Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.04.2018

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18   

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https://dejure.org/2018,27135
BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,27135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 112 StPO; § 128 Abs. 1 StPO; Art. 104 GG; Art. 5 Abs. 3 MRK
    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (Gesamtschau aller maßgeblichen objektiven und subjektiven Tatumstände des Einzelfalles; äußerst gefährliche Gewalthandlungen; Wissenselement; Willenselement; billigend in Kauf nehmen; revisionsgerichtliche Prüfung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 261 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 136a StPO, § 136a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 136a Abs. 3 StPO, § 136 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, § 127 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 115 StPO, Art. 104 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GG, § 115 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz i.R.d. massiven Gewalteinwirkung auf das betagte Opfer als Indizwirkung auch für die Billigung des tödlichen Erfolgs; Leichtfertige Verursachung des Todes des betagten Opfers i.R.e. Raubes mit Todesfolge

  • rewis.io

    Pflicht zur unverzüglichen Vorführung nach der vorläufigen Festnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 127 Abs. 2 ; StPO § 261
    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz i.R.d. massiven Gewalteinwirkung auf das betagte Opfer als Indizwirkung auch für die Billigung des tödlichen Erfolgs; Leichtfertige Verursachung des Todes des betagten Opfers i.R.e. Raubes mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Unverzügliche Vorführung nach vorläufiger Festnahme

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiswürdigung zum bedingten Tötungsvorsatz

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Abschied von der Lederriemen-Entscheidung? (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; HRRS 2018, 393)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 5 Abs. 3 S. 1 MRK; § 128 Stopp
    Unverzüglichkeit der richterlichen Vorführung eines Festgenommenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 734
  • StV 2019, 162
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Da insoweit eine zulässige Verfahrensrüge nicht vorliegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die Festnahme auf der Grundlage eines bereits erlassenen Haftbefehls und damit das Verfahren nach § 115 StPO im Hinblick auf Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK Vorrang vor der ermittlungsbehördlichen Eilkompetenz nach § 127 Abs. 2 StPO hat (LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 127 Rn. 36; vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188 f.).

    Damit wird dem Beschuldigten gleichzeitig ermöglicht, die Verdachtslage in seinem Sinne zu beeinflussen und etwaige Haftgründe zu entkräften, so dass gegebenenfalls auf die Stellung eines Haftbefehlsantrags sogar verzichtet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188).

  • BGH, 09.02.1995 - 5 StR 547/94

    Vorführung - Vernehmung - Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Denn anders als bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls, bei dem die Ermittlungsbeamten - mitunter ohne nähere Sachverhaltskenntnis und Entscheidungsbefugnis - den richterlichen Beschluss lediglich vollziehen und deshalb den Festgenommenen "unverzüglich' dem Richter vorzuführen haben (§ 115 Abs. 1 StPO; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43), war der Richter bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO mit der Sache noch nicht befasst.

    Da das Vorgehen der Ermittlungsbehörden vorliegend somit im Hinblick auf den Richtervorbehalt nach Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 MRK, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO keiner Beanstandung unterliegt, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen das Gebot der "Unverzüglichkeit' der Vorführung überhaupt ein Verwertungsverbot nach sich zieht (zu § 115 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 140/12

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Dieselben Grundsätze gelten für solche Beweisanzeichen, die sich auf den ersten Blick als ambivalent darstellen, die also dem Tatrichter, je nachdem, wie er sie im Einzelfall bewertet, rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen (vgl. zu alledem BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 140/12, NStZ-RR 2013, 75, 76 f. mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Liegen solche Rechtsfehler nicht vor, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich oder sogar näher liegend gewesen wäre (BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13, NStZ-RR 2013, 242, 243).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Dass dies spätestens am nächsten Tag, d.h. bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages, geschehen muss, ändert am Erfordernis der Unverzüglichkeit nichts (BVerfG, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, juris Rn. 19 ff. mwN).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Denn anders als bei der Festnahme auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Haftbefehls, bei dem die Ermittlungsbeamten - mitunter ohne nähere Sachverhaltskenntnis und Entscheidungsbefugnis - den richterlichen Beschluss lediglich vollziehen und deshalb den Festgenommenen "unverzüglich' dem Richter vorzuführen haben (§ 115 Abs. 1 StPO; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 1995 - 5 StR 547/94, StV 1995, 283; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43), war der Richter bei der vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO mit der Sache noch nicht befasst.
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 3 StR 23/18
    Die Strafkammer hat somit bedacht, dass es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen naheliegt, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16226
BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,16226)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,16226)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18 (https://dejure.org/2018,16226)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 26a StPO; § 27 StPO
    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der abgelehnten Richter (völlig ungeeignete Begründung; Abgrenzung zum offensichtlich unbegründeten Gesuch; konkrete Umstände des Einzelfalles; Erfordernis einer inhaltlichen Prüfung; Willkür; Richter in ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 26a Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 27 StPO, § 26 Abs. 3 StPO, § 26a Abs. 1, 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter aufgrund des Mitwirkens im vorherigen Revisionsverfahren; Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei rechtsfehlerhafter Vorentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2 1. Alt.
    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter aufgrund des Mitwirkens im vorherigen Revisionsverfahren; Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit wegen "Vorbefassung": Das kann man vergessen...

