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   BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12   

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https://dejure.org/2012,32719
BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12 (https://dejure.org/2012,32719)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2012 - 3 StR 220/12 (https://dejure.org/2012,32719)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12 (https://dejure.org/2012,32719)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 260 Abs. 1 StPO
    Bildung der Gesamtstrafe (rechtsfehlerhafte Einbeziehung der Strafe aus einem Strafbefehl); kein Teilfreispruch beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte aufgrund der Zusammenfassung zu einer Bewertungseinheit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fehlerhafte Einbeziehung früherer Verurteilungen; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht; Ausschluss eines Teilfreispruchs bei Zusammenfassung realkonkurrierender Betäubungsmitteldelikte zu ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhafte Bildung der Gesamtstrafe wegen Einbeziehung von nach Erlass eines Strafbefehls begangener Taten

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Fehlerhafte Einbeziehung früherer Verurteilungen; Nachholung der Festsetzung der Einzelstrafe durch das Revisionsgericht; Ausschluss eines Teilfreispruchs bei Zusammenfassung realkonkurrierender Betäubungsmitteldelikte zu ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 2
    Rechtsfehlerhafte Bildung der Gesamtstrafe wegen Einbeziehung von nach Erlass eines Strafbefehls begangener Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1990 - 1 StR 273/90

    Unrechtmäßige Gesamtstrafenbildung - Verkündung des letzten tatrichterlichen

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
    Wegen des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) darf die Summe der beiden zu Unrecht zusammengezogenen Strafen drei Jahre und vier Monate nicht übersteigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90, juris und 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14 unter Aufgabe von BGH, Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90).
  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14 unter Aufgabe von BGH, Urteil vom 11. September 1996 - 3 StR 252/96, NStZ 1997, 90).
  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
    Der gerichtlichen Kognitionspflicht kann kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08, juris).
  • BGH, 10.01.2012 - 3 StR 370/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; schwere andere seelische

    Auszug aus BGH, 20.09.2012 - 3 StR 220/12
    Wegen des Verschlechterungsverbotes (§ 358 Abs. 2 StPO) darf die Summe der beiden zu Unrecht zusammengezogenen Strafen drei Jahre und vier Monate nicht übersteigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1990 - 1 StR 273/90, juris und 10. Januar 2012 - 3 StR 370/11, NStZ-RR 2012, 170).
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Ein Teilfreispruch ist insofern nicht veranlasst, weil die Tathandlungen - die gemeinschaftlich mit dem Angeklagten E. vorgenommenen Bargeldabhebungen an Geldautomaten - erwiesen, jedoch im materiellrechtlichen Sinne Teil seiner Betrugstat sind und die Strafbarkeit wegen (versuchter) Unterschlagung lediglich als subsidiär zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02, NStZ 2003, 546 Rn. 16; Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; MüKoStPO/Maier, § 260 Rn. 74, 88 f.; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 21).
  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    b) Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6 mwN (zur fehlerhaften Einbeziehung einer urteilsfremden Strafe)) und eindeutige Feststellungen zur Rechtskraft der in Rede stehenden Entscheidungen zu treffen haben.
  • BGH, 08.05.2019 - 4 StR 203/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Bei dieser Konstellation ist für einen Teilfreispruch kein Raum (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7).
  • OLG Bamberg, 25.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 41/18

    Einzelstrafenfestsetzung durch Revisionsgericht nach fehlerhafter nachträglicher

    Hat das Tatgericht rechtsfehlerhaft die Einzelstrafen aus einem früheren Urteil zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen, ist die neu festzusetzende Gesamtstrafe aufgrund des revisionsrechtlichen Verschlechterungsverbots (§ 358 II 1 StPO) in dem Rahmen zu halten, der sich aus der Differenz zwischen der aufgehobenen und der im früheren Verfahren gebildeten Gesamtstrafe ergibt; dies gilt auch, wenn die Einsatzstrafe höher ist als die neu festzusetzende Gesamtstrafe (Anschluss an BGH, Beschl. v. 20.09.2012 - 3 StR 220/12 = NStZ-RR 2013, 6 und 07.12.1990 - 2 StR 513/90 = NJW 1991, 1763 = NStZ 1991, 182 = StV 1993, 26 = MDR 1991, 359 = JR 1991, 513 = BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 4).

    a) Da das Tatgericht rechtsfehlerhaft die Einzelstrafen aus einem früheren Urteil zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen hat, führt das in § 358 II 1 StPO normierte revisionsrechtliche Verbot der Schlechterstellung dazu, dass die neu festzusetzende Gesamtstrafe in dem Rahmen zu halten ist, der sich aus der Differenz zwischen der aufgehobenen und der im früheren Verfahren gebildeten Gesamtstrafe ergibt (BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - 3 StR 220/12 = NStZ-RR 2013, 6 und 07.12.1990 - 2 StR 513/90 = NJW 1991, 1763 = NStZ 1991, 182 = StV 1993, 26 = MDR 1991, 359 = JR 1991, 513 = BGHR StPO § 358 II Nachteil 4; KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 358 Rn. 29).

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15

    Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen

    Es handelt sich um eine übergreifende tatbestandliche Handlungseinheit, weshalb kein Raum für einen Teilfreispruch ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316 (Ls); vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • BGH, 02.05.2023 - 3 StR 79/23

    Entbehrlichkeit eines Teilfreispruchs (Verurteilung wegen eine Tat bei vorheriger

    Beim Wegfall von nach dem Anklagevorwurf zueinander in Realkonkurrenz stehenden Taten ist der Angeklagte nicht freizusprechen, wenn sich - wie hier - die in der Anklage als materiellrechtlich selbständige Taten beurteilten Vorgänge als Bestandteil der Taten erweisen, derentwegen letztendlich verurteilt worden ist; denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98, BGHSt 44, 196, 202; Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7).
  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 101/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    Das noch nicht vollstreckte Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 4. November 2020 entfaltete eine Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12 - und vom 20. September 2019 - 4 StR 40/19).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 488/19

    Aufhebung des Urteils im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen

    Zudem wird auch das Schlechterstellungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 1993 - 2 Ss 389/92, NJW 1994, 1016).
  • BGH, 06.07.2016 - 5 StR 153/16

    Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Revisionsverfahrens; Verwerfung der Revision

    Unabhängig von der Annahme einer Bewertungseinheit kann der gerichtlichen Kognitionspflicht kein strafbares Verhalten unterfallen, das einem Urteil oder dem Erlass eines Strafbefehls nachfolgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08; vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 61/14

    Kein Teilfreispruch beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die

    Denn in einem solchen Fall wird der gesamte Verfahrensgegenstand durch die Verurteilung erschöpfend erledigt (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 220/12, NStZ-RR 2013, 6, 7; vom 26. Juni 2002 - 3 StR 176/02, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 14).
  • BGH, 19.05.2020 - 6 StR 83/20

    Begründetheit einer Revision im Strafprozess

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