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   BGH, 07.07.2015 - 3 StR 223/15   

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https://dejure.org/2015,22543
BGH, 07.07.2015 - 3 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,22543)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2015 - 3 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,22543)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 3 StR 223/15 (https://dejure.org/2015,22543)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
    Fehlende Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge bei Verurteilung wegen eines Betäubungsmitteldelikts; rechtsfehlerhafte Anordnung von Wertersatzverfall (nicht mehr Vorhandensein des Erlangten im Vermögen des Täters; Ermessen; keine Gefährdung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 Nr 2 BtMG, § 257c StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittels in nicht geringer Menge: Notwendige Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge im auf Verständigung beruhendem Urteil

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 29a BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Konkrete Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge von gehandelten Drogen

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittels in nicht geringer Menge: Notwendige Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge im auf Verständigung beruhendem Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkrete Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge von gehandelten Drogen

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittels in nicht geringer Menge: Notwendige Feststellungen zu Wirkstoffgehalt und Wirkstoffmenge im auf Verständigung beruhendem Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 287
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das Unrecht einer Betäubungsmittelstraftat und die Schuld des Täters werden durch diese Faktoren jedoch maßgeblich bestimmt, weshalb hierzu regelmäßig konkrete Feststellungen zu treffen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 223/15, juris Rn. 2; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 914 ff.).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche

    a) Solcher Feststellungen bedarf es bei einer Betäubungsmittelstraftat aber regelmäßig, da dadurch das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 30; Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 6; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 3; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 223/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 20/21
    In der Regel bedarf es hierzu bei einer Betäubungsmittelstraftat konkreter Feststellungen, da dadurch das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 30; Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, juris Rn. 6; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16, StV 2017, 293 Rn. 3; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 223/15, juris Rn. 2).
  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 280/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt und zur Wirkstoffmenge von nach Deutschland

    Solche Feststellungen sind bei Betäubungsmittelstraftaten regelmäßig erforderlich, da hierdurch das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters maßgeblich bestimmt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - 1 StR 43/16, NStZ-RR 2016, 247, 248; vom 7. Juli 2015 - 3 StR 223/15; vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703; vom 15. Dezember 2005 - 5 StR 439/05, StV 2006, 184); das Tatgericht hat sie gegebenenfalls im Wege der Schätzung zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 3 StR 183/84, BGHSt 33, 8, 15; Beschlüsse vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11, NStZ 2012, 339; vom 14. Mai 2008 - 2 StR 167/08, NStZ-RR 2008, 319, 320).
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