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   BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15   

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https://dejure.org/2015,10526
BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15 (https://dejure.org/2015,10526)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2015 - 3 StR 2/15 (https://dejure.org/2015,10526)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15 (https://dejure.org/2015,10526)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 73 StGB; § 64 StGB
    Sicherstellung von Betäubungsmitteln als gewichtiger strafmildernder Umstand; Begriff des "Erlangens" beim Verfall (Erfordernis der Verfügungsgewalt des Täters); Widersprüchliche Feststellungen zum Maßregelausspruch

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Strafzumessung: Beschlagnahme von Betäubungsmitteln ist zu Berücksichtigen

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Sicherstellung von Betäubungsmitteln als Strafmilderungsgrund und zum Merkmal des "Erlangens" beim Verfall nach § 73 Abs. 1 StGB

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Werden Drogen sichergestellt, so ist dies bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 296/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung; Sicherstellung

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
    Zwar braucht der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen, die für die Bemessung der Strafe bestimmend gewesen sind (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO); eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370; st. Rspr.).

    Hier hat das Landgericht aber den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Kokain sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220 ; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370).

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06

    Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
    Hier hat das Landgericht aber den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Kokain sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220 ; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
    Ein Gegenstand ist wirtschaftlich erlangt, sobald dieser unmittelbar aus der Tat in die eigene Verfügungsgewalt des Täters übergegangen ist (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.04.2015 - 3 StR 2/15
    Hier hat das Landgericht aber den gewichtigen strafmildernden Umstand, dass das gesamte für den Absatz bestimmte Kokain sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen wurde, so dass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte, unberücksichtigt gelassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220 ; vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11, NStZ-RR 2011, 370).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Die Sicherstellung ist - jedenfalls in Bezug auf solche Betäubungsmittel, die zum Weiterverkauf bestimmt waren - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit indes ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.; s. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248).
  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

    Die Sicherstellung von Betäubungsmitteln ist jedoch - jedenfalls in Bezug auf solches Rauschgift, das zum Weiterverkauf bestimmt war - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit ein bestimmender Strafzumessungsgrund und als solcher zu Gunsten des Angeklagten zu berücksichtigen, und zwar auch schon bei der Strafrahmenwahl (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 11; vom 29. Juni 2021 - 3 StR 192/21, juris Rn. 4; vom 6. Februar 2018 - 3 StR 629/17, juris Rn. 5; vom 14. April 2015 - 3 StR 2/15, NStZ-RR 2015, 248).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    aa) Auf der einen Seite ist für alle sechs Angeklagte strafmildernd zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Geschehen um ein observiertes Betäubungsmittelgeschäft handelte (BGH, Beschluss vom 24.01.2017 - 2 StR 477/16) und dass die Drogen sichergestellt wurden (BGH, Beschluss vom 14.04.2015 - 3 StR 2/15).
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