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   BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08   

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https://dejure.org/2008,4427
BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08 (https://dejure.org/2008,4427)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - 3 StR 21/08 (https://dejure.org/2008,4427)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 (https://dejure.org/2008,4427)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 15 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG; § 261 StPO
    Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer Sinnbezug; Vorsatz); Amtsaufklärungspflicht; Gesetzesbindung des Richters; Absprache; Deal; Schätzung des Schadensumfangs (Mitteilung hinreichender Grundlagen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe im Fall einer Entscheidung auf der Grundlage einer Verfahrensabsprache; Amtsermittlungsgrundsatz im Spannungsfeld des Interesses an einer einfachen und schnellstmöglichen Erledigung des Verfahrens; Anforderungen an die Darlegung ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 261; ; LG Düsseldorf, vom 29.10.2007

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 20 Abs. 3; StPO § 244 Abs. 2; StPO § 261
    Mindestanforderungen an die Urteilsgründe im Fall einer Entscheidung auf der Grundlage einer Verfahrensabsprache; Amtsermittlungsgrundsatz im Spannungsfeld des Interesses an einer einfachen und schnellstmöglichen Erledigung des Verfahrens; Anforderungen an die Darlegung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 467
  • StV 2009, 232
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (vgl. BGHSt 50, 40, 49 f.; BGH NStZ-RR aaO).

    Dem Urteil kann aber nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise entnommen werden, dass das Geständnis diese Feststellungen trägt (vgl. BGHSt 50, 40, 49 f.).

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Mit Blick auf das Revisionsvorbringen des Beschwerdeführers zur rechtlichen Beurteilung berufstypischer neutraler Handlungen (vgl. hierzu BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, 24), weist der Senat auf Folgendes hin:.
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Mit Blick auf das Revisionsvorbringen des Beschwerdeführers zur rechtlichen Beurteilung berufstypischer neutraler Handlungen (vgl. hierzu BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, 24), weist der Senat auf Folgendes hin:.
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Mit Blick auf das Revisionsvorbringen des Beschwerdeführers zur rechtlichen Beurteilung berufstypischer neutraler Handlungen (vgl. hierzu BGHSt 46, 107, 112; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, 24), weist der Senat auf Folgendes hin:.
  • BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04

    Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Die bei berufstypischen neutralen Handlungen gegebenenfalls erforderliche Beschränkung der Strafbarkeit lässt sich bei sachgerechter Auslegung nach den herkömmlichen und allgemein anerkannten Regeln über die objektive Zurechnung oder den Gehilfenvorsatz in ausreichendem Maße erreichen (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 26).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 162/07

    Aufklärungspflicht bei Verfahrensabsprachen (Überprüfung eines Geständnisses);

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
    Dieser Grundsatz darf - schon wegen der Gesetzesbindung des Richters (Art. 20 Abs. 3 GG) - nicht dem Interesse an einer einfachen und schnellstmöglichen Erledigung des Verfahrens geopfert werden (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 307, 309).
  • BVerfG, 20.12.2023 - 2 BvR 2103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nach

    Gestehen kann ein Angeklagter nur Tatsachen und dabei nur solche, über die er aus eigener Kenntnis berichten kann (vgl. Sander, in: Sander/Stuckenberg, Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 261 Rn. 117; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Celle, 09.11.2010 - 32 Ss 152/10

    Pflicht zur Ausschöpfung der Beweismittel trotz Verständigung im Strafverfahren;

    a) Ungeachtet der durch das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BGBl. I S. 2553) in die StPO eingefügten Vorschriften über die Verständigung mit ihrer Kernregelung in § 257c StPO sind die Tatgerichte auch bei einem auf einer Verständigung im Sinne der vorgenannten Vorschrift beruhenden Urteil nicht berechtigt, diesem einen Sachverhalt zugrunde zu legen, der nicht auf einer Überzeugungsbildung unter vollständiger Ausschöpfung des Beweismaterials beruht (vgl. BGH StV 2009, 232; Weider, in: Niemöller/Schlothauer/Weider, Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren, 2010, Teil C Rn. 9; Niemöller ebenda, Teil B Rn. 78).

