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   BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19   

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https://dejure.org/2019,12108
BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19 (https://dejure.org/2019,12108)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2019 - 3 StR 23/19 (https://dejure.org/2019,12108)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2019 - 3 StR 23/19 (https://dejure.org/2019,12108)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10

    Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze;

    Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
    Wenn sich die Tat indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB darstellte, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen die als Strafzumessungsregel ausgestaltete Regelung des § 125a StGB (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), die wiederum einen höheren Strafrahmen vorsah.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20

    Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie

    Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7).

    Deshalb ist bei ihm keine abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung gerechtfertigt (vgl. im Übrigen BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).

  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

    Sie ist zutreffend davon ausgegangen, dass der erhöhte Strafrahmen dieser Vorschrift der Anwendung der Subsidiaritätsklausel nach § 125 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 entgegensteht (s. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).
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