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   BGH, 18.06.1982 - 3 StR 196/82   

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https://dejure.org/1982,13142
BGH, 18.06.1982 - 3 StR 196/82 (https://dejure.org/1982,13142)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1982 - 3 StR 196/82 (https://dejure.org/1982,13142)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82 (https://dejure.org/1982,13142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund fehlerhafter Verurteilung wegen eines Diebstahls im besonders schweren Fall - Eindringen oder Einsteigen bei Vorhandensein einer Lücke in der Hecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.11.1957 - 4 StR 521/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 3 StR 196/82
    Auch aus dem Urteilszusammenhang ergibt sich hier nicht, daß die etwaige Öffnung so schmal war, daß sie das Eindringen erschwerte und die Angeklagten daher beim Betreten des Gartens ein Hindernis überwinden mußten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1957 - 4 StR 521/57).
  • BGH, 09.02.1965 - 1 StR 557/64

    Strafbarkeit wegen schweren und wegen einfachen Diebstahls - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.06.1982 - 3 StR 196/82
    Dieses verwirklicht ein Täter nicht, der den umschlossenen Raum durch eine vorhandene Lücke betritt, ohne dabei Schwierigkeiten überwinden zu müssen, insbesondere ohne die Umfriedung auch nur teilweise zu übersteigen oder unter ihr durchzukriechen oder sie mit Gewaltanwendung beiseite zu drücken (BGH, Urteil vom 9. Februar 1965 - 1 StR 557/64; Heimann-Trosien in LK, 9. Aufl. § 243 Rdn 15).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Soweit in einer Reihe von Entscheidungen das Erfordernis des Betretens durch eine hierfür nicht bestimmte Öffnung keine ausdrückliche Erwähnung fand (vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 1957 - 5 StR 526/56, BGHSt 10, 132, 133; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252, 2253; Beschlüsse vom 6. September 1968 - 4 StR 390/68; vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris; vom 1. Februar 1984 - 3 StR 423/83, StV 1984, 204), war dies lediglich dem Umstand geschuldet, dass bereits die weitere Voraussetzung der Überwindung von Hindernissen nicht erfüllt war.

    Denn dafür, dass eine zum ordnungsgemäßen Eintreten bestimmte Öffnung als Ort des Zugangs ausscheidet, spricht bereits das Erfordernis des Hineinkletterns, unabhängig davon, ob man darunter lediglich auf- und absteigende bzw. "herablassende' (so RG, Urteile vom 14. Mai 1881 - Rep. 980/81, RGSt 4, 175, 176; vom 12. April 1882 - Rep. 688/82, RGSt 6, 186, 190) oder auch kriechende Bewegungen versteht (so BGH, Urteile vom 23. April 1953 - 4 StR 743/52, NJW 1953, 992; vom 10. Juni 1958 - 5 StR 212/58; Beschluss vom 18. Juni 1982 - 3 StR 196/82, juris Rn. 2).

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