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   BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69   

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https://dejure.org/1971,465
BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69 (https://dejure.org/1971,465)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1971 - 3 StR 231/69 (https://dejure.org/1971,465)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1971 - 3 StR 231/69 (https://dejure.org/1971,465)
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Kassenfehlbestand

§§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, se ut dominum gerere

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    §§ 242, 246 StGB
    Zur Annahme von Zueignungsabsicht, wenn die Verfügung des Täters über das Tatobjekt (Geld des Dienstherrn) bei rein natürlicher Betrachtung letztlich zur Wiederherstellung des Besitzstandes des Berechtigten führt; Abgrenzung zum bloßen Täuschungswillen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 350, 246

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 115
  • NJW 1971, 1469 (Ls.)
  • NJW 1971, 900
  • MDR 1971, 501
  • DB 1971, 1107
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.05.1956 - 3 StR 70/56
    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 9, 348) wird beibehalten.«.

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht es sich jedoch durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. Mai 1956 - 3 StR 70/56 (BGHSt 9, 348) gehindert.

    In der Sache selbst hält der Senat an den in der Entscheidung BGHSt 9, 348 aufgestellten Grundsätzen uneingeschränkt fest.

    Sie ist in der Entscheidung des 3. Strafsenats vom 3. Mai 1956 - 3 StR 70/56 (BGHSt 9, 348) bestätigt und fortentwickelt worden.

    Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).

    Beiden Fällen und dem in BGHSt 9, 348 entschiedenen Falle sei gemeinsam, daß ein gleichartiger Gegenstand (Glasballon, Dienstmütze, Geldschein) des jeweils gleichen Eigentümers dazu benutzt werde, ein entstandenes Defizit zu verschleiern, um eine Entdeckung des Verlustes und eine mögliche Inanspruchnahme auf Schadensersatz zu verhindern.

    Das Oberlandesgericht übersieht jedoch, daß zwischen den vom 5. Strafsenat entschiedenen Fällen und dem Falle der Entscheidung BGHSt 9, 348 ein für die rechtliche Beurteilung wesentlicher Unterschied besteht: Dort wurde nicht ein zum Vermögen des Berechtigten neu hinzukommender Gegenstand verheimlicht und für eigene Zwecke in Ausübung angemaßten Eigenbesitzes verwendet.

    Im Falle der Entscheidung BGHSt 9, 348 - und auch in der hier zu entscheidenden Sache - hätte der Täter dagegen sein Ziel damit nicht er reichen können.

    Der Senat hält vielmehr auch in dieser Frage an der Entscheidung BGHSt 9, 348 fest.

    In BGHSt 9, 348 wird zu dieser Frage ausgeführt: "Eine solche Absicht (den Fehlbetrag aus eigenen Mitteln später wieder auszugleichen) schließt die Zueignung nicht aus, da der Angeklagte durch die wiedergegebene Verwendung der Gelder Tatsachen schuf, die nicht rückgängig zu machen waren.

    Das würde dem in jahrzehntelanger Rechtsprechung herausgearbeiteten (vgl. z.B. schon RGSt 3, 10; 5, 304; 21, 364) und in BGHSt 9, 348, 351 nochmals bekräftigten Grundsatz widersprechen, daß staatliche Gelder den öffentlichen Kassen auch nicht für kurze Zeit entzogen werden dürfen.

    Daß die Absicht, den Fehlbetrag später aus eigenen Mitteln auszugleichen, für sich allein den Vorsatz rechtswidriger Aneignung nicht beseitigt, wird ebenfalls in der Entscheidung BGHSt 9, 348, 350/351 des näheren dargelegt.

  • BGH, 03.11.1953 - 5 StR 163/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 350 StGB ; BGH Urt. vom 6. März 1952 - 4 StR 682/51; Urt. vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53; Urt. vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52; Urt. vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 - letztere unveröffentlicht).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einigen älteren Entscheidungen eine ähnliche Auffassung vertreten, ohne hierfür eine nähere Begründung zu geben (vgl. z.B. die oben erwähnten Entscheidungen des 4. Strafsenats vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53 S. 5 und vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52 S. 4, andererseits aber das Urteil des 5. Strafsenats vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 S. 3).

