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   BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13   

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BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13 (https://dejure.org/2013,40860)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2013 - 3 StR 224/13 (https://dejure.org/2013,40860)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13 (https://dejure.org/2013,40860)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 31 BtMG; § 25 StGB; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73d StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers nicht ausreichend); Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Betäubungsmittelstrafrecht; unzureichende tatrichterliche Ausführungen zum Umfang des Aufklärungserfolges bei der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 31 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 73 StGB
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Grundsätze für Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe; Führen der Waffe allein durch den Gehilfen; Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe; Wertersatzverfall: Subsidiarität gegenüber dem Verfall

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnung als tatbezogenes Merkmal i.R.d. Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Grundsätze für Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe; Führen der Waffe allein durch den Gehilfen; Wesentlichkeit einer Aufklärungshilfe; Wertersatzverfall: Subsidiarität gegenüber dem Verfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnung als tatbezogenes Merkmal i.R.d. Anwendung des Qualifikationstatbestandes des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewaffnung des Gehilfen führt nicht zur Qualifikation des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 194
  • StV 2014, 617
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Dies schließt es aus, in Verfahren wie dem vorliegenden Gegenstände dem erweiterten Verfall zu unterwerfen, die die Angeklagte aus anderen, von der Anklageschrift nicht erfassten, aber konkretisierbaren Straftaten erlangt hat; denn diese Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden, in dem die Voraussetzungen des vorrangig anwendbaren § 73 StGB zu prüfen sind (BGH, aaO Rn. 8; zu den Voraussetzungen einer möglichen "wahlweisen" Anordnung von (Wertersatz-)Verfall und erweitertem Verfall s. BGH, Urteil vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11, BGHR StGB § 73d Anwendungsbereich 3 sowie BGH aaO Rn. 9).
  • BGH, 02.06.2010 - 5 StR 42/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; keine lediglich

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Sollte die Strafkammer - was der Senat aufgrund des Darstellungsmangels nicht abschließend beurteilen kann - letztlich von einer unwesentlichen Aufklärungshilfe ausgegangen sein, hätte sie auch dies in den Urteilsgründen näher darlegen müssen (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 5 StR 42/10, NStZ-RR 2010, 319).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO schließt die dadurch gegebenenfalls eintretende Verschärfung des Schuldspruchs in einem dieser Fälle nicht aus (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46, und vom 22. Dezember 2011 - 3 StR 371/11, NStZ-RR 2012, 120).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 226/13

    Erweiterter Verfall im Betäubungsmittelstrafrecht (Subsidiarität gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Wegen dieses Ausnahmecharakters ist § 73d StGB gegenüber § 73 StGB subsidiär und kann erst dann zur Anwendung gelangen, wenn nach Ausschöpfung aller zulässigen Beweismittel ausgeschlossen werden kann, dass die Voraussetzungen des § 73 StGB erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 8. August 2013 - 3 StR 226/13 mwN).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

    Hohe Mindesfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Zwar stellt die Bewaffnung im Sinne dieser Vorschrift ein tatbezogenes Merkmal dar, so dass nicht nur derjenige, der unmittelbaren Zugriff etwa auf eine Schusswaffe hat, Täter eines Verbrechens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sein kann; vielmehr kann die vom gemeinsamen Tatplan umfasste Bewaffnung eines Mittäters den anderen Tätern nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189).
  • BGH, 22.12.2011 - 3 StR 371/11

    Handeltreiben und Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung zwischen Beihilfe und

    Auszug aus BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13
    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46, und vom 22. Dezember 2011 - 3 StR 371/11, NStZ-RR 2012, 120).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Soweit in der Änderung des Schuldspruchs zugleich dessen partielle Verböserung liegt, steht dem die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 03.05.2019 - 3 StR 86/19

    Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften

    Die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert die Schuldspruchverschärfung nicht (s. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen die Voraussetzungen der Qualifikation aus § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG grundsätzlich nicht vor, wenn lediglich eine als Gehilfe am Grunddelikt strafbar beteiligte Person während des Tatzeitraums eine Schusswaffe oder einen sonstigen Gegenstand mit sich führt, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 194 und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; siehe auch BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 106).

