Rechtsprechung
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
Besonders schwere räuberische Erpressung (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Misshandlung und Erzwingung der Vermögensverfügung bzw. Sicherung der Beute) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB, § 255 StGB
Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung
- rewis.io
Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Misshandlung vor der Erpressung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.02.2015 - 58 KLs 6/14
- BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 277
- StV 2015, 771
Wird zitiert von ...
- BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20
Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei …
Es ist daher nur dann erfüllt, wenn eine schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme oder zumindest zur Sicherung der Beute verübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277).Dies gilt sowohl für den Fall, in dem die Misshandlung der Wegnahme unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277; Beschluss vom 26. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150).