  • BGH, 27.08.1953 - 4 StR 334/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 350 StGB ; BGH Urt. vom 6. März 1952 - 4 StR 682/51; Urt. vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53; Urt. vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52; Urt. vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 - letztere unveröffentlicht).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einigen älteren Entscheidungen eine ähnliche Auffassung vertreten, ohne hierfür eine nähere Begründung zu geben (vgl. z.B. die oben erwähnten Entscheidungen des 4. Strafsenats vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53 S. 5 und vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52 S. 4, andererseits aber das Urteil des 5. Strafsenats vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 S. 3).

  • BGH, 03.09.1953 - 4 StR 834/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsprechung übernommen (vgl. BGH LM Nr. 1 zu § 350 StGB ; BGH Urt. vom 6. März 1952 - 4 StR 682/51; Urt. vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53; Urt. vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52; Urt. vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 - letztere unveröffentlicht).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in einigen älteren Entscheidungen eine ähnliche Auffassung vertreten, ohne hierfür eine nähere Begründung zu geben (vgl. z.B. die oben erwähnten Entscheidungen des 4. Strafsenats vom 27. August 1953 - 4 StR 334/53 S. 5 und vom 3. September 1953 - 4 StR 834/52 S. 4, andererseits aber das Urteil des 5. Strafsenats vom 3. November 1953 - 5 StR 163/53 S. 3).

  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205; BGH GA 1961, 172).

    In einigen Entscheidungen wird davon gesprochen, daß es an einer Zueignung fehlen könne, wenn der Wille des Täters nur auf eine vorübergehende Verdunklung des Sachverhalts ("Verdeckung" der Tatsache, daß ein Fehlbetrag besteht) gerichtet gewesen sei (vgl. z.B. RG JW 1932, 950 Nr. 16; RGSt 61, 228; RG HRR 1935 Nr. 79 und insbesondere RG JW 1927, 908 Nr. 29 sowie RG HRR 1940 Nr. 711).

  • RG, 19.02.1907 - V 859/06

    Biermarken - § 242 StGB, Sachwerttheorie

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Verfährt jemand in dieser Weise, so nimmt er eine Zueignung auch dann vor, wenn seine Verfügung über die Sache zur Wiederherstellung des alten Besitzstandes führt, sei es, daß er die fremde Sache unter Verheimlichung des Rechts des Eigentümers an diesen veräußert (RGSt 40, 10, 12; 57, 199), sei es, daß er in gleicher Weise eine Verbindlichkeit gegenüber dem Eigentümer erfüllt.
  • BGH, 21.01.1964 - 5 StR 514/63

    Dienstmütze - § 242 StGB, keine Zueignungsabsicht, wenn der Wegnehmende die Sache

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).
  • BGH, 28.11.1961 - 5 StR 505/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Das Oberlandesgericht meint, eine Abkehr von den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 9, 348 sei außerdem erforderlich im Hinblick auf die Ausführungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zur Zueignungsfrage in seinen Entscheidungen vom 28. November 1961 - 5 StR 505/61 und vom 21. Januar 1964 - 5 StR 514/63 (BGHSt 19, 387 ).
  • RG, 10.12.1881 - 2623/81

    Welchen Einfluß hat die Absicht, unterschlagene Gelder zu ersetzen, sowie die

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Das würde dem in jahrzehntelanger Rechtsprechung herausgearbeiteten (vgl. z.B. schon RGSt 3, 10; 5, 304; 21, 364) und in BGHSt 9, 348, 351 nochmals bekräftigten Grundsatz widersprechen, daß staatliche Gelder den öffentlichen Kassen auch nicht für kurze Zeit entzogen werden dürfen.
  • RG, 20.10.1880 - 2071/80

    Wird der Thatbestand der Amtsunterschlagung, namentlich das Bewußtsein der

    Auszug aus BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
    Das würde dem in jahrzehntelanger Rechtsprechung herausgearbeiteten (vgl. z.B. schon RGSt 3, 10; 5, 304; 21, 364) und in BGHSt 9, 348, 351 nochmals bekräftigten Grundsatz widersprechen, daß staatliche Gelder den öffentlichen Kassen auch nicht für kurze Zeit entzogen werden dürfen.
  • RG, 12.02.1891 - 3726/90

