Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07   

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BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,3818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB; § 395 StPO; § 400 Abs. 1 StPO; § 344 StPO
    Tötungsvorsatz (billigendes In-Kauf-Nehmen; Todeseintritt als unerwünschtes Zwischenziel); unzulässige Revision der Nebenklage (Begründung; zum Anschluss berechtigende Rüge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.7.2007)

    Urteil nach Düsseldorfer Gasexplosion aufgehoben // Strafmaß gegen Hauseigentümer muss überprüft werden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 700
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Dieses Urteil hat der Senat wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (BGH NJW 2003, 3142).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 750/06

    (Keine) Berücksichtigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei der

    Auszug aus BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07
    Abschließend wird auf die Entscheidungen BGH NStZ 2006, 346 sowie BVerfG NStZ 2006, 680 hingewiesen.
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 255/11

    Unterlassene Hilfeleistung als Schutzgesetz

    Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der strafrechtlichen Literatur und Rechtsprechung (vgl. Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, aaO § 15 Rn. 87 mwN) zutreffend davon ausgegangen, dass nach der neueren Rechtsprechung bedingter Vorsatz dann vorliegt, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und - im Rechtssinne - billigt oder sich um des erstrebten Ziels willen wenigstens mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (vgl. Fischer, aaO § 15 Rn. 9 b; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700 Rn. 7; vgl. auch Senatsurteile vom 15. Juli 2008 - VI ZR 212/07, VersR 2008, 1407 Rn. 30 und vom 20. November 2012 - VI ZR 268/11, VersR 2013, 200 Rn. 32).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07 Rn. 13; Beschlüsse vom 30. Januar 1991 - 4 StR 485/90 Rn. 3 f. und vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 459/08).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10

    Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Herbeiführen einer

    Diese Folge muss er darüber hinaus zumindest in einer Weise billigend in Kauf nehmen, dass er sich zum Erreichen des mit seinem Handeln verbundenen Endziels mit dem Tod des anderen abfindet, ihn hinnimmt, mag er ihm auch unerwünscht sein (BGH 26.07.2007 Aktenzeichen 3 StR 221/07).

    In einem solchen Fall kann es an einem bedingten Tötungsvorsatz nur dann fehlen, wenn der Angeklagte aufgrund besonderer, außergewöhnlicher Umstände darauf vertraute, der von ihm für möglich gehaltene Tod von Menschen werde nicht eintreten (so BGH 26.07.2007 Aktenzeichen 3 StR 221/07).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2010 - 21 U 9/10

    Erbunwürdigkeit: Voraussetzungen der gesetzlich geregelten Erbunwürdigkeitsgründe

    Denn selbst ein bedingter Tötungsvorsatz hätte zur Voraussetzung, dass die Beklagte es nach dem Klagevorbringen als möglich und nicht ganz fernliegend erkannte, ihr Tun - oder ein gleichstehendes Unterlassen im Fall einer Garantenpflicht - werde zum Tod des Erblassers führen, wobei sie diese Folge darüber hinaus billigend in Kauf nahm (vgl. BGH NStZ 2007, 700).
  • OLG Saarbrücken, 25.06.2014 - 5 U 83/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung/Unfallzusatzversicherung - Leistungsausschluss bei

    Der Bundesgerichtshof hat das - betreffend einen bedingten Tötungsvorsatz - in einem Fall angenommen, in dem der Täter eine Gasexplosion ausgelöst hatte, um ein Haus unbewohnbar zu machen bzw. um Mietern Angst einzujagen und sie zum Auszug zu bewegen (BGH, Urt. v. 26.7.2007 - 3 StR 221/07 - NStZ 2007, 700); er wollte aus einer Leitung ausströmendes Gas durch ein Teelicht entzünden; die Explosion wurde aber nicht durch das - zwischenzeitlich erloschene - Teelicht, sondern durch eine andere Zündquelle ausgelöst; das Haus stürzte ein, und sechs Bewohner wurden getötet.
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 645/14

    Unzulässigkeit der auf die Erhebung der allgemeinen Sachrüge beschränkten

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12; BGH, Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 606/19

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 360/12, juris Rn. 2 f.; Urteil vom 26. Juli 2007 - 3 StR 221/07, NStZ 2007, 700, 701).
  • BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12

    Zulässigkeit der Nebenklagerevision

    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH NStZ 2007, 700).
  • BGH, 23.08.2012 - 2 StR 322/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung); Fortwirkung der

    Die Begründung der Revision des Nebenklägers muss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH NStZ 2007, 700; BGH NStZ-RR 2009, 253; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 400 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 429/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Die Mitteilung im Schriftsatz vom 16. September 2010, dass mit der Sachrüge die Annahme eines strafbefreienden Rücktritts vom Totschlagsversuch beanstandet werde, ist erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangen und kann dem Rechtsmittel nicht mehr zur Zulässigkeit verhelfen (vgl. BGH NStZ 2007, 700, 701).
  • LG Duisburg, 14.03.2008 - 35 Ks 8/07
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2007 - 3 StR 221/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,13138
BGH, 21.08.2007 - 3 StR 221/07 (1) (https://dejure.org/2007,13138)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2007 - 3 StR 221/07 (1) (https://dejure.org/2007,13138)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2007 - 3 StR 221/07 (1) (https://dejure.org/2007,13138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Verstoßes gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht durch Nichtbeachtung eines Hilfsbeweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Antrag des Angeklagten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3; ; StPO § 356 a

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Keine Begründungspflicht bei Verwerfung einer offensichtlich unbegründeten Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Auszug aus BGH, 21.08.2007 - 3 StR 221/07
    Dass dies in dem Beschluss, mit dem er die Revision des Angeklagten verworfen hat, nicht näher begründet wurde, liegt in der Natur des Verfahrens nach § 349 Abs. 2 und 3 StPO und gibt daher keinen Hinweis auf die Nichtbeachtung des Sachvortrags des Revisionsführers (s. zuletzt BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 496/07).
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