    Ausreichend ist allerdings das Mitsichführen eines von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG erfassten Gegenstandes durch einen Mittäter des betäubungsmittelrechtlichen Grunddelikts, wenn sich der gemeinsame Tatentschluss auf den Qualifikationstatbestand bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192 ff. und vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376 f.).

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn bei dem Mitsichführen einer Schusswaffe beziehungsweise eines Gegenstandes, der zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist, nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal nach § 14 Abs. 1 StGB (mit der Folge einer Anwendbarkeit des § 28 Abs. 2 StGB), sondern um ein qualifikationsbegründendes tatbezogenes Merkmal, das einem Mittäter, der von dem Mitsichführen durch einen anderen Mittäter weiß, nach § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2003 - GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 192 ff. sowie BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 22/16, NStZ-RR 2016, 375, 376 f.; Beschlüsse vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617 Rn. 6; vom 11. Juli 2002 - 3 StR 140/02, NStZ-RR 2002, 277; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 369/01, NJW 2002, 1437, 1438 ff.; vom 8. März 2000 - 3 StR 50/00, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 6; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 25 Rn. 46, § 28 Rn. 6b; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 98 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30a Rn. 153).
  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, dass die Strafkammer davon ausging, die Machete sei nicht - wie für den bewaffneten Handel mit Betäubungsmitteln erforderlich (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 StR 211/15) - "zugriffsbereit' und es sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte K. von der dem Angeklagten B. gehörenden Machete Kenntnis gehabt habe (vgl. zum Mitführen einer Waffe lediglich durch den Gehilfen auch BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13).
  • BGH, 16.04.2019 - 3 StR 48/19

    Konkurrenzverhältnisse bei höchstpersönlichen Rechtsgütern verschiedener Personen

    c) § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; KK/Gericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 219/22

    Notwendigkeit konkreter Feststellungen zur subjektiven Bestimmung des

    Die eigene Bewaffnung eines Teilnehmers am Handeltreiben wäre für die Anwendung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618).
  • BGH, 16.07.2019 - 2 StR 268/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: mehrere Anbauvorgänge auf

    Dies schließt es aus, in Verfahren wie dem vorliegenden Gegenstände der erweiterten Einziehung zu unterwerfen, die der Angeklagte aus anderen, von der Anklageschrift nicht erfassten, aber konkretisierbaren Straftaten erlangt hat; denn diese Taten können und müssen zum Gegenstand eines gesonderten Strafverfahrens gemacht werden, in dem die Voraussetzungen des vorrangig anwendbaren § 73 StGB zu prüfen sind (vgl. für das alte Recht BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte:

    Anders als das Landgericht meint, handelt es sich allerdings nicht um einen Fall des erweiterten Verfalls (§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 73d StGB), da die Gelder nicht aus anderen, nicht angeklagten Taten herrührten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13; vgl. auch Volkmer in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 33 Rn. 187).
  • BGH, 16.10.2019 - 3 StR 262/19

    Änderung eines fehlerhaft gefassten Schuldspruchs im Urteilstenor

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hindert die Verschärfung des Schuldspruchs nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 StR 224/13, StV 2014, 617, 618; KKGericke, StPO, 8. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 593/18

    Mittäterschaft (erforderliche Gesamtbetrachtung, unerlaubtes Handeltreiben mit

  • BGH, 05.02.2019 - 5 StR 701/18

    Fehlende Konkretisierung der Einziehungsanordnung; Vorrang der Einziehung des

  • BGH, 04.05.2021 - 3 StR 67/21

    Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 12 KLs 7481 Js 221786/19
  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 646/14

    Voraussetzungen einer Strafrahmenmilderung bei Betäubungsmitteldelikten

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