Rechtsprechung
BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen begangenen Banküberfällen als Prognosetaten (Erheblichkeit der Prognosetat; schwere räuberische Erpressung; gesetzgeberische Wertung; schwere seelische oder körperliche Schäden für das Opfer; ... - lexetius.com
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§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 249, § 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, § 66 StGB, § 66 Abs. 1 StGB
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Materielle Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten auf Grundlage der Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten; Erhebliche Störung des ...
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Materielle Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten auf Grundlage der Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten; Erhebliche Störung des ...
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StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Materielle Voraussetzungen der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung; Gefährlichkeit für die Allgemeinheit infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten auf Grundlage der Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten; Erhebliche Störung des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsverwahrung - und die Erheblicheit der zu erwartenden weiteren Straftaten
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 34
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21
Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem …
Kriterien in diesem Sinne ergeben sich zunächst aus den gesetzgeberischen Wertungen, die maßgeblich für die Normierung der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung geworden sind (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 ‒ 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84, 85; vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 28. November 2002 ‒ 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74).Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c StGB fallen und die ‒ wie Vorverurteilungen im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ‒ im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, ohne dass letzteres allein zur Annahme der Erheblichkeit ausreicht (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 28. November 2002 ‒ 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74;… LK/Rissing-van Saan/Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 154;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).
Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).
Kriterien in diesem Sinne ergeben sich zunächst aus den gesetzgeberischen Wertungen, die maßgeblich für die Normierung der formellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung geworden sind (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 ‒ 4 StR 478/18, NStZ 2020, 84, 85; vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 28. November 2002 ‒ 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74).
Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c StGB fallen und die ‒ wie Vorverurteilungen im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ‒ im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, ohne dass letzteres allein zur Annahme der Erheblichkeit ausreicht (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 28. November 2002 ‒ 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74;… LK/Rissing-van Saan/Peglau, 12. Aufl., § 66 Rn. 154;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).
Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38;… Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).
- BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19
Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen …
Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 ff.;… vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 13; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 8 und vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c StGB fallen und die - wie Vorverurteilungen im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, wobei allerdings dieser Gesichtspunkt allein zur Annahme der Erheblichkeit nicht ausreicht (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 und vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 9;… Beschluss vom 28. November 2002 - 5 StR 334/02 Rn. 8;… MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 101).
Ein weiteres gewichtiges Kriterium zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Betonung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ("namentlich'), wobei aber auch damit keine abschließende Festlegung verbunden ist (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 10;… vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01 Rn. 10 f. …und vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71 Rn. 16, BGHSt 24, 153, 154 f.).
Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann danach kein genereller Maßstab angelegt werden (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 13 …und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6;… MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, 3. Aufl., § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 mwN; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11 …und vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18 Rn. 10).
Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten für die Allgemeinheit sind dabei gegebenenfalls auch länger zurückliegende Taten und die Frequenz der Tatbegehung zu berücksichtigen (…vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 13; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11 …und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6).
- BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu …
Als erhebliche Straftaten kommen danach vornehmlich solche in Betracht, die in den Deliktskatalog von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) bis c) StGB fallen (…SSW-StGB/Harrendorf, aaO) und die - wie Vorverurteilungen im Sinne von § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB - im konkreten Fall mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden wären, ohne dass Letzteres allein zur Annahme der Erheblichkeit ausreicht (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 28. November 2002 - 5 StR 334/02, NStZ-RR 2003, 73, 74;… LK/Rissing- van Saan/Peglau, aaO, § 66 Rn. 154;… S/S/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber durch die Streichung des weiteren Beispiels des schweren wirtschaftlichen Schadens in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen' vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I, S. 2300) eine stärkere Konzentration auf Delikte gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, insbesondere gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung, erreichen wollte, ohne damit aber den Gesichtspunkt schwerer wirtschaftlicher Schäden ganz auszublenden; die Berücksichtigung wirtschaftlicher Schäden, zum Beispiel bei den ausweislich der expliziten Nennung der Delikte des 20. Abschnitts des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB weiterhin erfassten Raub- und Erpressungsdelikten, sollte nicht ausgeschlossen sein (BTDrucks. 17/4062, S. 14; BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 8 ff.;… so auch S/S/Kinzig, aaO, Rn. 36;… SSW-StGB/Harrendorf, aaO, Rn. 28).
