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   BGH, 20.03.2014 - 3 StR 20/14   

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https://dejure.org/2014,9461
BGH, 20.03.2014 - 3 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9461)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - 3 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9461)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14 (https://dejure.org/2014,9461)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 326/11

    Heimtückischer Mord: Anforderungen an das bewusste Ausnutzen der Arg- und

    Auszug aus BGH, 20.03.2014 - 3 StR 20/14
    Die Verurteilung zu Schmerzensgeld erfordert regelmäßig zumindest auch die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 142/22

    Quälen und rohes Misshandeln von Schutzbefohlenen (Konkurrenzen; Zusammenfassung

    Da die Zurückverweisung der Sache allein wegen des zivilrechtlichen Teils der Entscheidung nicht in Betracht kommt und die Revision der Angeklagten im Übrigen erfolglos ist, sieht der Senat von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag gegen sie ab (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

    Dem ist auch der 3. Strafsenat in mehreren Entscheidungen gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StraFo 2014, 217; vom 21. Januar 2014 - 3 StR 388/13; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350).
  • BGH, 01.11.2023 - 6 StR 431/23

    Aufhebung des Urteils im Adhäsionsausspruch; Schwerer sexueller Missbrauch von

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung allein wegen ihres zivilrechtlichen Teils kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 3 Satz 3 und 4 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14, Rn. 3).
  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 249/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags (Geldleistung im

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung allein wegen ihres zivilrechtlichen Teils kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 3 Satz 3 und 4 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (st. Rspr., BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; vom 18. Juli 2018 - 4 StR 170/18, aaO; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 406a Rn. 5 mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 194/15

    Verspätung der mündlichen Stellung des Adhäsionsantrags nach dem Schlussvortrag

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung allein wegen ihres zivilrechtlichen Teils kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14).'.
  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 472/14

    Rechtsfehlerhafter Adhäsionsanspruch (keine hinreichenden Ausführungen zur Höhe

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, ob die Strafkammer, wie regelmäßig erforderlich, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem berücksichtigt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15

    Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten

    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über die Adhäsionsansprüche kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 406a Rn. 5 mwN).
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