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   BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16   

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https://dejure.org/2016,32948
BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,32948)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB
    Kein Beleg der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln durch die getroffenen Feststellungen (Täterschaft trotz fehlender eigenhändiger Verbringung ins Inland; Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; Gewicht des Tatbeitrags; Tatinteresse; Übergabe von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 261 StPO
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Mittäterschaft an der Einfuhr der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis der Mittäterschaft an der Einfuhr der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung der Mittäterschaft von der Gehilfentätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grasimport - und die Täterschaft des Empfängers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 84
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Denn die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist erst dann beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist oder die Strafverfolgungsbehörden nach Vollendung der Einfuhr die Tat aufdecken und verhindern, dass das Rauschgift seinem geplanten Verwendungszweck zugeführt wird (BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 44; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39).
  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft sind dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu, die in die wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 33 mwN).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Zwar kommt als Täter der Betäubungsmitteleinfuhr nicht nur derjenige in Betracht, der das Rauschgift eigenhändig ins Inland verbringt; vielmehr können Täter auch Tatbeteiligte sein, die die Betäubungsmittel nicht selbst nach Deutschland transportieren, wenn sie einen Tatbeitrag erbringen, der sich bei wertender Betrachtung nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern als Teil der zur Tatbestandsverwirklichung führenden Tätigkeit aller Mitwirkenden darstellt, und der die Tathandlungen der anderen als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheinen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92, BGHSt 38, 315, 319 mwN).
  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16
    Denn die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist erst dann beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist oder die Strafverfolgungsbehörden nach Vollendung der Einfuhr die Tat aufdecken und verhindern, dass das Rauschgift seinem geplanten Verwendungszweck zugeführt wird (BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 44; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    In diesem Fall ist die Einfuhrtat mit der Beschlagnahme der Drogen durch die Behörden beendet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39; Beschlüsse vom 6. Mai 2015 - 2 StR 359/14, juris Rn. 7; vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 22/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Einordnung der

    Diese Umstände sind in die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85).
  • BGH, 29.01.2020 - 2 StR 349/19

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese Umstände sind in die erforderliche wertende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85; Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 22/19).
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