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   BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81   

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BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81 (https://dejure.org/1981,1518)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1981 - 3 StR 222/81 (https://dejure.org/1981,1518)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1981 - 3 StR 222/81 (https://dejure.org/1981,1518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen eigener Sachkenntnis - Ablehnung des Antrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Bedeutungslosigkeit - Mord infolge Verdeckungsabsicht eines Diebstahls - Diebstahl und Verdeckungsmord in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 101
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.11.1967 - 1 StR 345/67
    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Für die Verurteilung wegen Verdeckungsmordes kommt es nicht darauf an, ob die verdeckte Straftat selbständig abzuurteilen oder aus rechtlichen Gründen als eine mit dem Verdeckungsmord tateinheitlich zusammenfallende Straftat anzusehen ist (BGHSt 21, 377 [BGH 21.11.1967 - 1 StR 345/67]).

    Denn jedenfalls dieses Delikt, zu dem der Diebstahl in Gesetzeskonkurrenz stehen würde (BGHSt 21, 377, 380) [BGH 21.11.1967 - 1 StR 345/67], konkurriert tateinheitlich (§ 52 StGB) mit Verdeckungsmord.

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Der Diebstahl war spätestens in dem Augenblick vollendet, in dem der Angeklagte die Geldbörse in seine Hosentasche steckte; denn von diesem Augenblick an übte er die tatsächliche Herrschaft über die vorher im Gewahrsam des R. stehende Sache aus (BGHSt 16, 271; 23, 254; 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 242 Rdn 14).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Der Diebstahl war spätestens in dem Augenblick vollendet, in dem der Angeklagte die Geldbörse in seine Hosentasche steckte; denn von diesem Augenblick an übte er die tatsächliche Herrschaft über die vorher im Gewahrsam des R. stehende Sache aus (BGHSt 16, 271; 23, 254; 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 242 Rdn 14).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Der Diebstahl war spätestens in dem Augenblick vollendet, in dem der Angeklagte die Geldbörse in seine Hosentasche steckte; denn von diesem Augenblick an übte er die tatsächliche Herrschaft über die vorher im Gewahrsam des R. stehende Sache aus (BGHSt 16, 271; 23, 254; 26, 95 [BGH 27.02.1975 - 4 StR 310/74]; Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl. § 242 Rdn 14).
  • BGH, 21.10.1977 - 2 StR 303/77

    Notwendigkeit einer besonderen Verwerflichkeit der Tat - Umfang des Mordmerkmals

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Die Tatsache, daß die Tötung nicht vorgeplant oder länger erwogen war, steht der Annahme, es liege Verdeckungsmord vor, ebensowenig entgegen (BGHSt 27, 281, 283) wie das enge zeitliche Zusammentreffen von Vortat und Tötungshandlung.
  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Ein Grenzfall, für den der Bundesgerichtshof bei einem zeitlich engen Aufeinanderfolgen von Vortat und Tötung aus Verdeckungsgründen das Vorliegen der Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 StGB verneint hat (BGHSt 27, 346, 348), liegt nicht in Fällen vor, in denen - wie hier - Vortat und Verdeckungsmord nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81; BGH bei Holtz MDR 1980, 105 für den Fall, daß der Täter, der nach einem versuchten Diebstahl die Angriffsrichtung ändert und, wenn auch übergangslos, auf die Tötung dessen abzielt, den er unerkannt hatte bestehlen wollen).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Ein Grenzfall, für den der Bundesgerichtshof bei einem zeitlich engen Aufeinanderfolgen von Vortat und Tötung aus Verdeckungsgründen das Vorliegen der Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 StGB verneint hat (BGHSt 27, 346, 348), liegt nicht in Fällen vor, in denen - wie hier - Vortat und Verdeckungsmord nicht dieselbe Angriffsrichtung aufweisen (BGHSt 28, 77, 81; BGH bei Holtz MDR 1980, 105 für den Fall, daß der Täter, der nach einem versuchten Diebstahl die Angriffsrichtung ändert und, wenn auch übergangslos, auf die Tötung dessen abzielt, den er unerkannt hatte bestehlen wollen).
  • BGH, 20.12.1979 - 4 StR 652/79

