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   BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10   

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https://dejure.org/2010,14539
BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10 (https://dejure.org/2010,14539)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2010 - 3 StR 221/10 (https://dejure.org/2010,14539)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2010 - 3 StR 221/10 (https://dejure.org/2010,14539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB; § 46 StGB; § 354 Abs. 1 StPO
    Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); Strafzumessung (Aufrechterhalten einer Gesamtstrafe als Einzelstrafe bei Änderung der Konkurrenzbeurteilung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer einheitlichen Tat bei Herstellung von Anträgen für Mobilfunkverträge unter Verwendung fiktiver Personalien und Absendung dieser Verträge mittels Telefax

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Annahme einer einheitlichen Tat bei Herstellung von Anträgen für Mobilfunkverträge unter Verwendung fiktiver Personalien und Absendung dieser Verträge mittels Telefax

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, sind ihnen diese Einzeltaten deshalb als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 29.04.2008 - 4 StR 125/08

    Konkurrenzen bei gewerbsmäßigem Bandenbetrug (Tatmehrheit; Tateinheit; gesonderte

    Auszug aus BGH, 19.08.2010 - 3 StR 221/10
    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, sind ihnen diese Einzeltaten deshalb als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; Beschluss vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 419/10

    Verbrechensverabredung (Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit); Mittäterschaft

    Erbringt er im Vorfeld oder während des Laufs einer Deliktsserie Tatbeiträge, durch die alle oder je mehrere Einzeldelikte seiner Tatgenossen gleichzeitig gefördert werden, so sind ihm die je gleichzeitig geförderten einzelnen Straftaten als tateinheitlich begangen zuzurechnen, da sie in seiner Person durch den einheitlichen Tatbeitrag zu einer Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft werden (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschlüsse vom 29. April 2008 - 4 StR 125/08, NStZ-RR 2008, 275; vom 19. August 2010 - 3 StR 221/10).
  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

    Durch diesen Tatbeitrag, der vor den später durchgeführten Ausfuhren erbracht worden war, wurden die Tatbeteiligungen des Angeklagten A. K. zu einer Tat im Rechtssinne zusammengeführt (vgl. dazu BGH 3. Strafsenat, Beschluss v. 17.09.2013, 3 StR 259/13 und Urteil v. 19.08.2010, 3 StR 221/2010).
  • BGH, 14.07.2011 - 3 StR 201/11

    Einschleusen von Ausländern (Förderung mehrerer Taten Dritter durch eine

    Seine Tathandlungen stehen indes nicht im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander; denn fördert der Täter des Einschleusens von Ausländern rechtlich selbständige Haupttaten mehrerer Ausländer durch eine Beihilfehandlung, so liegt nur eine Beihilfe vor (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 221/10, juris, Rn. 3 mwN).
  • LG Bochum, 17.12.2018 - 9 KLs 5/18
    Aus diesem Grund waren ihm die als Einzeltaten zur Last gelegten Anklagepunkte als tateinheitlich begangen zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 19.08.2010, 3 StR 221/10, BeckRS 2010, 22844).
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