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BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 125a StGB
Schwerer Landfriedensbruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Subsidiarität einer Bestrafung wegen Landfriedensbruchs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 03.08.2018 - 2 KLs 373 Js 109/17
- BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; …
Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
Wenn sich die Tat indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB darstellte, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen die als Strafzumessungsregel ausgestaltete Regelung des § 125a StGB (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), die wiederum einen höheren Strafrahmen vorsah.
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie …
Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577;… vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7).Deshalb ist bei ihm keine abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung gerechtfertigt (vgl. im Übrigen BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).
- BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20
Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche …
Sie ist zutreffend davon ausgegangen, dass der erhöhte Strafrahmen dieser Vorschrift der Anwendung der Subsidiaritätsklausel nach § 125 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 entgegensteht (s. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).