strafschärfendes persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1991 - 3 StR 450/91

    Anwendbarkeit des qualifizierten Tatbestands der gewerbsmäßigen Hehlerei auf

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08
    Denn bei der Gewerbsmäßigkeit handelt es sich um ein die Strafe schärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 260 gewerbsmäßig 2; BGH StV 1996, 87; Fischer, StGB 55. Aufl. § 28 Rdn. 8 f., § 260 Rdn. 2).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08
    Wegen der insoweit unzureichenden Feststellungen des angefochtenen Urteils weist der Senat den neuen Tatrichter darauf hin, dass (auch) bei Durchführung der Kompensation im Wege des nunmehr geltenden Vollstreckungsmodells Art und Ausmaß einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung konkret zu ermitteln und im Urteil darzustellen sind (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866 f.; BGH, Beschl. vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 157/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung)

    Auszug aus BGH, 17.07.2008 - 3 StR 193/08
    Wegen der insoweit unzureichenden Feststellungen des angefochtenen Urteils weist der Senat den neuen Tatrichter darauf hin, dass (auch) bei Durchführung der Kompensation im Wege des nunmehr geltenden Vollstreckungsmodells Art und Ausmaß einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung konkret zu ermitteln und im Urteil darzustellen sind (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866 f.; BGH, Beschl. vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Die vom Angeklagten benannten Patienten handelten weder selbst gewerbsmäßig, noch kann ihnen die Gewerbsmäßigkeit im Handeln des Angeklagten, ein strafschärfendes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB, zugerechnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 3 StR 193/08 (zu § 260 StGB); BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 547/04 (zu § 152a Abs. 2 StGB); BGH, Beschluss vom 21. September 1995 - 1 StR 316/95 (zu § 243 Abs. 2 StGB); Kudlich in BeckOK-StGB, § 28 Rn. 24).
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