Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2015 - 3 StR 229/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29916
BGH, 15.09.2015 - 3 StR 229/15 (https://dejure.org/2015,29916)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2015 - 3 StR 229/15 (https://dejure.org/2015,29916)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2015 - 3 StR 229/15 (https://dejure.org/2015,29916)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29916) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 30a Abs. 1 BtMG, § 357 Satz 1 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung hinsichtlich Erforderlichkeit der Bandenabrede i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30a Abs. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich Erforderlichkeit der Bandenabrede i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 169/15

    Durchgreifend lückenhafte Beweiswürdigung; Anforderungen an die Urteilbegründung

    Auszug aus BGH, 15.09.2015 - 3 StR 229/15
    Auch in einem solchen Fall bedarf es im Übrigen eines Mindestmaßes an Sorgfalt bei der Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 3 StR 169/15).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

    Dieses Urteil hatte der Senat auf die Revisionen der Angeklagten und des Mitangeklagten E. R. mit Beschluss vom 15. September 2015 (3 StR 229/15 - juris) aufgehoben, in einem Fall auch, soweit es den nicht revidierenden Mitangeklagten El. R. betraf.
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    In jedem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR StPO § 261 Vermutung 11, und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN, vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 261 Rn. 2a; zu den Darstellungsanforderungen an die Urteilsgründe nach einer Verständigung siehe auch BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 3 StR 229/15).
  • LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
    Dabei übersteigt die Wirkstoffmenge des erworbenen und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten Marihuanas jeweils den Grenzwert zur "nicht geringen Menge" i.S.v. §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, der für Marihuana bei 7, 5 g THC liegt ( BGH, Beschluss vom 15.09.2015 - 3 StR 229/15, BeckRS 2015, 17756 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht