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   BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15   

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https://dejure.org/2015,19158
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,19158)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,19158)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 StR 219/15 (https://dejure.org/2015,19158)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (tatsächliche Verfügbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland; Bodypacker; Transit; vorrübergehender Aufenthalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Bodypacker: Abgrenzung zur Durchfuhr

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch den Transport von "bubbles" während eines Flugweges

  • rewis.io

    Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Bodypacker: Abgrenzung zur Durchfuhr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 5; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Vollendete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch den Transport von "bubbles" während eines Flugweges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Koks-Einfuhr durch Bodypacker

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 588
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.2011 - 1 StR 676/10

    Vollendung bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg (objektive

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15
    Eingeführt ist das Betäubungsmittel, wenn es aus dem Ausland über die Grenze in das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gebracht wird, wobei das Delikt mit dem Passieren der Grenze vollendet ist (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 StR 676/10, BGHSt 56, 162, 165).
  • BGH, 04.05.1983 - 2 StR 661/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Objektive

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 219/15
    In Abgrenzung zur Durchfuhr (§ 29 Abs. 1 Nr. 5 BtMG) verlangt die Tatmodalität der Einfuhr dabei, dass dem Täter das Betäubungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 4. Mai 1983 - 2 StR 661/82, BGHSt 31, 374, 375; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 872).
  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

    b) Ist das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wie hier der schweren seelischen Abartigkeit, festgestellt, liegt regelmäßig zumindest die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 588).
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