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheit bei Vorbefassung des Richters?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Dem Fehlen einer Begründung wird - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50; vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 276) - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, 402 mwN).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus dürfen sich die abgelehnten Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe im Rahmen von Entscheidungen nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO zu "Richtern in eigener Sache' machen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50 f.; vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 276).

    Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit können in dem Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 277).

    Einer inhaltlichen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalls bedarf es daher nicht; dementsprechend könnten die abgelehnten Richter in Erklärungen nach § 26 Abs. 3 StPO auch lediglich ihre Mitwirkung an den Vorentscheidungen mitteilen und nicht auf konkret vorgetragene Tatsachen eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ 7 - RR 2007, 275, 277).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Dem Fehlen einer Begründung wird - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50; vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 276) - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, 402 mwN).

    Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorgebrachte Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50 f.; BGH, vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 645 mwN).

    Über eine bloß formale Prüfung hinaus dürfen sich die abgelehnten Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe im Rahmen von Entscheidungen nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO zu "Richtern in eigener Sache' machen (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50 f.; vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 276).

  • BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung;

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Dem Fehlen einer Begründung wird - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50; vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, NStZ-RR 2007, 275, 276) - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, 402 mwN).

    Die Vorbefassung eines Richters als solche kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen, so dass die nur auf diese Tatsache und die damit notwendig verbundenen inhaltlichen Äußerungen gestützte Ablehnung ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig verworfen werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 367/09, NStZ 2010, 401, 403).

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Besorgnis der Befangenheit auch daraus ergeben, dass die in der Vorentscheidung vertretene Auffassung eines Richters als willkürlich erscheint oder sich aus der Art und Weise der Begründung der früheren Entscheidung seine Voreingenommenheit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342).
  • BGH, 12.11.2009 - 4 StR 275/09

    Besorgnis der Befangenheit (Unparteilichkeit des Richters); rechtsfehlerhafte

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Besorgnis der Befangenheit auch daraus ergeben, dass die in der Vorentscheidung vertretene Auffassung eines Richters als willkürlich erscheint oder sich aus der Art und Weise der Begründung der früheren Entscheidung seine Voreingenommenheit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Nur in einem solchen Fall wäre der den Befangenheitsantrag bescheidende Richter gezwungen, durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe im Rahmen von Entscheidungen nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO sich zum "Richter in eigener Sache' zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2007 - 2 BvR 2335/06 u.a., BVerfGK 12, 139 ff.).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Zwar kann sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Besorgnis der Befangenheit auch daraus ergeben, dass die in der Vorentscheidung vertretene Auffassung eines Richters als willkürlich erscheint oder sich aus der Art und Weise der Begründung der früheren Entscheidung seine Voreingenommenheit ergibt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; vom 10. September 2002 - 1 StR 169/02, BGHSt 48, 4, 8; Urteil vom 12. November 2009 - 4 StR 275/09, NStZ 2010, 342).
  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
    Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorgebrachte Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06, juris Rn. 50 f.; BGH, vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, NStZ 2006, 644, 645 mwN).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 46/23

    Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde wegen eines

    Die bloße Beteiligung an einer vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhaften Vorentscheidung begründet für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht, so dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a., BVerfGK 5, 269 = juris, Rn. 63 m. w. N., und vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62 = juris, Rn. 57; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252 = juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C, ZD 2015, 532 = juris, Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 47/23

    Richterablehnung

    Die bloße Beteiligung an einer vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhaften Vorentscheidung begründet für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit nicht, so dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen werden kann (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a., BVerfGK 5, 269 = juris, Rn. 63 m. w. N., und vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62 = juris, Rn. 57; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252 = juris, Rn. 5; BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 10 ÜG 2/15 C, ZD 2015, 532 = juris, Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 2 B 101.07, juris, Rn. 4).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    b) Dessen hätte es aber bedurft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. zur Unzulässigkeit schon des Antrags gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120).
  • BGH, 19.02.2020 - 3 StR 522/19

    Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; rechtsfehlerhafte Vorentscheidung;

    Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit können in dem Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2007 - 2 BvR 1674/06, BVerfGK 11, 62, 74 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - 3 StR 262/14, NStZ 2014, 725, 726 f.; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 22 Rn. 4, 5; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120, 121).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18

    Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    8 (a) Die Mitwirkung an einer im Verfahren ergangenen Vorentscheidung als solche kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen (BGH, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 StR 23/18, juris Rn. 5).
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