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   BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15   

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https://dejure.org/2015,24643
BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,24643)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2015 - 3 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,24643)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2015 - 3 StR 226/15 (https://dejure.org/2015,24643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (keine überzogenen Anforderungen an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten; keine urteilsfremden Erwägungen; keine Ersetzung der tatrichterlichen Würdigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15
    Liegt ein solcher Rechtsfehler nicht vor, ist die vom Tatgericht vorgenommene Würdigung auch dann hinzunehmen, wenn ein anderes Ergebnis ebenso möglich gewesen wäre oder gar näher gelegen hätte (BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.08.2015 - 3 StR 226/15
    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2326).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 199/15

    Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung bei Tötung eines flüchtenden Räubers

    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatgericht Rechtsfehler unterlaufen sind, was in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überhöhte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 315/17

    Anforderungen an die Feststellung des Tötungseventualvorsatzes bei Anstiftung zum

    Das Revisionsgericht hat indes zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, juris Rn. 3).
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 425/15

    Inhalt des Strafurteils: Verweisung auf eine bei den Akten befindliche Abbildung

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 28. Januar 2016 - 3 StR 425/15, juris Rn. 10; vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 49/16, NStZ-RR 2016, 315; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
  • BGH, 18.05.2016 - 2 StR 7/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil;

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 13.07.2017 - 3 StR 188/17

    Kein revisibler Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung im freisprechenden Urteil

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 450/15

    Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung (Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten;

    Das Revisionsgericht kann demgegenüber nur prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatrichters mit Rechtsfehlern behaftet ist, etwa weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder an die Überzeugung von der Schuld des Angeklagten überzogene Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15 juris Rn. 5).
  • BGH, 04.04.2017 - 1 StR 432/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität)

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung insbesondere dann, wenn sie Lücken, Widersprüche oder Unklarheiten aufweist oder mit den Denkgesetzen oder gesicherten Erfahrungssätzen nicht in Einklang steht (st. Rspr.; vgl. dazu BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, StRR 2016 Nr. 10, 16; vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178 und vom 6. August 2015 - 3 StR 226/15, jeweils mwN) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, jeweils mwN).
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