Bei der Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kommt es danach auf die Umstände des Einzelfalles an, die im Wege einer sorgfältigen Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten in den Blick zu nehmen sind (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 11; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 155).
a) Die hier in Rede stehenden Verbrechen der schweren räuberischen Erpressung beziehungsweise des schweren Raubes gemäß §§ 249, § 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB sind schon mit Blick auf die Mindeststrafdrohung von drei Jahren Freiheitsstrafe und die für die Tatopfer mit der Tatbegehung regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als erhebliche Straftaten anzusehen; dies gilt - auch nach der neuen Rechtslage - entgegen der Auffassung der Strafkammer ebenso dann, wenn bei einem Banküberfall nur mit einer ungeladenen Schreckschusspistole oder einer Waffenattrappe gedroht wird (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673;… Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16, juris Rn. 13 f.; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 15).
- BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18
Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf …
aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).Für die Frage, ob eine (besonders) schwere räuberische Erpressung eine erhebliche Straftat im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB darstellt, verweist der Senat auf das Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 (vgl. auch BGH, Urteil vom 14. März 2019 - 4 StR 444/18).
- BGH, 29.11.2018 - 3 StR 300/18
Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung erheblicher Straftaten; …
Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (…vgl. MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.;… LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 149), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 4 StR 643/17, NStZ-RR 2018, 305, 306; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris Rn. 10; jeweils mwN). - OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung
In einem weiteren Urteil vom 27. Juli 2017 (3 StR 196/17, juris, Rdnr. 17) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass sich die Entscheidungen, bei denen eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt wurde, auf den Rechtszustand nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung durch das Bundesverfassungsgericht bezogen.Durch die Neuregelungen wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung der Voraussetzungen für einen behandlungsorientierten und das Abstandsgebot wahrenden Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfüllt, wie der Bundesgerichtshof bestätigt hat (…Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 123/13, juris, Rdnr. 16;… Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris, Rdnr. 18).
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17
Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der …
aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17). - OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18
Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle …
In einem weiteren Urteil vom 27. Juli 2017 (3 StR 196/17, juris, Rdnr. 17) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass sich die Entscheidungen, bei denen eine strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt wurde, auf den Rechtszustand nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur Sicherungsverwahrung durch das Bundesverfassungsgericht bezogen.Durch die Neuregelungen wurden die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Schaffung der Voraussetzungen für einen behandlungsorientierten und das Abstandsgebot wahrenden Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erfüllt, wie der Bundesgerichtshof bestätigt hat (…Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 123/13, juris, Rdnr. 16;… Urteil vom 7. Januar 2015 - 2 StR 292/14, juris, Rdnr. 16; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17, juris, Rdnr. 18).
- BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19
Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: …
Die Ermessensausübung der Strafkammer erweist sich auch vor dem Hintergrund als rechtsfehlerfrei, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bis auf den versuchten Totschlag im Jahr 2012 nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde, sondern nur wegen im Lichte des § 66 StGB eher geringfügiger Delikte mit Geld- oder kürzeren Freiheitsstrafen belegt wurde (…vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit von zurückliegenden Taten und der Frequenz der Tatbegehung BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11;… vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6 f. …und vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19
Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige …
Weder die im Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a., BVerfGE 128, 326) angesprochenen Vertrauensschutzgesichtspunkte noch die in dieser Entscheidung vom Verfassungsgericht bezogen auf die vormalige Rechtslage vermisste Einhaltung des Abstandsgebots kann daher - sechs Jahre nach Einführung des SichVAbstUmsG - bei der vorliegenden Fallgestaltung herangezogen werden (vgl. insoweit auch zu § 66 StGB BGH, Urteil vom 27.07.2017 - 3 StR 196/17, juris; Beschluss vom 15.01.2015 - 5 StR 474/14, NStZ 2015, 210;… vgl. auch Peglau, jurisPR-StrafR 13/2018 Anm. 2 zu einer Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt [Beschluss vom 17.11.2017 - Ws (s) 328/17, juris], der außerhalb von "Vertrauensschutzfällen" auch in Altfällen zur Vornahme einer "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" entsprechend den Vorgaben des BVerfG [a.a.O. BVerfGE 128, 326] wohl keine Notwendigkeit mehr sieht).