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   BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13   

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https://dejure.org/2013,26679
BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13 (https://dejure.org/2013,26679)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2013 - 3 StR 233/13 (https://dejure.org/2013,26679)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2013 - 3 StR 233/13 (https://dejure.org/2013,26679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 49 StGB; § 250 Abs. 3 StGB; § 64 StGB
    Strafzumessung beim versuchten schweren Raub (Verhältnis von vertyptem Milderungsgrund und minder schwerem Fall); rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung eines vertypten Milderungsgrundes bei Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 38
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Zwar lässt sich den Darlegungen, mit denen insoweit das Vorliegen eines minder schweren Falles verneint wurde, die geforderte Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98 f.; Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37; st. Rspr.) trotz des vom Landgericht zutreffend erkannten Maßstabes zunächst nicht entnehmen.
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass die Strafkammer übersehen hat, dass bei gesetzlich vertypten Milderungsgründen das Vorhandensein dieses Milderungsgrundes mit in die Prüfung einzubeziehen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschluss vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenwahl 1; Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7).
  • BGH, 26.08.2008 - 3 StR 316/08

    Schwerer Raub; Strafzumessung (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung)

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Zwar lässt sich den Darlegungen, mit denen insoweit das Vorliegen eines minder schweren Falles verneint wurde, die geforderte Gesamtwürdigung aller für die Wertung von Tat und Täter maßgeblichen Umstände (BGH, Urteil vom 19. März 1975 - 2 StR 53/75, BGHSt 26, 97, 98 f.; Beschluss vom 26. August 2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37; st. Rspr.) trotz des vom Landgericht zutreffend erkannten Maßstabes zunächst nicht entnehmen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Die Unterbringung nach § 64 StGB geht einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG vor (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216, 217).
  • BGH, 14.03.1990 - 2 StR 457/89

    Berücksichtigung von Umständen für eine Milderung des Strafrahmens

    Auszug aus BGH, 20.08.2013 - 3 StR 233/13
    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass die Strafkammer übersehen hat, dass bei gesetzlich vertypten Milderungsgründen das Vorhandensein dieses Milderungsgrundes mit in die Prüfung einzubeziehen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschluss vom 28. November 1986 - 3 StR 499/86, BGHR StGB § 49 Abs. 1 Strafrahmenwahl 1; Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7).
  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    Nach der Verfolgungsbeschränkung auf einen tateinheitlich begangenen vierfach versuchten banden- und gewerbsmäßigen Betrug (II.2.a) bis 2.d)) kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Landgericht unter Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrunds des § 23 Abs. 2 StGB - gegebenenfalls zusammen mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen - bei beiden Angeklagten oder jedenfalls bei dem Angeklagten V. unter weiterer Berücksichtigung des § 27 StGB einen minder schweren Fall des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2010 - 5 StR 3/10; Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 233/13) oder aber den Strafrahmen des § 263 Abs. 5 StGB beim Angeklagten R. gemäß § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB bzw. bei dem Angeklagten V. gemäß § 27 Abs. 2, § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 49 StGB doppelt gemildert hätte, und daher insgesamt zu einer niedrigeren Einzelstrafe gelangt wäre.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 317/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Die Kammer hat hier nicht, was rechtsfehlerhaft wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2014 - 2 StR 623/13; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 3 StR 193/13; BGH, Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 233/13), einen Hang im Sinne des § 64 StGB bejaht oder dessen Voraussetzungen festgestellt und gleichwohl keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, sondern stattdessen lediglich eine Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG in den Raum gestellt.
  • BGH, 10.07.2014 - 3 StR 238/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Unterbringungsanordnung (symptomatischer

    Dieses Urteil hat der Senat aufgehoben hinsichtlich der für die Versuchstat verhängten Einzelstrafe, der Gesamtfreiheitsstrafe und soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben war (Beschluss vom 20. August 2013 - 3 StR 233/13).
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