    Änderung eines Schuldausspruchs bei Zweifeln an einem Tatvorgang

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Daraus, daß zugunsten des Angeklagten von der günstigsten Fallgestaltung auszugehen ist, darf ihm auch in der Konkurrenzfrage kein Nachteil erwachsen (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1979 - 4 StR 652/79; Beschluß vom 26. Juni 1981 - 3 StR 83/81).
  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Das Verbot der reformatio in peius steht in einem Fall wie dem vorliegenden einer etwaigen Erhöhung der wegen Mordes verhängten Einzelstrafe bis zur Summe der wegen Mordes und Diebstahls verhängten Einzelstrafen nicht entgegen (BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 02.09.1981 - 3 StR 222/81
    Die Frage, ob zwischen vollendetem, aber noch nicht beendetem Diebstahl und Mord Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist (vgl. dazu BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Die anderen Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben sich dieser Rechtsprechung nicht angeschlossen, sondern offen gelassen, ob ihr zu folgen sei, und die Voraussetzungen der Einschränkung im jeweils zu entscheidenden Falle aus tatsächlichen Gründen verneint ( 1. Strafsenat: NJW 1978, 2105; NStZ 1985, 167; Urteile vom 5. September 1978 - 1 StR 389/78; 24. Oktober 1978 - 1 StR 404/78; 10. Juni 1980 - 1 StR 237/80 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 449/85; 3. Strafsenat: NStZ 1984, 453; Urteil vom 2. September 1981 - 3 StR 222/81; 4. Strafsenat: BGHSt 28, 77; NStZ 1983, 34; Urteil vom 13. Juli 1978 - 4 StR 323/78; Beschlüsse vom 28. Februar 1985 - 4 StR 61/85 und 3. April 1987 - 4 StR 139/87; 5. Strafsenat: GA 1980, 142; JZ 1981, 547; Urteil vom 19. Juni 1979 - 5 StR 254/79).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92

    Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage

    Mit dem rechtskräftigen, nach § 410 Abs. 3 StPO die Wirkung eines Urteils entfaltenden Strafbefehl vom 14. November 1990, der die Falschgeldverbreitung am 27. April 1990 betraf, ist ein unselbständiger Teilakt der materiellrechtlich einheitlich den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllenden Tat geahndet worden, die das vorausgegangene, zunächst nur den Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllende Verhalten umfaßt (BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 (102)).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Das war mit der Übergabe des Falschgeldes an I. geschehen; denn für das Inverkehrbringen der insoweit gleich zu behandelnden Begehungsdelikte des § 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB und § 147 StGB reicht es aus, wenn das Falschgeld an einen Eingeweihten zur freien Verfügung überlassen wird (BGHSt 29, 311, 313 f; 32, 68, 78; 35, 21, 23; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 f; Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 23; Stree in Schönke/Schröder 24. Aufl. § 146 Rdn. 22; a.A. Rudolphi SK § 146 Rdn. 12 f).
  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Regelmäßig bildet das Inverkehrbringen falschen Geldes mit der vorausgegangenen, gesondert unter Strafe gestellten Vorbereitungshandlung des Sichverschaffens eine einheitliche Tat (RGSt 1, 25; BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86]; BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Richtig ist - was der Rechtsmeinung des Landgerichts zugrunde liegt -, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsvarianten des Herstellens, des Sichverschaffens und des Inverkehrbringens nach § 146 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB durch ein und denselben Täter in der Regel nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 146 StGB darstellt (BGH, Beschl. vom 23. September 1981 - 3 StR 135/81 - bei Holtz MDR 1982, 101, 102 = NStZ 1982, 25 LS; ebenso schon BGH, Urt. vom 20. Juni 1978 - 1 StR 156/78; vgl. ferner BGH GA 1984, 427 sowie BGH, Beschl. vom 13. September 1978 - 3 StR 313/78).
  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Daß ihm die eigene Sachkunde erst während der Hauptverhandlung durch vernommene Sachverständige oder sachverständige Zeugen vermittelt worden ist, steht der Anwendung der Vorschrift nicht entgegen (vgl. BGH, Urt. vom 2.9.1981 - 3 StR 222/81).
  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 630/93