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann bei Zueignung fremden Geldes die

  • RG, 19.01.1923 - IV 380/22

    1. Wird durch die bei Wegnahme einer Sache bestehende Absicht des Täters, sie dem

  • BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56
  • BGH, 06.03.1952 - 4 StR 682/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
  • BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

  • RG, 02.11.1908 - III 623/08

    Unter welcher Voraussetzung machen sich die in einem Geschäft angestellten

  • RG, 30.06.1930 - III 367/30

    Unter welchen Umständen kann die widerrechtliche Benutzung eines fremden

  • RG, 09.02.1931 - II 27/31

    1. Können auch sog. Fangbriefe als der Post anvertraut gelten? 2. Abgrenzung von

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Damit wird die Vorlegungspflicht nach § 121 Abs. 2 GVG ausgelöst (BGHSt 17, 205, 207 f.; 24, 115, 117; 34, 127, 128 f.).
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Für das vorlegende Oberlandesgericht Celle ist die Vorfahrtfrage eine mitzuentscheidende Rechtsfrage, in der es von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg abweichen will (vgl. BGHSt 17, 205, 207 f; 24, 115, 117).
  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Die sichere Aussicht, durch die Benutzung von codierter Karte und Geheimnummer in der programmierten Höhe Geld aus dem Automaten zu erlangen, kann somit von § 242 StGB nur erfaßt sein, wenn der wirtschaftliche Wert dieser tatsächlichen Erwerbschance schon in der entwendeten Sache selbst verkörpert ist (zur sog. Vereinigungsformel der Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NJW 1985, 812; BGH NStZ 1981, 63; BGHSt 24, 115 [119]; BGH GA 1969, 306).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 191/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung, Vorenthaltens von

    a) Eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB setzt nach der von der bisherigen Rechtsprechung abweichenden Auffassung des Senats voraus, dass der Täter sich die Sache oder den in ihr verkörperten wirtschaftlichen Wert wenigstens vorübergehend in sein Vermögen einverleibt und den Eigentümer auf Dauer von der Nutzung ausschließt (vgl. MüKo-StGB/Hohmann, 4. Aufl., § 246 Rn. 36; SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 246 Rn. 29; Hohmann/Sander, Strafrecht BT, 4. Aufl., § 37 Rn. 9 ff.; Kudlich/Koch, JA 2017, 184, 185; im Ausgangspunkt ebenso BGH, Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; unter Betonung der Ent- bzw. Aneignungskomponente Maiwald, Der Zueignungsbegriff im System der Eigentumsdelikte, 1970, S. 191, 196; Samson, JA 1990, 5, 9).

    Der in § 242 Abs. 1 StGB verwendete Begriff der Zueignung entspricht demjenigen des § 246 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119); der Unterschied besteht (lediglich) darin, dass diese bei der Unterschlagung in die Tat umgesetzt sein muss, während beim Diebstahl die Absicht hierzu genügt (vgl. SK-StGB/Hoyer, aaO, Rn. 9; SSW-StGB/Kudlich, aaO, Rn. 11; Hohmann/Sander, aaO, Rn. 7).

    b) Soweit es hingegen die Rechtsprechung (vgl. RG, Urteil vom 10. Juli 1939 - 3 D 513/39, RGSt 73, 253, 254; BGH, Urteile vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51, BGHSt 1, 262, 264; vom 17. März 1987 - 1 StR 693/86, BGHSt 34, 309, 311 f.; vom 6. September 2006 - 5 StR 156/06, NStZ-RR 2006, 377; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119) bisher für eine Zueignung im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB ausreichen lässt, dass sich der Zueignungswille des Täters in einer nach außen erkennbaren Handlung manifestiert ("weite Manifestationstheorie", für eine Beschränkung auf "eindeutige" Handlungen vgl. etwa Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl., § 246 Rn. 4; ähnlich Schönke/Schröder/Eser/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 246 Rn. 10; vgl. ferner jeweils mit einem Überblick über den Meinungsstand nach dem 6. StrRG SK-StGB/Hoyer, aaO, Rn. 9 ff.; NK-StGB/Kindhäuser/Hoven, 6. Aufl., § 246 Rn. 11 ff.; Kudlich, JuS 2001, 767), überzeugt dies aus den zuvor ausgeführten Gründen nicht.

