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   BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61   

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https://dejure.org/1961,1558
BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61 (https://dejure.org/1961,1558)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1961 - 3 StR 21/61 (https://dejure.org/1961,1558)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61 (https://dejure.org/1961,1558)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung einer die Bundesrepublik beschimpfenden Schrift - Strafrechtliche Beurteilung des Inhalts dieser Schrift - Auslegung der dem Angeklagten zur Last gelegten Sätze aus der Sicht eines unbefangenen Durchschnittslesers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1932
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.01.1955 - 6 StR 185/54

    Nachfolgeorganisation der SRP - Erklärung einer Organisation, ausschließlich im

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass es bei Beurteilung einer Schrift darauf ankommt, wie sie "von einem unbefangenen Dritten" (BGHSt 7, 110, 111) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54], "von einem unbefangenen Leser" (Urt. 3 StR 13/60 vom 25. Juli 1960, zitiert von Wagner in GA 1961, 1 ff, Nr. 11 zu § 96), "vom Durchschnittsleser" (Urt. 3 StR 23/60 vom 25. Juli 1960, Wagner, a.a.O., Nr. 12) verstanden wird.

    Sie sind wegen ihrer Maßlosigkeit besonders verletzend und damit eine Beschimpfung (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; RGSt 57, 185).

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 23/60

    Verwirklichung des Tatbestandes der Staatsbeschimpfung durch Veröffentlichung

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass es bei Beurteilung einer Schrift darauf ankommt, wie sie "von einem unbefangenen Dritten" (BGHSt 7, 110, 111) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54], "von einem unbefangenen Leser" (Urt. 3 StR 13/60 vom 25. Juli 1960, zitiert von Wagner in GA 1961, 1 ff, Nr. 11 zu § 96), "vom Durchschnittsleser" (Urt. 3 StR 23/60 vom 25. Juli 1960, Wagner, a.a.O., Nr. 12) verstanden wird.

    Für den Vorsatz ist nämlich nur entscheidend, ob der Täter sich der Bedeutung seiner Äusserungen, wie sie von einem unbefangenen Leser verstanden werden können, bewußt war oder ob er mit dieser Möglichkeit rechnete und sie billigend in Kauf nahm (BGH 3 StR 23/60 vom 25. Juli 1960).

  • BGH, 02.10.1957 - 3 StR 28/57
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Beschimpfungen, die sich rein äusserlich gegen Staatsorgane oder staatliche Stellen richten, können aber in Wirklichkeit nur oder zugleich den Staat als solchen schmähen (BGHSt 11, 11, 14) [BGH 02.10.1957 - 3 StR 28/57].
  • RG, 10.04.1923 - I 157/23

    1. Zum Begriffe der "Beschimpfung" in dem RepSchutzG. 2. Ist § 3 GeldstrG. auch

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Sie sind wegen ihrer Maßlosigkeit besonders verletzend und damit eine Beschimpfung (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; RGSt 57, 185).
  • RG, 30.05.1927 - III 302/27

    Erfordert "Beschimpfung" im Sinne des § 8 Nr. 2 RepSchutzG. eine

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Entgegen der Auffassung der Revision kommt es weder auf eine Formalbeleidigung noch auf eine Unwahrhaftigkeit der Äusserung an (RGSt 61, 308).
  • BGH, 22.09.1954 - 6 StR 137/54
    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Dem Landgericht ist auch darin zuzustimmen, dass der Angeklagte die Bundesrepublik in ihrer besonderen Gestalt als freiheitlich-demokratisches Staatswesen beschimpft hat (BGHSt 6, 324).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 13/60

    Beschimpfung der Bundesrepublik Deutschland durch den Aufsatz "Was lebt noch von

    Auszug aus BGH, 20.07.1961 - 3 StR 21/61
    Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass es bei Beurteilung einer Schrift darauf ankommt, wie sie "von einem unbefangenen Dritten" (BGHSt 7, 110, 111) [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54], "von einem unbefangenen Leser" (Urt. 3 StR 13/60 vom 25. Juli 1960, zitiert von Wagner in GA 1961, 1 ff, Nr. 11 zu § 96), "vom Durchschnittsleser" (Urt. 3 StR 23/60 vom 25. Juli 1960, Wagner, a.a.O., Nr. 12) verstanden wird.
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99

    Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik

    Es sieht sich an einer solchen Entscheidung gehindert durch das (zu dem inhaltsgleichen, damals geltenden § 96 Abs. 1 Nr. 1 StGB ergangenen) Urteil des BGH vom 20. Juli 1961 -3 StR 21/61 (NJW 1961, 1932 f.), in dem ausgeführt ist, daß es auf die Unwahrhaftigkeit der Äußerung nicht ankomme.

    Auch kann der Senatsentscheidung NJW 1961, 1932 f. nicht entnommen werden, daß der Bundesgerichtshof den Wahrheitsbeweis bei Tatsachenbehauptungen im Rahmen des § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht zuläßt.

    Entgegen der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts und eines Teils der Literatur (Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 90 a Rdn. 5 i.V.m. § 90 Rdn. 2; Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 90 a Rdn. 3; Laufhütte in LK StGB 11. Aufl. § 90 a Rdn. 9 m.w.Nachw.) kann der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1961, 1932 f. auch nicht entnommen werden, daß er den Wahrheitsbeweis bei Tatsachenbehauptungen im Rahmen des § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht zuläßt.

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 109/17

    Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (persönliches Äußerungsdelikt;

    Nicht erkennbar gewordene Umstände, beispielsweise eine weder in der Äußerung selbst noch in den Begleitumständen zum Ausdruck gekommene innere Einstellung des Täters, sind aus Sicht des Empfängerhorizonts dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteile vom 23. August 1979 - 4 StR 207/79, juris Rn. 7; vom 20. Juli 1961 - 3 StR 21/61, NJW 1961, 1932, 1933; vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris Rn. 8 (zu § 130 StGB, insoweit in BGHR StGB § 130 Nr. 1 Bevölkerungsteil 3 nicht abgedruckt); Beschluss vom 14. April 2015 - 3 StR 602/14, NStZ 2015, 512, 513 (zu § 130 Abs. 1 StGB)).
  • OLG Köln, 02.04.1979 - 3 Ss 24/79

    Fehlerhafte Auslegung des "Zueigenmachens einer Verunglimpfung des Staates" durch

    Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei den "B.-Nachruf" selbst als eine Verunglimpfung der Bundesrepublik ( § 90 a StGB ) bewertet (vgl. hierzu BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54] ; BGH NJW 1961, 1932; BGH, Urteil vom 30.1.1979 - 5 StR 642/78 ; OLG Köln GA 1972, 214).

    Für die Frage des Vorsatzes käme es entscheidend darauf an, ob die Angeklagten sich der Bedeutung ihrer Äusserungen, wie sie vom unbefangenen Leser verstanden werden können, bewußt waren oder ob sie wenigstens mit dieser Möglichkeit rechneten und sie billigend in Kauf nahmen (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54] /112; BGH NJW 1961, 1932; BGH bei Wagner GA 1961, 19 Nr. 11 und Nr. 12; OLG Braunschweig NJW 1958, 2044/2046).

  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61

    Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen

    Das Landgericht wird jeden der angeführten Zeitungsartikel im einzelnen daraufhin zu prüfen haben, ob er den Tatbestand der Beschimpfung oder Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer verfassungsmäßigen Ordnung enthält (vgl. hierzu BGHSt 7, 110; NJW 1961, 1932 Nr. 14).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Daß durch deren Beleidigung mittelbar Großbritannien bzw. die USA herabgesetzt wurden und werden sollten, hat das Landgericht rechtsfehlerfrei angenommen (vgl. BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 11, 11 [BGH 25.09.1957 - 4 StR 367/57]; NJW 1961, 1932).
  • BGH, 17.04.1964 - 3 StR 64/63

    Rechtsmittel

    Wenn auch die Form der Äußerung nicht roh war, so läge doch in solchem Vergleich eine durch ihren Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung und damit eine Beschimpfung (BGHSt 7, 110 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; BGH NJW 1961, 1932).
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