Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12025
BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,12025)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2010 - 3 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,12025)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2010 - 3 StR 195/10 (https://dejure.org/2010,12025)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,12025) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 341 StPO; § 261 StPO; § 64 StGB; § 267 Abs. 3 StPO
    Inbegriff der Hauptverhandlung (Berücksichtigung von Umständen nach Urteilsverkündung bei Abfassung der schriftlichen Gründe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Aussicht auf Therapieerfolg; voraussichtliche Behandlungsdauer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht aufgrund von Umständen nach Erlass des Urteils; voraussichtliche Therapiedauer von 3 Jahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 1 StGB, § 261 StPO, § 341 Abs 1 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht aufgrund von Umständen nach Erlass des Urteils; voraussichtliche Therapiedauer von 3 Jahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen eines Hangs zum Missbrauch von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht aufgrund von Umständen nach Erlass des Urteils; voraussichtliche Therapiedauer von 3 Jahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erfolgsaussicht aufgrund von Umständen nach Erlass des Urteils; voraussichtliche Therapiedauer von 3 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; StPO § 261
    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen eines Hangs zum Missbrauch von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 102
  • NStZ-RR 2013, 193
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Grundlage der Überzeugungsbildung des Richters und der Urteilsfindung darf nur das sein, was innerhalb der Hauptverhandlung, d.h. vom Aufruf der Sache bis zum letzten Wort des Angeklagten mündlich so erörtert worden ist, dass alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten (KK-Schoreit, 6. Aufl., § 261 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595 f.).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Die Beschränkung der Revision auf den Maßregelausspruch ist wirksam; nach den Urteilsgründen ist eine Wechselwirkung zwischen der Unterbringungsanordnung nach § 64 StGB und dem Strafausspruch auszuschließen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Das Rechtsmittel wirkt nunmehr nur noch zugunsten des Angeklagten, da die angefochtene Maßregelanordnung ihn beschwert (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 331; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass bei einer voraussichtlichen Therapiedauer von drei Jahren, wie sie das Landgericht hier festgestellt hat, die für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB notwendige Aussicht eines Behandlungserfolgs zu verneinen ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 - obiter dictum - s. aber auch BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96).
  • BGH, 06.02.1996 - 5 StR 16/96

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass bei einer voraussichtlichen Therapiedauer von drei Jahren, wie sie das Landgericht hier festgestellt hat, die für die Maßregelanordnung nach § 64 StGB notwendige Aussicht eines Behandlungserfolgs zu verneinen ist (Senatsurteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 - obiter dictum - s. aber auch BGH, Beschluss vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus BGH, 05.08.2010 - 3 StR 195/10
    Das Rechtsmittel wirkt nunmehr nur noch zugunsten des Angeklagten, da die angefochtene Maßregelanordnung ihn beschwert (BGH, Urteil vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 331; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Da eine Bejahung der Voraussetzungen des § 64 StGB auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sicher ausscheidet und die Anordnung der Maßregel für den Angeklagten eine zusätzliche Beschwer darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10), führt die gegen diese zusätzliche Belastung des Angeklagten gerichtete, ihn mithin aus Rechtsgründen begünstigende (§ 296 Abs. 2 StPO) Revision der Staatsanwaltschaft zum Wegfall der Maßregel.
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    a) Grundlage der Überzeugungsbildung des Richters und der Urteilsfindung darf nur das sein, was innerhalb der Hauptverhandlung, d.h. vom Aufruf der Sache bis zum letzten Wort des Angeklagten mündlich so erörtert worden ist, dass alle Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01, NStZ 2001, 595, 596; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 47; KK-Ott, StPO, 7. Aufl., § 261 Rn. 6).
  • BGH, 06.07.2017 - 4 StR 124/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzung der

    Die ausdrücklich zu Gunsten des Angeklagten eingelegte und auch nur zu seinen Gunsten wirkende (vgl. BGH, Urteile vom 21. März 1979 - 2 StR 743/78, BGHSt 28, 327, 331 f.; vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111; vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 411/07, StV 2008, 138 und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11; Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113 und vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 459/10, NStZ-RR 2011, 255) Revision der Staatsanwaltschaft ist wirksam auf die Maßregelanordnung beschränkt.
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Der Senat ist an einer Verwerfung der Revision aufgrund der tragenden Erwägung (bisher nur obiter Beschlüsse vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10, und vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), die Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB komme bei einer prognostizierten Behandlungsdauer von mehr als zwei Jahren nach geltendem Recht nicht in Betracht, nicht durch den Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1996 ( 5 StR 16/96) gehindert.
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 654/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer positiven Sozialprognose (unzulässige

    Vor diesem Hintergrund kommt es - abgesehen davon, dass eine Verfahrensrüge insoweit nicht angebracht worden ist - nicht mehr darauf an, dass das Landgericht mit der Wirkung des Schuldspruchs auf den Angeklagten auf Umstände abgestellt hat, die nicht Inbegriff der Hauptverhandlung waren, sondern erst nach dem Erlass des Urteils zutage getreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 47).
  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Bei einer Therapiedauer von drei Jahren, wie sie der gehörte Sachverständige prognostiziert hat, fehlt es aber an der notwendigen konkreten Erfolgsaussicht (BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09 Rn. 10 ff., NStZ-RR 2011, 5, 6 f.; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10 Rn. 10; Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 Rn. 3).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 322/12

    Widersprüche bei der Überzeugungsbildung (Beweiswürdigung)

    Die Strafkammer ist unter Hinweis auf die entsprechende Höchstdauer der Unterbringung nach § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, bei deren Überschreiten die geforderte Erfolgsaussicht nicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2010, 3 StR 538/09, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 10; Urteil vom 5. August 2010, 3 StR 195/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 11), von einer Therapiedauer von zwei Jahren ausgegangen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht