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   BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17   

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https://dejure.org/2017,18346
BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17 (https://dejure.org/2017,18346)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2017 - 3 StR 23/17 (https://dejure.org/2017,18346)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2017 - 3 StR 23/17 (https://dejure.org/2017,18346)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 323a Abs 1 StGB
    Vollrausch: Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und feststehender verminderter Schuldfähigkeit

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 323a Abs. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB, § 213 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafmilderung bei Begehung der Rauschtat wegen Schuldunfähigkeit

  • rewis.io

    Vollrausch: Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und feststehender verminderter Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vollrausch: Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und feststehender verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollrausch - und die Strafrahmenverschiebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafmilderung bei Begehung der Rauschtat wegen Schuldunfähigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Strafmilderung bei Begehung der Rauschtat wegen Schuldunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15

    Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17
    Darauf, inwieweit der Tatrichter in Fällen verschuldeter Trunkenheit von der Strafrahmenverschiebung absehen kann oder gar muss (hierzu Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, juris), kommt es dabei nicht an.

    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17
    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
  • BGH, 17.10.1991 - 4 StR 465/91

    Strafzumessung bei Vollrausch

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17
    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
  • BGH, 06.02.1996 - 4 StR 17/96

    Vollrausch - Rauschtat - Stufenverhältnis - In dubio pro reo - Zweifelssatz -

    Auszug aus BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17
    Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46; MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
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