Rechtsprechung
BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 3 StGB
Rechtsfehlerhaft unterlassene tatrichterliche Ermessensausübung bei Anordnung der Sicherungsverwahrung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 StGB, § 54 Abs 1 Nr 1 WaffG, § 154 Abs 2 StPO
Einstellung des Verfahrens hinsichtlich einer unwesentlichen Nebenstraftat: Zulässigkeit der Einziehung von Beziehungsgegenständen - Wolters Kluwer
Grundsätze zum pflichtgemäßen Ausüben des dem Gericht eingeräumten Ermessens bei der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
- rewis.io
Einstellung des Verfahrens hinsichtlich einer unwesentlichen Nebenstraftat: Zulässigkeit der Einziehung von Beziehungsgegenständen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB a.F. § 66 Abs. 3 S. 2
Grundsätze zum pflichtgemäßen Ausüben des dem Gericht eingeräumten Ermessens bei der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 21.11.2011 - 22 KLs 12/11
- BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 43 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12). - BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02
Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Ihrer (nicht nach § 74 Abs. 1 StGB sondern nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 WaffG in Betracht kommenden) Einziehung im subjektiven Verfahren steht jedoch entgegen, dass das Verfahren insoweit von der Strafkammer nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 421/02, NStZ 2003, 422). - BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03
Vorverurteilung zu Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Sie ist dem neuen Tatrichter vorbehalten (BGH, Urteil vom 18. Mai 1972 - 4 StR 11/72, BGHSt 24, 345, 348; Beschluss vom 21. August 2003 - 3 StR 251/03, NStZ-RR 2004, 12).
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02
Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12). - BGH, 15.10.2009 - 5 StR 351/09
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ausübung des tatrichterlichen …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12). - BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11
Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel; …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12). - BGH, 21.03.2012 - 4 StR 32/12
Erörterungsmangel hinsichtlich der Ermessensausübung bei § 66 Abs. 3 StGB
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Ordnet der Tatrichter eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen aber deutlich werden, dass er sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, StV 2004, 200; Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 351/09, NStZ-RR 2010, 43, 44; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 87/11, NStZ-RR 2011, 272; Beschluss vom 21. März 2012 - 4 StR 32/12). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Zwar hat das Landgericht rechtsfehlerfrei die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB aF festgestellt und die erhöhten Anforderungen beachtet, die sich hierfür aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., BVerfGE 128, 326) ergeben. - BGH, 20.11.2007 - 1 StR 442/07
(Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern; sexueller Missbrauch von …
Auszug aus BGH, 04.10.2012 - 3 StR 207/12
Damit kann der Tatrichter dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung tragen, der sich daraus ergibt, dass § 66 Abs. 2 und 3 StGB - im Gegensatz zu Absatz 1 der Vorschrift - eine frühere Verurteilung und Strafverbüßung des Angeklagten nicht voraussetzen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2007 - 1 StR 442/07, StV 2008, 139).
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 574/23 Dies gilt indes nicht für die eingezogene Munition und das Magazin; deren allein in Betracht kommenden Einziehung als Beziehungsgegenstände nach § 54 Abs. 1 WaffG im subjektiven Verfahren gegen den Angeklagten stand entgegen, dass ein Waffendelikt nicht ausgeurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 Rn. 5 mwN).
- BGH, 04.02.2014 - 3 StR 451/13
Rechtsfehlerhafte Anordnung von Sicherungsverwahrung (keine hang- oder …
Ermessensentscheidungen nach § 66 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 StGB haben schon von Gesetzes wegen Ausnahmecharakter, da sie, anders als Anordnungen nach § 66 Abs. 1 StGB, keine Vortaten oder Vorverbüßungen erfordern (…Senat, Beschl. v. 2. August 2011 - 3 StR 208/11 - Rn. 5; Beschl. v. 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 - Rn. 4;… Urteil v. 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 - Rn. 6).Sie kann in der Revisionsinstanz auch nicht nachgeholt werden, da es dem Revisionsgericht verwehrt ist, die Ermessensentscheidung des Tatgerichts durch eigene Ermessenserwägungen zu modifizieren (Senat, Beschl. v. 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12 - Rn. 4).".
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16
Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht …
Dass sich das Landgericht seines Ermessens bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3;… vom 21. Juli 2015 - 3 StR 170/15, juris Rn. 2, jew. mwN), ist dem Gesamtzusammenhang des Urteils vorliegend hinreichend zu entnehmen.
- BGH, 21.07.2015 - 3 StR 170/15
Anforderungen an die Anordnung der Sicherungsverwahrung (fehlende Darlegung der …
Ordnet das Tatgericht eine in sein Ermessen gestellte Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an, muss aus den Urteilsgründen deutlich werden, dass es sich seiner Entscheidungsbefugnis bewusst war und welche Gründe für seine Ermessensausübung leitend waren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20
Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand; …
Zutreffend hat der Vertreter der Nebenklägerin darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB dem Tatgericht ein Entschließungsermessen eröffnet, wenn ihre formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 3 mwN). - BGH, 14.06.2018 - 3 StR 28/18
Wegfall der Einziehungsentscheidung nach Einstellung
Dieser Rechtsfolge im subjektiven Verfahren steht hier allerdings entgegen, dass die Strafkammer es hinsichtlich dieses Tatvorwurfs nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 StR 207/12, juris Rn. 5 mwN).