    Diese Anforderungen gelten auch dann, wenn der Angeklagte im Rahmen einer Verständigung ein Geständnis ablegt (BGH StV 2009, 232).

    Darüber hinaus muss der Tatrichter die innere Stimmigkeit des Geständnisses prüfen (BGHSt [GS] 50, 45, 49; BGH StV 2009, 232).

    Ein inhaltsleeres Formalgeständnis genügt als Grundlage für die entsprechenden Feststellungen des Tatgerichts nicht (BGH NStZ-RR 2007, 307, 309; BGH StV 2009, 232).

  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336).
  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

    Ein bloßes inhaltsleeres Formalgeständnis reicht dagegen nicht aus (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - BGHSt 50, 40 S. 49 f.; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2004 - 5 StR 11/04 - NJW 2004, 1885 f. und vom 25. Januar 2006 - 1 StR 438/05 - NStZ-RR 2007, 20 f., Urteil vom 26. Januar 2006 - 3 StR 415/02 - NStZ-RR 2006, 187 f., Beschlüsse vom 13. Juni 2007 - 3 StR 162/07 - NStZ-RR 2007, 307 und vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08 - NStZ 2009, 467 f.).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das Geständnis den Aufklärungsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Feststellungen zur Tat erfüllt, ob es in sich stimmig ist und auch im Hinblick auf sonstige Beweisergebnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703 f.; vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, aaO, und vom 15. Januar 2014 - 1 StR 302/13, StraFo 2014, 335, 336).
  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 383/11

    Unzureichende Beweiswürdigung nach Verständigung (Erstreckung des Erfolgs der

    Die Bereitschaft eines Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet nicht von dieser Pflicht (vgl. BGH, NStZ 2009, 467; NStZ-RR 2010, 54; Senat, NStZ-RR 2010, 336; Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10).
  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467 mwN).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2016 - 2 OLG 8 Ss 289/15

    Gegenstand einer Verständigung vor Berufungsgericht

    (1) Es ist nämlich zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt und auch im Hinblick auf sonstige Erkenntnisse keinen Glaubhaftigkeitsbedenken unterliegt (BVerfGE 133, 168 = NJW 2013, 1058 Rdn. 110 mit 129 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - NStZ 2009, 467 Rdn. 5 nach juris; BGH - 3. Strafsenat - StraFo 2012, 232 Rdn. 7 nach juris; KG wis-tra 2015, 288 L Rdn. 13 nach juris; OLG Celle StV 2011, 341 Rdn.19 ff. nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO a. a. O., § 257c Rdn. 17a).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Allein die Bereitschaft des Angeklagten, wegen eines bestimmten Sachverhalts eine Strafe hinzunehmen, die das gerichtlich zugesagte Höchstmaß nicht überschreitet, entbindet das Gericht nicht von der Pflicht zur Aufklärung und Darlegung des Sachverhalts, soweit dies für den Tatbestand der dem Angeklagten vorgeworfenen Gesetzesverletzung erforderlich ist (vgl. BGHSt 50, 40, 49 f.; BGH NStZ-RR 2007, 307, 309; NStZ 2009, 467).
  • BGH, 22.03.2022 - 3 StR 69/22

    Unterfallen der Bewertung eines Geständnisses dem Grundsatz der freien

    Da der Angeklagte nach den Feststellungen weder an der Abänderung der Dokumente noch an deren Vorlage bei der Prüfung unmittelbar beteiligt war, erschließt sich mangels eigener Wahrnehmung bereits nicht, auf welcher Grundlage er zu diesen für die Tatbestandsverwirklichung maßgeblichen Umständen Angaben hat machen können (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 21/08, NStZ 2009, 467).
  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

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