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 48/15

    Strafbarkeit wegen Raubes: Erzwingung der Herausgabe eines Mobiltelefons zur

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben" oder zu führen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701).
  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

    Indes reicht diese Erweiterung nicht so weit, dass eine Unterschlagung oder Veruntreuung durch den Versicherungsnehmer auch dann einen eigenständigen Versicherungsfall darstellt, wenn sie nicht zu einem Sachverlust oder -schaden während des versicherten Transportwegs führt, weil sie nur auf den in einer Sache verkörperten wirtschaftlichen Wert, nicht aber die Sache selbst Zugriff nimmt (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119 f.; Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2010 § 242 Rn. 163, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.04.2018 - 4 StR 348/17

    Raub (Zueignungsabsicht: Abgrenzung zur Gebrauchsanmaßung; Abgrenzung zur

    "Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten ?einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61 = BGHSt 16, 190 (192) = NJW 1961, 2122; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69 = BGHSt 24, 115 (119) = NJW 1971, 900; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 = NStZ 2011, 699 (701)).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15) die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699 Rn. 20; Beschlüsse vom 11. Oktober 2006 - 4 StR 400/06, NStZ-RR 2007, 15; vom 28. April 2015 - 3 StR 48/15, NStZ-RR 2015, 371 f.).
  • BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84

    Transport von Diebesgut aus dem Ausland

    Es genügt, daß der Täter die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich haben und sie so der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen "einverleiben" oder zuführen will (BGHSt 16, 190, 192; 24, 115, 119; BGH NJW 1977, 1460).
  • BGH, 09.06.2015 - 3 StR 146/15

    Zueignungsabsicht beim (besonders schweren) Raub eines Mobiltelefons zum Zwecke

    Die Zueignungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter im Zeitpunkt der Wegnahme die fremde Sache unter Ausschließung des Eigentümers oder bisherigen Gewahrsamsinhabers körperlich oder wirtschaftlich für sich oder einen Dritten erlangen und sie der Substanz oder dem Sachwert nach seinem Vermögen oder dem eines Dritten "einverleiben' oder zuführen will (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 184/61, BGHSt 16, 190, 192; Beschluss vom 5. März 1971 - 3 StR 231/69, BGHSt 24, 115, 119; Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 701).
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.778

    Beamtendisziplinarrecht, Posthauptschaffner, Postzusteller, Zugriffsdelikt,

  • BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13

    Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt

  • BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95

    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus

  • LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen

  • VG Ansbach, 25.11.2015 - AN 13b D 15.00460

    Beamtenverhältnis, Disziplinarklage, Entfernung, Dienstvergehen,

  • LAG Hamm, 03.05.2022 - 14 Sa 1381/21

    BeA; elektronisches Dokument; Syndikus; Verband

  • BGH, 18.02.1988 - 1 StR 35/88

    Zueignung einer fremden Sache - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

  • OLG Hamburg, 07.11.1986 - 1 Ss 168/86

    Code-Karte für Geldautomaten; Unberechtigte Benutzung; Strafbarkeit; Abhebung von

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 D 25.80

    Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen

  • BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 50.90

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten -

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 D 30.96

    Verstoß gegen Dienstpflichten zur uneigennützigen Amtsführung - Minderschwere

  • BVerwG, 06.03.1991 - 1 D 52.90

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Postschalterbeamten - Veruntreuung geringer

  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.09.1981 - 1 D 49.80

    Verstoß gegen die Beamtenpflichten durch wiederholtes Verlangen überhöhter

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1985 - 5 Ss 294/85

    Zur Zueignungsabsicht beim Diebstahl

  • BVerwG, 28.08.1985 - 1 D 166.84

    Überhebung von Fernsprechgebühren als Dienspflichtverletzung eines Postbeamten -

  • BGH, 05.11.1981 - 1 StR 361/81

    Zueignungsabsicht bei dem Willen, die mitgenommenen Gegenstände irgendwo

  • BVerwG, 17.10.1973 - I D 52.73

    Rechtsmittel

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