    Erschwerungsgründe - Strafzumessungsregel - Tatbeteiligter - Mittäter -

    Bei ihnen handelt es sich zwar nicht um abschließend festgelegte Tatbestandsqualifikationen, sondern um Strafzumessungsregeln (vgl. BGHSt 23, 254, 256 f.; 26, 104, 105; 33, 370, 373), so daß die Beurteilung, ob die Voraussetzungen eines besonders schweren Falles erfüllt sind, für jeden Tatbeteiligten stets gesondert auf Grund einer Gesamtwürdigung vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 29, 239, 244; BGH bei Holtz MDR 1982, 101; BGH StV 1992, 372; LK StGB 10. Aufl. § 243 Rdn. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Deshalb ist - ebenfalls im Zweifel für den Angeklagten - von Tateinheit auszugehen, wenn offenbleiben muß, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegen (vgl. BGHR StGB § 52 in dubio pro reo 1; BGH NStZ 1983, 364/365; BGH bei Holtz MDR 1982, 101 und 1980, 628 und bei Dallinger MDR 1972, 923).
  • BGH, 18.12.1986 - 1 StR 651/86

    Anforderungen an Gesamtvorsatz - Versuchte Strafvereitelung bei Antrag auf

    Deshalb muß bei der Prüfung der Konkurrenzfrage zu ihren Gunsten von einer möglichen Täterschaft ausgegangen werden (BGH bei Holtz MDR 1980, 455 und 1982, 101; BGH NStZ 1983, 364, 365; BGH StV 1984, 242).
  • BGH, 06.11.1986 - 4 StR 580/86

    Vollendetes Inverkehrbringen von Falschgeld durch die Übergabe des Geldes an

    Denn der Versuch, das in der Absicht des Inverkehrbringens verschaffte Falschgeld absichtsgemäß zu verwenden, setzt die vollendete Tat nach § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB voraus (BGH bei Holtz MDR 1982, 101, 102).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92
  • BGH, 10.04.1992 - 1 StR 172/92

    Verabredung der Beteiligung an einer schweren räuberischen Erpressung -

  • BGH, 29.02.1996 - 4 StR 38/96

    Verfahrensfehler wegen mangelnder eigener Bewertung - Verstoß gegen das

  • BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93

    Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des

  • BGH, 04.07.1990 - 3 StR 109/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr - Unerlaubtes Handeltreiben - Tateinheit -

  • BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92

    Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher

  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 83/82

    Verurteilung wegen Mineralölsteuerhinterziehung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger

  • LG Bochum, 02.10.1992 - StVK 1194/92

    Anrechnung einer erlittenen Auslieferungshaft auf eine zu vollstreckende

  • BGH, 04.01.1983 - 5 StR 737/82

    Pflicht zur Erörterung der eine besonders schwerwiegende Tat rechtfertigenden

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie

  • OLG Oldenburg, 30.04.1982 - 2 Ws 158/82

    Erforderlichkeit eines Ausspruchs im Urteil für die Anrechnung einer im Ausland

  • BGH, 23.01.1985 - 3 StR 474/84

    Beihilfe zum Totschlag - Verstoß gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung -

  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 41/83

    Vollendung und Beendigung eines Diebstahls in einem Kaufhaus - Fortgesetzte

  • BGH, 18.07.1983 - 3 StR 246/83

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags durch einen Tatrichter unter

  • BGH, 01.02.1984 - 3 StR 549/83

    Anrechnung der türkischen Auslieferungshaft auf die auszusprechende

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